…November 1988, 98/12/0419, erkannt, dass eine mehrjährige Ganztagesbeschäftigung als Studienunterbrechung keinen wichtigen Grund darstellt. Zum Abbruch eines Studiums und mehrjährige dazwischen liegende Berufstätigkeit stellte der VwGH in seinem Erkenntnis vom 11. April 2002, 2002/10/0167, Folgendes fest: Zwar enthält das Studienförderungsgesetz - abgesehen…
…Berufsausbildung durch die Tochter abgeschlossen; mit der Aufnahme eines Studiums wird ein neuer (weiterer) Ausbildungsweg beschritten. Dazwischen liegende Zeiten stellen grundsätzlich keine Zeiten einer Berufsausbildung dar. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen (Sprachkurs, Musikschule) kann gegenständlich nicht als (neue) Berufsausbildung…
…weiterführenden Berufsausbildung FB gewährt wird, außer es wird im Anschluss an den Abschluss der "Schulausbildung" der Präsenz-/Ausbildungs-/oder Zivildienst geleistet, womit ein Ausschließungsgrund für den Bezug der FB vorliegt. Im Fall der Absolvierung mehrerer eigenständiger Berufsausbildungen stünde dann jedenfalls für die Zeiten dazwischen keine…
…Für den Zeitraum zwischen dem Abschluss dieser Berufsausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, nämlich dem Gerichtsjahr, steht somit keine Familienbeihilfe zu. Auch der vom Bf. zitierte Rechtssatz des UFS ändert daran nichts, da die diesem Rechtssatz zugrunde liegende Entscheidung zu der bis zum 28…
…3 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) liegen (vgl. etwa nochmals VwGH 18.5.2020, Ra 2020/16/0017; und VwGH 30.6.2016, Ro 2015/16/0033). Im vorliegenden Fall war zu prüfen, ob die von Dr. Dok2 festgestellte Behinderung ab 01. Oktober 2012 "während einer Berufsausbildung" (…
…1967 (FLAG 1967) in der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd…
…obgenannten Bescheid Beschwerde eingebracht und hierzu wie folgt ausgeführt: "Der Rückforderungsbescheid und die Mitteilung über die Gewährung von Familienbeihilfe wird vollumfänglich angefochten. Das den bekämpften Bescheiden zugrunde liegende Verfahren ist mangelhaft, die bekämpften Bescheide sind in ihrer Begründung mangelhaft und ist die rechtliche Beurteilung unrichtig…
…damit einhergehenden Problemen führte (Beilage 5, 3 Rs, Beilage 6, 5 Rs). Außer den vom Sozialministeriumservice bereits berücksichtigten Befunden liegen folgende Unterlagen vor: Im Dezember 1985 stellte der Gemeindearzt Dr. HAUSARZT ein ärztliches Zeugnis aus, dass der Bf. erheblich behindert und voraussichtlich dauernd nicht fähig…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes kann keine Berufsausbildung angenommen werden, da die Erfüllung der Wehrpflicht eine Haupttätigkeit darstellt. Zusammenfassend ergibt sich somit, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen…
…Arbeitsversuche gewertet werden. Dazwischen sind krankheitsbedingt lange Unterbrechungszeiträume gelegen bzw. auch während der beruflichen Tätigkeiten, weshalb die festgestellten Dienstverhältnisse als vergeblicher Versuch einer Eingliederung in das Erwerbsleben zu bezeichnen sind. Auf Grund seines Krankheitsbildes konnte letztlich auch keine ordentliche Berufsausbildung absolviert werden, weshalb er nicht…
…die den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres untermauern hätten können. Der vor Oktober 2017 liegende Zeitraum sei bereits mit Bescheid vom 26. September 2017 abgewiesen worden und mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. Gegen den Abweisungsbescheid wurde vom Bf. Beschwerde erhoben (Schreiben vom 3…
…1967 (FLAG 1967) in der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung haben volljährige Vollwaisen und ihnen gleichgestellte Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd…
…Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Bf nicht mehr in Berufsausbildung. Laut Versicherungsdatenauszügen war die Bf seit 1.1.2007 immer wieder als Angestellte oder Arbeiterin, manchmal nur für einige Tage, manchmal für einige Monate, erwerbstätig, dazwischen bezog sie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld. Seit…
…Der Bw. hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im September 1996 erfolgte erstmals ein stationärer Aufenthalt in der psychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Klagenfurt für ca. 2 Monate. Berufstätigkeit von Jänner 2004 bis November 2008; wechselnde Dienstgeber, kurze Dienstverhältnisse, dazwischen immer wieder Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe…
…im folgenden Oktober begonnene Studium Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt. Strittig ist, ob in den dazwischen liegenden Monaten ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Die Berufungswerberin vermeint, dass keine Unterbrechung der Berufsausbildung vorgelegen wäre, sondern nur ein Studienwechsel, da der Sohn das Schuljahr 2006/07 an der…
…September 2004 bezogen und in der Folge wieder ab Beginn ihres Studiums im Oktober 2005. Für den dazwischen liegenden Zeitraum (Oktober 2004 bis September 2005) stand die Tochter unbestrittenermaßen weder in Berufsausbildung noch waren sonstige Voraussetzungen gegeben, die einen Anspruch auf Familienbeihilfe begründen würden. Nach …
…erste weitere Berufsausbildung begonnen hat, käme demnach eine Anwendung der Bestimmung nach § 2 Abs. 1 lit d FLAG 1967 nur für einen diesbezüglich dazwischen liegenden Zeitraum in Betracht, nicht jedoch für gegenständlich strittigen Zeitraum im Anschluss bzw. nach Aneinanderreihung von zwei abgebrochenen weiteren Berufsausbildungen (Lehre…
…dass die Begründungsausführungen in der abweisenden Berufungsvorentscheidung nicht berücksichtigt hätten, dass nicht nur Wochenendblockseminare sondern im dazwischen liegenden Zeitraum auch praktische Übungen, Arbeitsaufträge (Ausarbeitung von Seminararbeiten) stattgefunden hätten. Damit wären alle wesentlichen Merkmale einer Berufsausbildung erfüllt gewesen: 1. praktischer und theoretischer Unterricht mit fachspezifischem Wissen…
…diesen dazwischen liegenden Zeitraum zwischen Ablegung der Matura und Studienbeginn käme demnach eine Anwendung der Bestimmung nach § 2 Abs. 1 lit d) FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes in Betracht, nicht jedoch für den gegenständlich strittigen Zeitraum nach Abschluss des Studiums und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung…
…Arbeiter | 28.06.1999 - 09.08.1999 | Arbeiter | 19.08.1999 - 24.08.1999 | Arbeiter | 15.06.2000 - 01.10.2000 | Arbeiter | 20.12.2000 - 20.03.2001 | Arbeiter In den dazwischen liegenden Zeiträumen bezog der Bw…