RIS AI
3 068 Treffer295 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1190–11955.4.7.2 Echte stille Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.7.2 Echte stille Gesellschaft Rz 1190: Obwohl hier das Gesellschaftsverhältnis in der Geschäftswelt nicht in Erscheinung treten soll, muss es dennoch jedenfalls dem zuständigen Finanzamt gegenüber ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen und auch die übrigen in Rz 1141 angeführten Merkmale erfüllen…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

…echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters…

BFG RV/4100466/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2014

…worden sei (vgl. TZ 3, S. 9 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

BFG RV/4100446/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014

…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

BFG RV/4100418/2008Kommanditisten als echte stille Gesellschafter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2014

…worden sei (vgl. TZ 1, S. 4 des BP-Berichtes), findet in den Akten keine Bestätigung. Das Finanzamt führt für seinen Standpunkt, die Kommanditisten seien als echte stille Gesellschafter anzusehen, weiters ins Treffen, die Bf. habe Verluste konstruiert, sie habe Maßnahmen verwirklicht, um Verluste planmäßig…

UFSK RV/0560-K/07Umdeutung einer Kommanditbeteiligung in eine echte stille Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…verwiesen. Es ist strittig, ob die Kommanditisten der Berufungswerberin (Bw) als echte stille Gesellschafter angesehen werden können und ob die Bw im ursächlichen Zusammenhang mit einem erklärten Gewinn des Jahres 2000 und daraus resultierenden Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 an die Kommanditisten, die bereits im Jahr…

EAS 1334Stille Beteiligungen an niederländischen Investmentgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/9830.09.1998

Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt, die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art…

EAS 1291Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/9806.07.1998

Wird anlässlich der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 1997 im Jahr 1998 beschlossen, einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997…

EAS 1352Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9808.10.1998

…echter stiller Gesellschafter an einem österreichischen Unternehmen beteiligt ist, KESt-frei gestellt werden können; denn nach Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Gesellschafter österreichischer Unternehmen der Besteuerung in Österreich vorbehalten; dies gilt sowohl für unechte wie für echte stille Gesellschafter…

EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…immer den Wert einer echten stillen Beteiligung ausmacht, insbesondere dann nicht, wenn für den Beteiligungserwerb Sanierungserwartungen ausschlaggebend sind. Anlauf- und Buchverluste (zB Verlust durch Bildung eines IFB) rechtfertigen keine Teilwertabschreibung (VwGH 29.4.1992, 90/13/0292). Nimmt der stille Gesellschafter über seine Einlage hinaus…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 1/2

…mit der zeitlich früheren Inanspruchnahme und der damit verbundenen Abzinsung des garantierten Betrages zusammenhängen. Die restlichen 5 natürlichen Personen hätten ihre Anteile zu diesem Stichtag nicht eingebracht und wären weiterhin im Besitz ihrer Bankgarantien. Somit hätte ein anderer (nicht am Unternehmen beteiligter) echter stiller Gesellschafter…

UFSW RV/1186-W/05Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschafter)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2007Teil 2/2

…echte stille Gesellschafter anzusehen sind: Von dieser Frage ist abhängig, ob eine Mitunternehmerschaft (mit Verlustausgleichsmöglichkeiten) anzunehmen (und eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO durchzuführen) ist oder nicht. Entscheidend für den vorliegenden Fall ist somit die Frage, ob die an der Bw. beteiligten stillen…

UFSL RV/0458-L/02Steuerliche Anerkennung der Unterbeteiligung minderjähriger Kinder nach Art typisch stiller Gesellschafter am Kommanditanteil des Vaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2003Teil 1/2

…von 25 % vertraglich fixiert worden. Es wurde daher beantragt, die Unterbeteiligungsverhältnisse zwischen dem Bw. und seinen Kindern als echte stille Gesellschaftsverhältnisse anzuerkennen. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 20. November 1998 wies das Finanzamt die gegenständliche Berufung unter Hinweis auf § 252 BAO als unbegründet ab, indem es ausführte…

BFG RV/2100449/2020Gesellschafter-Geschäftsführer: Einbringung der Arbeitskraft über stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2022Teil 1/2

…den Gesellschaftern festgelegter) Inhalt, soweit er sich nicht aus dem Gesetz ergibt, dem Finanzamt offengelegt wurden, wurde der höchstgerichtlichen Angehörigenjudikatur entsprochen. Auch zur Fremdüblichkeit der Vereinbarung wurde bereits ausgeführt, dass ein unbeteiligter Dritter eine Gewinnbeteiligung im einstelligen Bereich nicht akzeptiert hätte, zumal dem echten Stillen…

BFG RV/2100449/2020Gesellschafter-Geschäftsführer: Einbringung der Arbeitskraft über stille Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2022Teil 2/2

…Geschäftsführer sein Einzelunternehmen bereits im Jahr 2002 in die ***Bf1*** & Co KG eingebracht. Darüber hinaus war die nach Ansicht der Beschwerdeführerin zwischen ihr und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarte (echte) stille Gesellschaft nicht anzuerkennen. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern sind an jenen Kriterien zu messen…

UFSW RV/2241-W/02Zurückweisung einer Berufung einer GmbH und Mitgesellschafter (stille Gesellschaft) gegen einen "Nichtfeststellungsbescheid"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…die vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses kein Mitunternehmerrisiko vor. Es handle sich daher tatsächlich nicht um eine atypische stille Gesellschaft, somit um keine Mitunternehmerschaft. Es handle sich bei den Anlegern vielmehr um echte stille Gesellschafter. Das Finanzamt erließ daraufhin folgende Erledigung…

UFSL RV/1039-L/10Honorarzahlungen an den Geschäftsführer einer GmbH, welche als Kredit getarnt werden, um die stille Gesellschafterin über die tatsächliche Höhe der Geschäftsführervergütung im Dunkeln zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2013

…Dieses wurde teilweise durch eine echte Stille Beteiligung erreicht. Allerdings waren an dieser Beteiligung verschiedene Bedingungen geknüpft. Unter anderem auch, dass die Geschäftsführerentlohnung nur bis zu einem bestimmten Betrag erfolgen durfte und auch keine Gewinnausschüttungen ohne die Zustimmung des stillen Gesellschafters erfolgen dürfen. Um trotzdem…

BFG RV/5100428/2018Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988: stille Gesellschaft oder partiarisches Darlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2021Teil 1/2

…2/Seite 8f.): Aktien und Partizipationsscheine am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem Unternehmen verbundenen Konzernunternehmen, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, echte stille Beteiligung. In den Erl zur RV werden vom Beteiligungsbegriff ausdrücklich ausgeschlossen Beteiligungen als Mitunternehmer…

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

…internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in…

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…