…Nachlassverfahrenskosten nach dem Tod der Ehegattin des Bw. diesem zwangsläufig erwachsen sind. Wie bereits vom Finanzamt im angefochtenen Einkommensteuerbescheid völlig richtig dargelegt, gehören gemäß § 549 ABGB Begräbniskosten zu den sogenannten bevorzugten Nachlassverbindlichkeiten. Diese werden vom Gesetz so behandelt, als ob sie vom Erblasser selbst zu…
…Belastung sein, als sie durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Daraus ergibt sich, dass das Nachlassaktivvermögen den Bestattungskosten gegenüberzustellen ist. Da Begräbniskosten bevorzugte Nachlassverbindlichkeiten sind, mindern sie den Nachlass (Quantschnigg / Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 34, Tz 38…
…durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind (VwGH 25.09.1984, 84/14/0040). Daraus ergibt sich, dass das Nachlassaktivvermögen den Bestattungs- und Graberrichtungskosten gegenüber zu stellen ist. Da Begräbniskosten bevorzugte Nachlassverbindlichkeiten sind, mindern sie den Nachlass (Quantschnigg-Schuch, EstHB, § 34, TZ 38)…
…Eine Untersuchung, ob ein vorhandener Nachlass leicht und ohne unverhältnismäßige Werteinbuße realisierbar ist, braucht nicht angestellt werden, weil Begräbniskosten als bevorzugte Nachlassverbindlichkeiten schon den Nachlass und die darauf entfallende Erbschaftsteuerschuld mindern (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 34 Tz 38 "Begräbniskosten"). Der UFS schließt sich daher grundsätzlich der…
…ob die von der Berufungswerberin geltend gemachten Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Begräbnis ihrer Mutter als außergewöhnliche Belastung im Sinn der zitierten Gesetzesstelle anerkannt werden können. Wie bereits vom Finanzamt richtig festgestellt wurde, gehören Begräbniskosten gemäß § 549 ABGB zu den sogenannten bevorzugten Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet…
…bzw. inwieweit ein Darlehen, das von der Berufungswerberin nach dem Erbfall zur Gänze beglichen werden musste, hiebei zu berücksichtigen ist. Wie bereits vom Finanzamt richtig festgestellt wurde, gehören Begräbniskosten gemäß § 549 ABGB zu den sogenannten bevorzugten Nachlassverbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass sie vorrangig aus einem vorhandenen…
…die in den Nachlassaktiven nicht gedeckt seien, da gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören, die bevorzugt aus dem vorhandenen (verwertbaren) angesetzten Nachlassvermögen zu bestreiten seien. Dass der Reinnachlass überschuldet sei, genüge nicht, die Begräbniskosten müssten die Summe der Nachlassaktiven…
…da Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören und diese vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten sind. Da in Ihrem Fall auch nach Abzug der Abfertigung (zur Zahlung des laufenden Wohnbaukredits) vom gesamten Nachlassvermögen die angefallenen Begräbniskosten im verbleibenden Nachlassvermögen von 285.351,43…
…dass Nachlassaktiva – sofern vorhanden – vorrangig vor allen anderen Nachlassverbindlichkeiten zur Abdeckung der Bestattungs-/Grabmalkosten zu verwenden sind und die Kosten für das Grabmal aufgrund der Höhe der Nachlassaktiva (€ 9.830,58 laut Beschluss des Bezirksgerichtes Saalfelden) daher nicht berücksichtigt werden können. In der am…
…vom 26. August 2008 wurde die Berufung somit als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass gemäß § 549 ABGB Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten. Sie seien demnach vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so…
…33 S betrugen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Mai 2006 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte Folgendes aus: "Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten. Nicht absetzbar sind Kosten der Trauerbekleidung…
…einer Erbschaft haftenden Lasten (Nachlkassverbindlichkeiten) auch die Kosten für das im Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis und für den Erwerb des Grabstein. Diese Kosten sind bevorrechtete Forderungen, das bedeutet, sie sind in erster Linie - bevorzugt - aus dem vorhandenen…
…da gemäß § 549 ABGB die Begräbniskosten zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses gehören, die bevorzugt – aus dem vorhandenen (verwertbaren) angesetzten Nachlassvermögen – zu bestreiten sind. Die Begräbniskosten (Höchstbetrag EUR 4.000,00) seien um die Nachlassaktiven (EUR 3.337, 41) gekürzt und der Restbetrag (EUR 662…
…außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien, die in den Nachlassaktiva nicht gedeckt seien, da Begräbniskosten zu den bevorrechteten Verbindlichkeiten des Nachlasses gehörten, die bevorzugt - aus dem vorhandenen, zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen - zu bestreiten seien. Dass der Reinnachlass nach Abzug der Pflegekosten betragsmäßig korrigiert werde, ändere nichts daran…
…Folge: "Gemäß § 549 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gehören Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Grabmales zu den bevorrechten Nachlassverbindlichkeiten.Sie sind daher vorrangig aus einem vorhandenen (verwertbaren) Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten.Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt…
…zu steuerlichen Auswirkungen führen, wenn der Selbstbehalt überschritten wird. Gemäß § 549 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches gehören zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten (Nachlassverbindlichkeiten) auch die Kosten für das im Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis; das bedeutet die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 6. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 21. August 2002 verstarb…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Dr. Wilhelm Miklin und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. März 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs…
12.8.8 Begräbniskosten Rz 890: Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden…