Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Dieser Personenkreis ist mit roten bzw. gelben Legitimationskarten ausgestattet…
…in Österreich unterhaltenen diplomatischen Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der Vertretungsbehörde erfolgen. Die Annahme einer Zugehörigkeit zum amtlichen Aufgabenkreis einer diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint unbedenklich…
…Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden…
…Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand der Vertretungsbehörde zählenden Mitarbeiter erbracht wird…
Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…
…Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die dem Kreis des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer Missionen vergleichbar sind und die daher Inhaber der blauen Legitimationskarte sind, steht nur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
…ausländischer Vertretungsbehörden in Österreich auf Grund der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Ansässigkeit in Österreich nicht unter eine derartige Befreiung, ist eine allfällige DBA-rechtliche Begünstigung zu prüfen (vgl. LStR 2002 Rz 137a). Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische…
…351: Befreiungen kommen für folgende bilaterale und multilaterale Einrichtungen mit Amtssitz oder Dienststelle in Österreich in Frage: Bilaterale Einrichtungen: Diplomatische Vertretungsbehörden fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich, Konsularische Vertretungsbehörden fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich. Multilaterale Einrichtungen: Ständige Vertretungen internationaler Regierungsorganisationen gegenüber der Republik Österreich…
…Festhalten der entsprechenden Nummern der vom Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellten Legitimationskarten und Überprüfung des Vorliegens eines ausländischen Reisepasses erfüllt werden kann. 29.8.2 Diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden 29.8.2.1 Allgemeines Rz 7783: Diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden sind nach Völkergewohnheitsrecht insoweit körperschaftsteuerfrei…
6.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte Rz 736: § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer…
…dass im Fall des Erwerbes eines Grundstückes durch die Republik Österreich für Zwecke ihrer Vertretungsbehörde keine der Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer anfällt. Aus der Note vom 11. September 2001 ergibt sich, dass die diplomatischen Vertretungen auf Grund des "Steuerkodex" der Republik X und des Beschlusses des…
…europäische und internationale Angelegenheiten (Außenamt) entbietet mit seiner Zirkularnote (GZ: BMeiA-AT.1.35.01/0012-l.1b/2013) vom 1.Juli 2013, sämtlichen in Österreich akkreditierten diplomatischen Vertretungsbehörden und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen seine besten Empfehlungen. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen der WDK…
…Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des…
…Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes…
…des OECD-Musterabkommens - der im Grunde jenem entspricht, der in Art 37 Abs 2 der Wiener Diplomatenkonvention für das Verwaltungs- und technische Personal der diplomatischen Vertretungsbehörden vorgesehen ist- findet sich allerdings im Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien, wie sich unzweifelhaft aus der Textierung des Art 19 Abs…
…steht in Österreich grundsätzlich nur Personen zu, die an diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden fremder Staaten in Österreich oder als Angestellte internationaler Regierungsorganisationen mit Amtssitz in Österreich oder an Ständigen Vertretungen fremder Staaten gegenüber solchen Organisationen in Österreich bzw. an Ständigen Vertretungen Internationaler Regierungsorganisationen gegenüber der…
…daraus resultierenden Einkünfte aus wohingegen der Bw. behauptete, aufgrund der Bestimmungen des Art. 37 (2) i.V.m. Art. 34 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen BGBl. 66/1966 (i.d.F. ,Wiener Übereinkommen') steuerbefreit zu sein. Der Bw. erläutert, eine vom Finanzamt in diesem Zusammenhang…
…und Immunitäten, wie sie die Regierung den Mitgliedern vergleichbaren Ranges der in der Republik Österreich beglaubigten diplomatischen Vertretungsbehörden einräumt. Gemäß Art. 34 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966, über diplomatische Beziehungen (Wiener Diplomatenkonvention) ist der Diplomat von allen staatlichen, regionalen…