…Kraftfahrzeuges“, S 255, wurde die Begründung dieses Beschlusses wie folgt wiedergegeben: „Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art 7 B-VG, Art 2 StGG) sowie auf Unversehrtheit des Eigentums (Art 5 StGG, Art 1…
…dargelegt. Nach derzeitiger Rechtslage gibt es jedenfalls keine Ausnahmeregelungen. Die in Verkennung der Rechtslage vom Beschwerdeführer behauptete Gleichheitswidrigkeit und die daraus abgeleitete Steuerfreiheit der Sachwaltertätigkeit liegen daher nicht vor (siehe auch BFG RV/7101127/2012 vom 28.1.2016). Die Ausführungen in der Beschwerde, dass…
…der im angefochtenen Bescheid angesetzte Zuschlag ist nicht begründbar. Die Einwände der Beschwerdeführer sind nicht geeignet, den im angefochtenen Bescheid festgesetzten Zuschlag für die Betriebsgröße zu verringern. Keine V erfassungswidrigkeit des § 24 BewG Die behauptete Gleichheitswidrigkeit des § 24 BewG wird von den Bf. damit begründet…
…nichts. Die Beschwerde hat keine Gründe vorgetragen, die eine Abkehr von der zuvor zitierten Rechtsprechung rechtfertigen würden. Die behauptete Gleichheitswidrigkeit wurde im Beschwerdeschriftsatz nicht nachvollziehbar aufgezeigt. Eine fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit der lediglich allgemein behaupteten Gleichheitswidrigkeit ist nicht möglich. Um einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den…
…könne in jedem dieser Vergleichsfälle unterschiedlich ausfallen. Wenn daher eine behauptete Gleichheitswidrigkeit zweier Sachverhalte oder Personengruppen im Hinblick auf deren mangelnde Vergleichbarkeit verneint wird, so sei damit lediglich "verkürzt" ausgesprochen, dass die behaupteten Gemeinsamkeiten der Sachverhalte eben nicht "wesentlich" sind; dass ein Vergleich nicht gezogen…
…dass …. aus dem Hinweis auf die Gebührengesetz-Novelle BGBl. 1996/797 für die behauptete Gleichheitswidrigkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtslage (Gebührenfestsetzung für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Juli 1994) von vorneherein nichts zu gewinnen ist…." Das Bundesfinanzgericht BFG 10.10…
…dass …. aus dem Hinweis auf die Gebührengesetz-Novelle BGBl. 1996/797 für die behauptete Gleichheitswidrigkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtslage (Gebührenfestsetzung für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Juli 1994) von vorneherein nichts zu gewinnen ist….“ Damit bestätigte der Verfassungsgerichtshof im…
…behauptete Gleichheitswidrigkeit und die daraus abgeleitete Steuerfreiheit lt. Art. 132 Abs. 1 lit. g MwStSyst-RL der Sachwaltertätigkeit liegen daher im gegenständlichen Fall nicht vor (siehe auch BFG RV/7101127/2012 vom 28.1.2016). Selbst wenn die von der Bf. ins Treffen geführte Gleichheitswidrigkeit…
…dass …. aus dem Hinweis auf die Gebührengesetz-Novelle BGBl. 1996/797 für die behauptete Gleichheitswidrigkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtslage (Gebührenfestsetzung für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Juli 1994) von vorneherein nichts zu gewinnen ist….“ Das Bundesfinanzgericht BFG 10.10…
…dass …. aus dem Hinweis auf die Gebührengesetz-Novelle BGBl. 1996/797 für die behauptete Gleichheitswidrigkeit der im vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtslage (Gebührenfestsetzung für den Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Juli 1994) von vorneherein nichts zu gewinnen ist….“ Das Bundesfinanzgericht BFG 10.10…
…wurde, dass ein Freiwilliges Umweltschutzjahr keine Berufsausbildung iSd FLAG darstellt und damit für den Zeitraum zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des FUSJ kein Anspruch auf Familienbeihilfe zusteht. Die behauptete "Gleichheitswidrigkeit" wurde vom VwGH ebenfalls widerlegt. Eine Revision ist daher nicht zulässig. Innsbruck…
…Passage des Erkenntnisses vom 7.12.2002 ergibt sich, dass die von der Bw. behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegen und somit bei den Höchstgerichten auch nicht geltend gemacht werden kann. Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit…
…die der einkommensersetzenden Schadensrenten) durchaus der Systematik des Einkommensteuerrechtes entspricht. Aus dieser Passage des Erkenntnisses vom 7.12.2002 ergibt sich, dass die vom Rechtsmittelwerber behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegt. Bemerkt wird, dass sich in Österreich die Steuerpflicht der Renten aus einer gesetzlichen…
…ergibt sich, dass die von der Bw. behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegen und somit bei den Höchstgerichten auch nicht geltend gemacht werden kann. Auch die behauptete Doppelbesteuerung liegt laut den Ausführungen des Höchstgerichtes unter Punkt 2.2.1 des Erkenntnisses nicht vor, da §…
…Erkenntnis vom 7.12.2002, G 85/02 enthaltenen Ausführungen ergibt sich, dass die vom Bw. behauptete Gleichheitswidrigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit nicht vorliegt und somit bei den Höchstgerichten nicht geltend gemacht werden kann. Aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthof ist auch ersichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof die Besteuerung…
…dieser Passage des Erkenntnisses vom 7.12.2002 ergibt sich, dass die vom Rechtsmittelwerber behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt und auch eine Verletzung des Rechst auf Unversehrtheit des Eigentums nicht vorliegt. Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf…
…dass die vom Bw. behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegt und somit bei den Höchstgerichten auch nicht geltend gemacht werden kann. Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein Erkenntnis…
…des Einkommensteuerrechtes entspricht. Aus dieser Passage des Erkenntnisses vom 7. Dezember 2002 ergibt sich, dass die vom Rechtsmittelwerber behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegt. Bemerkt wird an dieser Stelle, dass sich die Steuerpflicht der Renten aus einer gesetzlichen Unfallversorgung in Österreich nicht aus § 29…
…Aus dieser Passage des Erkenntnisses vom 7.12.2002 ergibt sich, dass die vom Rechtsmittelwerber behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegt. (b) Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein…
…dass die von der Bw. behauptete Gleichheitswidrigkeit in diesem Punkt nicht vorliegen und somit bei den Höchstgerichten auch nicht geltend gemacht werden kann. Gemäß Artikel 140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein…