…zumutbar ist, unerheblich sind. Eine Verlegung des Familienwohnsitzes unter Zurücklassung der eigenen Landwirtschaft ist dann nicht zumutbar, wenn der Bw. am Beschäftigungsort selbst nur über eine befristete Niederlassungsbewilligung verfügt. In diesem Zusammenhang kommt es auch nicht darauf an, ob die Landwirtschaft dem Bw. oder seiner…
…davon auszugehen, dass der Bw. jedenfalls nach etwa fünf Jahren ab der Erteilung der ersten befristeten Niederlassungsbewilligung seine Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse und damit auch sein Familienleben fix in Österreich aufrechterhalten wollte (wie es zumindest hinsichtlich der Wohn- und Beschäftigungsverhältnisse der Realität entspricht). - Dies deshalb, da…
…15.10.2006 über keine Niederlassungsbewilligung mehr verfügt habe, am 5.7.2007 jedoch ein neuerlicher Antrag gestellt worden sei, über welchen am 26.8.2008 positiv entschieden worden sei. Die minderjährige Tochter verfüge nunmehr über eine mit 13.6.2009 befristete Niederlassungsbewilligung. Mit Berufungsvorentscheidung…
…für Y. Die Bw. legte für Y erstmals im Februar 2008 die auf ein Jahr befristete Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen der Abgabenbehörde vor. Das Finanzamt gewährte daraufhin die Familienbeihilfe für Y ab 02/08 bis laufend. Im Berufungsfall gilt es die Frage zu klären, ob…
…Österreich nicht gewährleistet gewesen wäre. Mit März des Jahres 2004 sei ihm die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden. Gleichzeitig mit der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wäre seiner Ehegattin eine vorerst auf ein Jahr befristete Niederlassungsbewilligung als (aufgrund seiner österr. Staatsbürgerschaft) begünstigte Drittstaatsangehörige gemäß § 49 Abs 1…
…des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister für Inneres durch Verordnung fest. Unstrittig ist, dass für den Bw. im Dezember 2010 erstmalig eine auf ein Jahr befristete Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. § 3 Abs. 1 FLAG enthält eine Anknüpfung an…
…Pkw´s, Gutachten gemäß § 57a Abs. 4 KFG sowie eine Kopie des Reisepasses, laut der der Berufungswerber über eine befristete Niederlassungsbewilligung zunächst bis 7.11.2005, in der Folge bis 7.11.2007 verfüge. Im Übrigen wurde erklärt, dass aus den zahlreichen Ein- und Ausreisestampiglien, die…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet spreche. Die befristete Niederlassungsbewilligung – Schlüsselkraft berechtige hingegen ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. Weiters werde das Studium durch ein Stipendium aus Syrien (Universität F.) mit etwa € 852,00 monatlich finanziert, was zu einer stärkeren wirtschaftlichen Bindung an…
…Zuge des Verfahrens vorgelegten Unterlagen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die bereits volljährigen Kinder des Bw. sind türkische Staatsbürger und hatten im strittigen Zeitraum eine zeitlich befristete Niederlassungsbewilligung als Aufenthaltstitel, besuchten im Wintersemester 2001 den "Vorbereitungslehrgang Deutsch" an der Islamischen Religionspädagogischen Akademie (IRPA), die Tochter A. …
…Fremdenpolizei Anträge auf Erteilung von Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligungen gestellt und sind solche in den Jahren 1995 und 1996 (jeweils mit einer Befristung) aktenkundig; seit 17. Oktober 1998 hat der Bw. eine unbefristete Niederlassungsbewilligung (für jeglichen Aufenthaltszweck) inne. Solange der Bw. nur eine befristete Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung innehatte…
…erteilt als: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" (Z 3) zu erlangen; 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt…
…Aufenthalt in Österreich: "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG zu erlangen (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG); Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit anschließend…
…2005 zu entnehmen, dass ein Aufenthaltstitel nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck entweder eine "Niederlassungsbewilligung" oder eine "Aufenthaltsbewilligung" sein kann, wobei eine Aufenthaltsbewilligung für vorübergehende, befristete Aufenthaltszwecke wie zB als Studierender erteilt werden kann. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen steht im konkreten Fall fest, dass der Bw…
…erteilt als: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" (Z 3) zu erlangen; 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt…
…August 2006 aufgehoben. In weiterer Folge wurde den Berufungen Folge gegeben und für die beiden Kinder von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde am 12. August 2009 jeweils eine Niederlassungsbewilligung "unbeschränkt" erteilt (zwei Schreiben der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vom 27. Oktober 2009). Mit diesen beiden Schreiben, die der Vertreter…
… 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" zu erhalten; .......................... Abs. 2 Z 4: "Niederlassungsbewilligung - beschränkt", die zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt…
…"Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG zu erlangen (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG); 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit anschließend einen Aufenthaltstitel…
…Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“, die zur befristeten Niederlassung ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt; die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nur auf Grund einer nachträglichen quotenpflichtigen Zweckänderung erlaubt; 7. Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ für die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts, unbeschadet der Gültigkeitsdauer des Dokuments; 8. Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für die befristete…
…Abs. 1 NAG unter anderem: 1. "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht nur vorübergehend befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" zu erlangen; ................................ 5. "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (…
…"Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2) mit der Möglichkeit, anschließend einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG zu erlangen (§ 8 Abs. 1 Z 1 NAG); 2. Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" für die befristete Niederlassung mit der Möglichkeit anschließend einen Aufenthaltstitel…