…besteht für Zeiträume, in denen Sie sich nicht in Österreich befunden haben (1.3.11-29.6.11 + 13.12.11-4.3.12 + 27.6.12-7.11.12). Da Sie für den restlichen Zeitraum über keine ausreichende Existenzmittel verfügt haben, war Ihr Antrag…
…der EU-Richtlinie 2004/34/EG hat jeder Unionsbürger das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedsstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt…
…war und dass kein Nachweis über ausreichende Existenzmittel erbracht wurde. Ein zusätzliches Anspruchserfordernis (welches auch für Österreicher gilt) ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Antragstellers in Österreich. Für den Unabhängigen Finanzsenat ist (ebenso wie für das Finanzamt) ein ausreichender Nachweis des Mittelpunkts der Lebensinteressen der…
…hat dem Finanzamt keine EU-Anmeldebescheinigung übermittelt. Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, sei nach Ansicht des Finanzamtes (FA) das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der…
… 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.... Die Kindesmutter und Antragstellerin ist polnische Staatsbürgerin und besitzt eine EU- Anmeldebescheinigung (Selbständiger) ab 06.04.2022…
…€ 550,00. Im Hinblick auf die Höhe der finanziellen Mittel von Herrn K.L. könne nicht von ausreichenden Existenzmitteln für die Bw. und ihren Sohn ausgegangen werden. Die Mittel für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bw. und ihres Sohnes würden somit nicht vorliegen und…
…Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich in diesem Zeitraum nicht vorgelegen sei, da der Bf. nicht über ausreichende Existenzmittel, erzielt durch eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, verfügte. Für den Zeitraum 1.12.2011 bis 31.8.2013 seien keine Versicherungszeiten…
…wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen…
…Lebensmittel, Versicherungen etc....) Einkommensnachweis für 2007 Nach Ansicht des Finanzamtes könnten ev. mit Beginn des Zuverdienstes Ihrer Gattin im April 2007 die ausreichenden Existenzmittel vorliegen (dann wäre nahezu das Existenzminimum erreicht.)" Der Bw. beantwortete den Vorhalt folgendermaßen: "Ich habe Ersuchen um Ergänzung vom 18. Januar…
… 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 im Bundesgebiet befände. Als Nachweis dafür gelte in erster Linie das Vorhandensein ausreichender Existenzmittel, sowie das Bestehen einer in Österreich leistungspflichtigen Krankenversicherung für Antragsteller und Kind. Eine bloße Anmeldung in Österreich eines EU/EWR/CH-Bürgers zum zentralen Melderegister…
…dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer un/selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Über den Zeitraum September bis November 2009 könne nicht mehr abgesprochen werden, weil über diesen…
…und ist den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin und die Kinder sind rumänische Staatsangehörige und leben in Österreich. Die Beschwerdeführerin sowie ihre Kinder verfügen im Beschwerdezeitraum über Anmeldebescheinigungen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Die Beschwerdeführerin erklärt bezüglich der Frage des Finanzamtes nach ausreichenden Existenzmitteln…
Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, ist das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der Rechtsansicht des Finanzamtes die Berufung abzuweisen wäre. Vom UFS wird angemerkt, wie…
…auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen…
…1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen…
…angegebenen Lebenserhaltungskosten getragen werden, wurde nicht erbracht. Mangels Mittel für die Sicherung des Lebensunterhaltes kann eine wirtschaftliche Verfestigung im Inland nicht gesehen werden. Es stehen daher im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Inland keine ausreichenden Existenzmittel zur Verfügung, die Beschwerde war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B Ca, Adresse, vertreten durch Mag. Thomas Scholik, 1130 Wien, Fichtnergasse 6A, vom 30.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien…
…Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er (im gegenständlichen Zusammenhang von Bedeutung) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in…
…Monate hier aufhalten, halten sich dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer un/selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen.“ Die Bf. erhob gegen den Rückforderungsbescheid Beschwerde, in welcher sie…
…dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehöring verfügen. Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe? • EU/EWR-Staatsbürgerlnnen & Schweizer Staatsbürgerinnen • Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr/e Kind/er, wenn Sie…