…handle, hätte insbesondere durch die glaubwürdigen Angaben der K, wonach weder die Miete bezahlt wurde, noch in den Büroräumlichkeiten der Firma C-GmbH irgendwelche Geschäftstätigkeiten entfaltet wurden, getroffen werden können. Die Zeugin habe auch glaubhaft angegeben, lediglich einmal eine Person von hinten gesehen zu haben…
…Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten der Beschuldigten beachtlich. Damit unterscheidet sich die in einem Finanzstrafverfahren vorzunehmende Beweiswürdigung wesentlich von einer solchen in einem - allenfalls korrespondierenden - Abgabenverfahren: In einem Abgabenverfahren sind zur Aufhellung dunkler Aspekte die Besteuerungsgrundlagen, wenn eine sichere Feststellung ihrer Höhe nicht möglich…
…der als Geheimnisverräter agierenden Arbeitnehmer des Konkurrenzunternehmens unbekannt geblieben ist, denen aber jedenfalls völlig klar gewesen ist, dass die dringend benötigten Entwicklungs- und Forschungskonzepte zu den genannten Produkten nie und nimmer von dunklen Geschäften betreibenden Steuerberatern bzw. Wirtschaftstreuhandkanzleien, sondern von diesen bewussten Diensterfindern ihrem Unternehmen…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
… VwGH 30.5.1995, 91/13/0248). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundenen steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14.12.2000, 95/15/0129). Rz…
…Es wäre daher gar nicht relevant, ob die Unterschrift tatsächlich von MM stamme. Auch die Annahme der Betriebsprüfung, es handle sich um „dunkle Geschäfte“ und die Beschwerdeführerin habe die nötige Beweisvorsorge unterlassen, treffe nicht zu. Es sei „prinzipiell nicht unüblich“, dass über derartige Vermittlungsgeschäfte keine…
…Gewinn an hauptsächlich russische Kunden weiterverkauft worden. Dies sei ein ganz normaler Geschäftsvorgang und der Bw. könne ein "dunkles Geschäft" - wie seitens des Finanzamtes unterstellt - nicht erkennen. Auch die angeblich "hohe Gesamtsumme" (361.435,00 Euro) der getätigten Geschäfte könne der Bw. nicht außergewöhnlich finden…
…alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Insbesondere muss ein Steuerpflichtiger, der dunkle Geschäfte tätigt bzw. diese Geschäfte nicht aufzuklären vermag und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, das mit jeder Schätzung verbundene steuerliche Risiko tragen…
… VwGH 30.5.1995, 91/13/0248). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundenen steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14.12.2000, 95/15/0129). Dieser…
…Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundenen steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14.12.2000, 95/15/0129). Angemerkt wird, dass auch im Rahmen des gegenständlichen Haftungsverfahrens vom Beschwerdeführer als im haftungsgegenständlichen Zeitraum tätigen Gesellschafts-Geschäftsführer…
… VwGH 30.5.1995, 91/13/0248). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundenen steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14.12.2000, 95/15/0129). d…
…würde die Beschwerdeführerin hierfür die Beweislast treffen. Wer „dunkle Geschäfte" tätige und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen könne, müsse das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen. Im Rahmen des Vorlageantrages vom 02.02.2016…
…Wer "dunkle Geschäfte" tätigte und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführungen erhellen könne, müsse das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen. Bei Eintritt der Geschäftsbeziehungen zu einer bekannten Steueroase (Isle of Man) sowie zu einer Briefkastenfirma…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Jänner 2009, 93/17/0313). Wer "undurchsichtige" (VwGH 19. Mai 1988, 87/16/0165f) oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel ... nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag", hat Stoll, BAO, Band II, Seite 1273…
…f). Wer "undurchsichtige" (VwGH 19. Mai 1988, 87/16/0165f) oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel … nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen" (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel VwGH 30…
…können, selbst zu tragen (VwGH 26. 9. 1990, 86/13/0097). Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen (VwGH 14. 12. 2000…
…lauteten: | "1. | Von der Lehre und ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts, derzufolge derjenige, der "undurchsichtige" oder "dunkle Geschäfte" tätigt und "das über diesen Geschäften lagernde Dunkel ... nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen hat" (vgl…
…davon auszugehen, dass tatsächlich ein betrieblicher Zusammenhang zwischen den Provisionszahlungen und dem zugrundeliegenden Geschäft besteht. Wer "dunkle Geschäfte" tätigt und das über diesen Geschäften lagernde Dunkel auch nachträglich gegenüber der Abgabenbehörde nicht durch lückenlose Beweisführung erhellen kann, muss das damit verbundene steuerliche Risiko selbst tragen…
…und gesuchten Beweismittel verfügungsberechtigten Entscheidungsträger offensichtlich auch jene Personen bzw. ein Teil jenes Personenkreises, welcher unter Täuschung von Handelspartnern dunkle Geschäfte unter Verwendung unrichtiger Dokumente und nicht unbeträchtlicher Eingangsabgabenverkürzung begangen hat. Die Überlegung liegt nahe, dass derartige mit den rechtlichen Werten offenbar nicht verbundene Personen…
…und gesuchten Beweismittel verfügungsberechtigten Entscheidungsträger offensichtlich auch jene Personen bzw. ein Teil jenes Personenkreises, welcher unter Täuschung von Handelspartnern dunkle Geschäfte unter Verwendung unrichtiger Dokumente und nicht unbeträchtlicher Eingangsabgabenverkürzung begangen hat. Die Überlegung liegt nahe, dass derartige mit den rechtlichen Werten offenbar nicht verbundene Personen…