…wird. Auch die Amtsbeschwerde geht nicht davon aus, dass die Mitbeteiligte auf Grund ihres persönlichen (dinglichen) Rechtes auf gemeinschaftliche Benützung der Wohnung (und bestimmter Teile von Außenanlagen) ein Gebrauchsrecht eingeräumt erhielt, das die - den Lebensverhältnissen der Mitbeteiligten und ihres Ehegatten angemessenen - Wohnbedürfnisse überschreiten würde. Auch…
…des Unterhaltsverpflichteten wie auch von Dritten zum Zweck des angemessenen Unterhaltes erfasse. Es liege auch dann eine freiwillige Unterhaltsleistung vor, wenn ein dingliches Gebrauchsrecht eingeräumt werde. Der angefochtene Bescheid sei daher zur Gänze zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 30. November 2007 wurde dahin begründet…
…Selbst das Landesgericht Eisenstadt habe in seinem Urteil vom 16.5.2000 zu GZ.28 Hv 3/00 ihr bestehendes dingliches Gebrauchsrecht sowie das Eigentumsrecht der Bank anerkannt und demgemäß statt auf Verfall auf anteiligen Wertersatz zum Nachtei ihres Bruders erkannt. Das Hauptzollamt Wien erließ…
…Wohnung - allein aus der Überlegung, dass im Berufungsfall im Gegensatz zu den oa. Entscheidungsfällen sogar ein "dingliches Vollrecht", und nicht bloß ein demgegenüber mit schwächerer Wirkung ausgestattetes (wenngleich ebenso dingliches) Gebrauchsrecht übertragen wurde - vollinhaltlich zu: Das der Bw. eingeräumte Recht geht über die ihr aus…
…auch das Landesgericht Eisenstadt im Urteil vom 16.5.2000 zu GZ. 28 Hv 3/00 anstatt auf Verfall auf anteiligen Wertersatz hinsichtlich des in Rede stehenden PKW erkannt und damit ihr dingliches Gebrauchsrecht bzw. das Eigentumsrecht der Bank respektiert. Über diese Berufung erließ das…
…der Fruchtgenuss, das Gebrauchsrecht und das Wohnrecht. Rz 1448: Unter Fruchtgenuss wird das dingliche Recht verstanden, eine fremde Sache ohne jede Einschränkung, aber unter Schonung der Substanz zu gebrauchen. Rz 1449: Das Gebrauchsrecht ist das dingliche Recht auf Nutzung einer Sache wie beim Fruchtgenuss, aber…
…Berufungswerberin (Bw) genannt - bewohnt wird. In Einem räumten die Geschenknehmer dem Geschenkgeber und der Bw. das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht im Umfang eines Gebrauchsrechtes gemäß § 504 ABGB hinsichtlich der im Keller und im Erdgeschoss befindlichen Zimmer des genannten Einfamilienhauses und hinsichtlich der Gartenfläche ein und…
…auch eine Vereinbarung mit den erbl. Söhnen, mit der diese die Einwilligung zur grundbücherlichen Sicherstellung des Wohnungs- und Gebrauchsrechtes erteilten. Darüberhinaus war die Bw. Bezugsberechtigte hinsichtlich von Versicherungserlösen im Gesamtbetrag von € 66.118,23. Mit Bescheid vom 2. Mai 2006 setzte das Finanzamt für…
…tatsächlichen und rechtlichen Zubehör nach dem letzten Besitzstand und -recht der Übergeber. Diese haften für keine bestimmte Beschaffenheit der Liegenschaft, wohl aber für Lastenfreiheit. 2. Als Gegenleistung räumt der Übernehmer das unentgeltliche und ausdrücklich vererbliche dingliche Wohnungsgebrauchsrecht einerseits seiner Schwester Bw. am Haus B. Nr…
…tatsächlichen und rechtlichen Zubehör nach dem letzten Besitzstand und -recht der Übergeber. Diese haften für keine bestimmte Beschaffenheit der Liegenschaft, wohl aber für Lastenfreiheit. 2. Als Gegenleistung räumt der Übernehmer das unentgeltliche und ausdrücklich vererbliche dingliche Wohnungsgebrauchsrecht einerseits seiner Schwester Bw. am Haus B. Nr…
…und rechtlichen Zubehör nach dem letzten Besitzstand und -recht der Übergeber. Diese haften für keine bestimmte Beschaffenheit der Liegenschaft, wohl aber für Lastenfreiheit. 2. Als Gegenleistung räumt der Übernehmer das unentgeltliche und ausdrücklich vererbliche dingliche Wohnungsgebrauchsrecht einerseits seiner Schwester M.F. am Haus B. Nr…
…und rechtlichen Zubehör nach dem letzten Besitzstand und -recht der Übergeber. Diese haften für keine bestimmte Beschaffenheit der Liegenschaft, wohl aber für Lastenfreiheit. 2. Als Gegenleistung räumt der Übernehmer das unentgeltliche und ausdrücklich vererbliche dingliche Wohnungsgebrauchsrecht einerseits seiner Schwester M.F. am Haus B. Nr…
…Einvernehmen rechnet nun Herr Doktor D. die ihm gegenüber seiner Frau Doktor U. zustehende obgenannte Forderung gegen die ihm eingeräumte nachstehende Dienstbarkeit des Wohnungs- und Gebrauchsrechtes auf, sodass die obgenannte Forderung zur Gänze beglichen ist. Frau Doktor U. räumt hiemit für sich und ihre Rechtsnachfolger…
…Liegenschaft ausbezahlt. (...) Viertens: Herr JL bedingt für sich für diese Übergabe nachstehende Rechte und Leistungen aus: a) Das lebenslängliche, unentgeltliche und grundbücherlich sicherzustellende Wohnungsrecht als Gebrauchsrecht in sämtlichen Räumen im Erdgeschoß des Hauses A, bestehend aus (...) Die Ehegatten JL und GL sind berechtigt, in ihrem…
…bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Zu den Grunddienstbarkeiten zählen die Hausservituten und die Feldservituten (Fahrtrecht etc). Als persönliche Servitute kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames…
…kein Bestandsverhältnis gemäß §§ 1090 f ABGB, sondern eine Wohnungsgebrauchsrecht als Dienstbarkeit begründet wurde. Für das dingliche wie auch das obligatorische Wohnungsrecht ist der Versorgungszweck typisch; eingeräumt wird das Wohnungsrecht idR zur Versorgung von Angehörigen (vgl. Memmer in Kletecka/Schauer, ABGB- ON1.04 § 521 Rz 3…
…welche die Übergeber verpflichten könnten, im Falle von Investitionen und Verbesserungen der vom Wohnungsgebrauchsrecht betroffenen Räumlichkeiten durch die Liegenschaftseigentümer diese als Mieter - zu einem im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens nicht genauer untersuchten Mietzins - in Bestand zu nehmen. Das Wohnungsgebrauchsrecht sei als Dienstbarkeit ein dingliches, d.h…
…188 Tz 18). § 508 ABGB verpflichtet den Eigentümer, die mit dem Gebrauchsrecht belastete Sache auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten. Im Fall eines zu Versorgungszwecken eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechtes muss er die Kosten der Instandhaltung ohne Einschränkung tragen, soweit dies zur Erreichung des Zwecks der…
…und persönlichen Dienstbarkeiten. Bei den Grunddienstbarkeiten steht das Recht dem jeweiligen Eigentümer einer bestimmten Liegenschaft (herrschendes Grundstück) zu. Als persönliche Servituten kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht, die Fruchtnießung und das Wohnungsrecht. So ist das Recht der Fruchtnießung ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren…
…eingeholt. Dabei war von einem späteren unentgeltlichen, lebenslänglichen und dinglichen Wohnungsgebrauchsrecht am Obergeschoss zugunsten der Eltern (siehe nachstehend) keine Rede (Vorbringen des Verteidigers). Auch die Eltern haben sich im Zusammenhang mit dem Mietvertragsverhältnis betreffend das Obergeschoss fachkundig beraten lassen, wobei ihnen von Rechtsanwalt Dr.L…