Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
…15 Abs. 1 Z 17 ErbStG fallen, da diese Bestimmung Erträge voraussetzt, die einer Einkommensteuerabgeltung unterliegen. Für den Erwerb von Todes wegen der sonstigen ausländischen Forderungswertpapiere im Wert von S 11,252.289,65, aus welchen im Jahre 1999 lt. Einkommensteuerbescheid vom 23. Juni 2000…
…Investoren, die sich an einer österreichischen Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht…
…II 43/1998, hat zur Folge, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufliesenden Zinsen grundsätzlich verpflichtet sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorzunehmen. Auf Grund der vorstehenden Verordnungsregelung ist demnach eine abkommensgemäße und DBA…
…8 Z 2 EStG 1988 unterliegen ausländische Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren dem fixen Steuersatz von 25 %. Diese Bestimmung verbietet es, die ab April 2003 zugeflossenen streitgegenständlichen Einkünfte progressionserhöhend heranzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn wie im Beschwerdefall die ausländischen Kapitaleinkünfte durch ein DBA steuerfrei gestellt sind…
…den dargelegten gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden kann, kommt die Kapitalertragsteuer nur für inländische Kapitalerträge und nur für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren zur Anwendung. Da es sich bei den Kapitalerträgen der Bw um Kapitalerträge aus ausländischen Investmentfondsanteilen handelt, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im…
…Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Zur Frage des - in eventu - anzuwendenden Steuersatzes von 25%: Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden ausländische Kapitalerträge, die ab 1.4.2003 zufließen, inländischen gleichgestellt (§ 37 Abs. 8 EStG 1988…
…Grundstücke uÄ besicherteStückzinsen gemäß § 27 Abs. 6 Z 5 EStG 1988 Forderungen(einschließlich solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Gewinnanteile stiller Gesellschafter Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften Immobiliengewinne inländischer Immobilien eines in- oder ausländischen § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes…
…März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Geldeinlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Für ausländische Kapitalerträge war weder eine Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 4 EStG …
Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…
…vor. Aus der LV I und LV II sind folgende Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen zu erfassen: 2010: € 60.402,46 (anstatt bisher € 60.000,00) 2011: € 35.623,66 (anstatt bisher € 120.000,00) 2012: € 200.412,54 (anstatt bisher…
…2013 überreichte die Bf. der Abgabenbehörde einige Unterlagen. Aus den „Beilagen“ 1 bis 3 seien – so die Bf. – die verschiedenen, in der Schweiz erzielten Zinserträge (Festgeld/ Konten, Forderungswertpapiere, Genossenschaftsanteile) ersichtlich. Diese seien dem besonderen Steuersatz nach § 37 Abs. 8 EStG zu unterwerfen. Die Beilage 4…
…Das Urteil Lenz des EuGH vom 15.7.2004, Rs C-315/02, habe nämlich ausgesprochen, dass die Verweigerung der einkommensteuerlichen Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge mit der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit in Widerspruch stehe. Deshalb seien solche Einkünfte gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 zu versteuern. Die…
…Abs. 3 idF vor BudBG 2011 (Forderungswertpapiere ohne kuponauszahlender Stelle im Inland), 3. Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds und Immoblienfonds. Zur wesentlichen Feststellung dieser Steuerrechtslage reichte bereits die bloße Durchsicht einer Einkommensteuererklärung (vgl. Punkt 12. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 12.3. Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen Kz. 754…
… 37 Abs. 8 EStG 1988 Gebrauch gemacht, seine übrigen Einkünfte von ausländischen Wertpapieren mit 25% gesondert von den übrigen Einkünften besteuern zu lassen. Bei der Durchführung des Progressionsvorbehaltes für die steuerfreien Auslandseinkünfte sei ein Durchschnittssteuersatz für die übriggebliebenen Einkünfte, die noch mit dem Tarifsteuersatz zu…
…363 HGB, die Forderungsrechte auf Verzinsung bzw Gewinnbeteiligung und Rückzahlung im Falle der Kündigung verbrieften. Dies entspreche der Qualifikation als Forderungswertpapier im Sinne der einkommensteuerlichen Regelungen. Ein weiteres Ergänzungsschreiben (E 4) langte im Juni 2007 ein. Darin gab der Berufungswerber seiner Rechtsmeinung Ausdruck, wonach die…
…Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Zur Frage des - in eventu - anzuwendenden Steuersatzes von 25%: Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden ausländische Kapitalerträge, die ab 1.4.2003 zufließen, inländischen gleichgestellt (§ 37 Abs. 8 EStG 1988…
…067,00 S, sondern von lediglich 53.264,00 S zuzurechnen. Zur Frage des - in eventu - anzuwendenden Steuersatzes von 25%: Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden ausländische Kapitalerträge, die ab 1.4.2003 zufließen, inländischen gleichgestellt (§ 37 Abs. 8 EStG 1988, …
…Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich. Zur Frage des - in eventu - anzuwendenden Steuersatzes von 25%: Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden ausländische Kapitalerträge, die ab 1.4.2003 zufließen, inländischen gleichgestellt (§ 37 Abs. 8 EStG 1988…