…in Österreich innegehabt. Damit steht außer Zweifel, dass er gem. § 1 Abs. 2 EStG mit seinem gesamten in- und ausländischen Einkünften im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Als Abgabepflichtiger (§ 77 BAO) wäre er daher zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne §§ 124 ff. BAO zu…
…Büro aus eine relevante gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wurde. So fanden sich etwa unter den bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Unterlagen keinerlei Hinweise auf eine ausländische Betriebstätte oder ein ausländisches Büro. Auch während der Prüfung wurde keine Betriebstätte erwähnt. Die Lebensgefährtin des Berufungswerbers gab ihrerseits vor der…
…entnehmen, dass die Ergebnisse der deutschen Betriebsstätte erstmals 2009 in Österreich bilanziert wurden. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wandte die Bw. ein, dass ihrer Meinung nach die Berücksichtigung ausländischer Verluste von Amts wegen zu erfolgen hätte…
…erfasst das gesamte "Welteinkommen". Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich daher zB auch auf ausländische Betriebsstätten/Betriebe österreichischer Unternehmer. Ausländische Betriebsstätten/Betriebe unterliegen aber auch im Ausland der Besteuerung. Rz 188: Zur Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen in mehreren Staaten dienen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); DBA teilen die Besteuerungsrechte zwischen…
…Ab der Veranlagung 2012 wären die ausländischen Betriebsstättenverluste zwar unverändert nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln, könnten aber gem. § 2 Abs. 8 Z 3 EStG idF nach 1. StabG 2012 höchstens in Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste beim österreichischen Steuerpflichtigen angesetzt werden. Die Anwendung…
…nach ausländischem Steuerrecht berücksichtigt werden. Liegt nach ausländischem Steuerrecht ein Gewinn vor, bleibt für eine Berücksichtigung eines diesem Gewinn entsprechenden Verlustes nach österreichischem Steuerrecht kein Raum; ebenso wenig kommt ein Progressionsvorbehalt in Betracht. Beispiel: Im Jahr 01 beträgt der nach dem Steuerrecht des Betriebsstättenstaates ermittelte…
…ihrer Arbeitszeit in Ungarn bzw. U. verbrachte und daher die geltend gemachten Lohnaufwendungen zur Hälfte durch die ungarische Betriebsstätte veranlasst sind. Dieses Ergebnis gründet sich insbesondere auf die vorliegenden Reisekostenabrechnungen sowie die mündliche Aussage der Gattin im Rahmen der Berufungsverhandlung, wonach sie vor allem als…
…einer verdeckten Gewinnausschüttung ist somit gerechtfertigt. Ausländische Einkünfte: Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Auslandsumsätze der Bw durch in Deutschland gelegene Betriebsstätten erzielt wurden, die in Deutschland zu besteuern sind und auch besteuert wurden. Da es sich um Unternehmereinkünfte aus einer Betriebsstätte handelt…
…2001, Zl. 99/14/021 auch befreite Auslandsverluste abzugsfähig. Nach Ansicht des Bw. würde jedenfalls keine ausländische Betriebsstätte vorliegen, und selbst bei anderer Beurteilung durch die Behörde sei jedoch der daraus erzielte Verlust bei den inländ. (österr.) Einkünften abzuziehen. ad Tz 22 Rechnung von 15…
…in Österreich innegehabt. Damit steht außer Zweifel, dass sie gem. § 1 Abs. 2 EStG mit ihrem gesamten in- und ausländischen Einkünften im Inland unbeschränkt steuerpflichtig war. Als Abgabepflichtige (§ 77 BAO) wäre sie daher zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Sinne §§ 124 ff. BAO zu…
…Büro aus eine relevante gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wurde. So fanden sich etwa unter den bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Unterlagen keinerlei Hinwiese auf eine ausländische Betriebstätte oder ein ausländisches Büro. Auch während der Prüfung wurde keine Betriebstätte erwähnt. Die Berufungswerberin gab ihrerseits vor der Prüfungsabteilung Strafsachen…
…dass 1.) der AbgPfl. einzelne Positionen von den in der Bilanz der Einzelfirma zum 31.12.1993 ausgewiesenen Vermögenswerte zurückbehielt, 2.) in der Einbringungsbilanz zum 1.1.1994 - entgegen der ursprünglichen Intention - weder Sachanlagen noch Vermögen ausländischer Betriebsstätten (Prag, Budapest und Preßburg) wertmäßig Aufnahme fanden…
2.8.3 Betriebliche Einkunftsermittlung Rz 193: Hat ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger einen ausländischen Betrieb ohne inländische Betriebsstätte, ist für Zwecke der österreichischen Gewinnermittlung (Umrechnung) der Gewinn immer nach jener Gewinnermittlungsart zu ermitteln, die sich ergäbe, wenn der Betrieb im Inland gelegen wäre (Inlandsfiktion…
…für Entstrickungstatbestände vor 2019 (§ 6 Z 6 lit. d EStG 1988 idF vor JStG 2018) ändert sich nichts. Beispiel: Die Wirtschaftsgüter A und B wurden 2016 in eine ausländische Betriebsstätte verbracht. Gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 wurde hinsichtlich der Steuerschuld in Bezug auf das…
…gemäß § 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG, da der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist und seinen Wohnsitz in Österreich hat. Auf die ausländische Betriebsstätte kommt es hier nicht an. Auch bei einem Einzelunternehmen ist Versicherungsnehmer die natürliche Person, die dieses Unternehmen betreibt. 4. …
…Fiskalvertreters Sachverhalt: Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dem Fiskalvertreter alle für die Erhebung der Versicherungssteuer bedeutsamen Umstände unverzüglich bekannt zu geben (§ 7 Abs. 1a VersStG). Genauso sind ausländische Versicherer gemäß § 8 Abs. 6 VersStG verpflichtet, dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien auf Anforderung…
…S im Jahr 1997 und 20.302 S im Jahr 1998 erzielt hat. Von der Bw. ist dazu eingewendet worden, diese Erlöse seien in Polen zu versteuern, weil dort eine ausländische Betriebsstätte bestehe. Bereits in einem Schreiben vom 4. März 1996 brachte die Bw. vor…
…im Zusammenhang mit einer ausländischen unberücksichtigten Betriebsstätte tritt dann ein, wenn eine Zahlung an die im Inland ansässige Körperschaft zu einem steuerlichen Abzug führt und bei der empfangenden Körperschaft weder im Inland (beim Stammhaus) noch in dem anderen Staat (bei der unberücksichtigten Betriebsstätte) aufgrund der…
17.7 Hinzurechnungsbesteuerung für doppelt ansässige Körperschaften und Betriebsstätten 17.7.1 Allgemeines Rz 1248et: § 10a Abs. 6 KStG 1988 regelt die sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung von Passiveinkünften doppelt ansässiger inländischer Körperschaften (Z 1; siehe dazu näher Rz 1248ev) und ausländischen Betriebsstätten (Z 2; siehe…
…Zutreffens der von der Bf. erklärten Daten, sowie für die Vornahme einer Funktionsanalyse hinsichtlich der vom Stammhaus wahrgenommenen Funktionen und der von der ausländischen Betriebsstätte erbrachten Leistungen habe es weiterer Ermittlungen durch die Außenprüfung bedurft. Diese Sachverhaltsermittlungen mit Beurteilung der Geschäftsabwicklung, der zugrunde liegenden Vereinbarungen…