…2008 vor. In objektiver Hinsicht ist daher der Verdacht, der Beschuldigte habe durch die Nichterfassung dieser Rechnung in der Umatzsteuervoranmeldung Juli 2008 und die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung, eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, begründet. In subjektiver Hinsicht geht der Referent beim…
…hinreichend begründeter Verdacht vorliegt, nicht jedoch, bereits ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchzuführen und das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens soll vielmehr zum Ausdruck gebracht werden, dass die Abgabenbehörde als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Verdächtigen…
…eine Rückmietung an den früheren Eigentümer erfolgt sei. Vielmehr wäre Mieterin aktuell D und nicht A. Auch hier handle es sich um eine völlig unbedenkliche Vorgehensweise, die in keiner Weise einen begründeten Verdacht im Hinblick auf §§ 33 Abs. 1 und 2 lit a FinStrG rechtfertigen…
…der CC-GmbH, der BA-GmbH und der BB-GmbH, die Anordnung und die Durchführung der Durchsuchung des Objektes PPP1 mangels einer begründeten Verdachtslage gegen A für rechtswidrig zu erklären, ist aber spruchgemäß abzuweisen. 5.6. Mit ihren weiteren Begehren auf Aufhebung der bei der…
…habe sich aus den Zeugenaussagen eine Zeitspanne von Ende 2013 bis Juni 2018 ergeben. Die Einnahmen aus dieser selbständigen Tätigkeit habe Dr.A bisher nicht erklärt. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass Dr.A für die Kalenderjahre 2013 bis 2018 vorsätzlich unter Verletzung seiner…
…zweifeln. 1.6.16. In Abwägung der obigen Aspekte hat daher zum Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden und auch der Durchführung derselben tatsächlich der sich aus der oben beschriebenen Beweislage korrekt ableitende und daher begründete, äußert intensive Verdacht bestanden, Dr.A habe in seinen…
…gewesen sein wird, er aber dennoch - so der begründete (siehe oben) Verdacht - unbeirrt an seinem Tatplan zur rechtswidrigen Steuervermeidung festgehalten hat und auch wahrheitswidrige Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2017 und 2018 eingereicht und solcherart Verkürzungen an Einkommensteuer in insgesamt beträchtlicher Höhe bewirkt hat, ist der…
…15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31). Zweifellos bestanden laut den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Unterlagen der dringende und begründete Verdacht gegen die Beschuldigten von Abgabenhinterziehungen in beträchtlichem Ausmaß. Welche Erlöse die Genannten aber insgesamt erhalten bzw. gegenüber dem Fiskus verheimlicht hatten, war beispielsweise…
…92/15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31). Zweifellos besteht laut den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Unterlagen der dringende und begründete Verdacht gegen GP von Abgabenhinterziehungen in beträchtlichem Ausmaß. Welche Erlöse GP aber insgesamt erhalten bzw. gegenüber dem Fiskus verheimlicht hat, war offensichtlich ohne…
…schutzwürdigen Interessen wahrt." 3.4. Bestritten wird nun von A, dass in seinem Falle ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem steht die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüferin vom 17. Februar 2017 an die Steuerfahndung entgegen, welche später auch Eingang in die Begründung der…
…im Ausmaß der Überhöhung aus außerbetrieblichen Motiven erfolgt. Im Ausmaß der Überhöhung ist wiederum die Geltendmachung einer Vorsteuer nicht zulässig gewesen; ebenso stellen die Bargeldentnahmen - siehe nachstehend - zumindest im Ausmaß der Überhöhung verdeckte Ausschüttungen dar, von welchen Kapitalertragsteuer anzumelden, einzubehalten und abzuführen gewesen wäre. 3…
…14/0182). 2.3. Bestritten wird nun von den Beschwerdeführerinnen, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem steht die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüferin vom 17. Februar 2017 an die Steuerfahndung entgegen, welche später auch Eingang in die Begründung…
…Tochter übernommen. Die Wohnung wurde nach ihrer Renovierung durch einen Mitarbeiter des A um ca. € 600,00 vermietet. Diese Information habe sie vom Verdächtigen; mit der Vermietung habe sie selbst nichts zu tun. Die Bezahlung der Renovierung habe wie immer A geregelt, eine Rechnung…
…Abwicklung der Vermietung der gegenständlichen Wohnungen werde von A völlig eigenständig erledigt, wobei er im Namen der grundbücherlichen Eigentümer aufgrund erteilter Generalvollmachten handeln könne. Aufgrund der angeführten Sachverhalte bestehe der begründete dringende Verdacht, dass A als Einzelunternehmer und als für die steuerlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer…
…z.B. an seine Schwiegermutter D, veräußert. Auch diese Vorgänge sind wohl als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizieren, bei welchen - wennschon keine Verkürzung von Körperschaftsteuer infolge vorliegender operativer Verluste bei der GmbH - zumindest wiederum Kapitalertragsteuer in beträchtlicher Höhe angefallen sein muss. Der Umstand, dass der Masseverwalter…
…93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31). Zweifellos bestand laut den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Unterlagen der dringende und begründete Verdacht gegen R von Abgabenhinterziehungen in beträchtlichem Ausmaß. Welche Erlöse R aber insgesamt erhalten bzw. gegenüber dem Fiskus verheimlicht hätte, war aber offensichtlich ohne konkrete weitere…
…Mai 2004 hat das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht bestehe, er habe im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Dezember 2001…
…wurde, vollinhaltlich bestätigt. Nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates reichen diese im Rahmen der Vorerhebungen (§ 82 Abs.1 FinStrG) gesammelten Beweismittel zur Feststellung, dass auf Grund derer der begründete Verdacht besteht, dass der Bf die ihm vorgeworfenen Finanzdelikte begangen hat, jedenfalls aus, zumal er bereits einmal…
…Grund derselben der begründete Verdacht besteht, dass die Bf die ihr vorgeworfenen Finanzdelikte begangen hat, aus, zumal es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, §§ 80-84 FinStrG, Rz,.7c) bereits genügt, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen…
…schwerwiegender Grundrechtseingriff; sie dürfe nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen aufgrund eines richterlichen Befehls erfolgen. Voraussetzung jeder Hausdurchsuchung sei ein „doppelter Verdacht“; zunächst müsse ein begründeter konkreter Tatverdacht wegen eines bestimmten Finanzvergehens bestehen, weiters der Verdacht, dass sich in den Räumlichkeiten das Gesuchte befindet. Es…