…nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in …
…sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in …
…unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in …
…unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in …
…nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in …
…nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in …
…nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in …
…ändert nichts an der vom Finanzamt durchgeführten Amtshandlung. Dass seitens des Finanzamtes tatsächlich eine nach außen erkannbare Amtshandlung durchgeführt wurde, ergibt sich aus dem Aktenvermerk vom 7.1.2012. Dieser ist ebenso der Beschwerdevorlage angeschlossen wie die in der Beschwerdevorlage vom 21.8.2014 angeführten…
…in Kenntnis gesetzt wurde, dass auf dem Abgabenkonto Buchungen erfolgt sind. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner…
…Amtshandlung nicht durchgeführt wurde. Es wurde vielmehr bei der Kontrolle die bekannte Spielseite zuerst händisch (auf der geöffneten Seite www.google.at ) eingetippt. Erst danach – dh auf der Seite www.minkygames.com - wurde, wie vom Zeugen erläutert, der Bon mittels Strichcode-Leser eingegeben. Dass die…
…Am 5.2.2021 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. 2. Beweiswürdigung Einzig die Sachverhaltsfrage, ob am 26.2.2018 vom Finanzamt eine Amtshandlung des Vollstreckungsverfahrens durchgeführt wurde, ist strittig. Am 3.2.2023 ersuchte das Bundesfinanzgericht das (nunmehrige) Finanzamt…
…wurde, ist davon auszugehen, dass die Amtshandlung von Zollorganen durchgeführt wurde. Dessen ungeachtet ist jedoch aufgrund der obigen Ausführungen die Amtshandlung der zuständigen Sicherheitsbehörde und nicht dem Hauptzollamt (nunmehr Zollamt) Linz zuzurechnen. Insoweit ergibt sich im vorliegenden Fall eine sachliche Unzuständigkeit der belangten Behörde, die…
…Amtshandlung wurden die Überwachungskameras abgeklebt. Mit einem aufgrund eines Wertbons vorhandenen Spielguthabens, das am Bildschirm der Glücksspielgeräte als „Quizcoins“ angegeben war, wurden auf zwei der vorgefundenen Geräte Testspiele durchgeführt und dies auch seitens der einschreitenden Organe durch Fotos und in einem Aktenvermerk dokumentiert. Zudem wurde…
…zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder die Person, gegen die sie gerichtet war, davon keine Kenntnis erlangt hat. Gemäß § 53 Abs. 1 FinStrG ist das Gericht zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, wenn das Finanzvergehen vorsätzlich begangen wurde und…
…durchgeführt werden anders behandelt werden sollten, als Amtshandlungen die in den fünf Jahren nach Ablauf des Jahres erfolgen, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Der Formulierung "innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207)" im ersten Satz des § 209 Abs 1 kommt daher lediglich klarstellende Bedeutung zu, dass Amtshandlungen…
…dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Abgabepflichtige nicht angetroffen wurde (Liebeg in Liebeg [Hrsg], Die Abgabenexekutionsordnung2, § 26 AbgEO Rz 5 mwN). Bei der Festsetzung der Gebühren und Auslagenersätze des Vollstreckungsverfahrens ist der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt. Aufgrund der durchgeführten Amtshandlung vom 26.03.2024…
…2007 durchgeführt wurde. Aus dem Überweisungsbeleg des bezughabenden Finanzamtskontos ist zu ersehen, dass die Gutschrift auf dem Steuerkonto des Bw mit Wert 17. Jänner 2007 erfolgte. Aus dem Aktenvermerk des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 26. Juni 2008 geht hervor, dass der Ausweis der Amtshandlung mit…
…zweiter Instanz kann somit kein Zweifel bestehen, dass die vom Finanzamt in den Jahren 1997 bis 2000 durchgeführten EDV-Abfragen Amtshandlungen im Sinn des § 238 Abs. 2 BAO darstellten, welche die Einhebungsverjährung jeweils unterbrochen haben. Der Einwand, der Bw. habe von der Zahlungsaufforderung des im…
…Sinne von Art.6 MRK als "Angeklagter" zu betrachten ist, aufgenommene Tatbeschreibung stellt die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach § 83 Abs.3 FinStrG dar. Für eine rechtsgültige Einleitung des Strafverfahrens ist es notwendig, dass die Amtshandlung, insbesondere die Vernehmung, mangelfrei durchgeführt wurde. Dazu gehört auch - bzw…
…dass die Geschäftsräumlichkeiten der A-GmbH im kontrollierten Lokal mit versteckten Kameras überwacht worden waren und solcherart auch die kritisierte Amtshandlung der Finanzpolizisten am 12. Juli 2017 im Bereich der Tresen bzw. im Arbeitsbereich des D aufgezeichnet worden war. Eine Kopie der Videoaufzeichnung wurde in…