…bestehen, dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden wären, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute gerechtfertigt und erforderlich erscheinen. 6. Ein Verdacht ist dabei mehr als eine bloße Vermutung; er hat auch die subjektive Tatseite zu umfassen…
Im gegenständlichen Fall wird A jedoch nicht lediglich vorgeworfen, dass er in der YD-Eood der tatsächliche Machthaber (also der faktische Entscheidungsträger im Unternehmen) gewesen sei bzw. ist, sondern dass er selbst der tatsächliche Gesellschafter gewesen sei bzw. ist und im Rahmen seines Tatplanes zur…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, über dem Bankgeheimnis nach § 38 Abs. 1 BWG unterliegende Tatsachen von Kredit- oder Bankinstituten eingeholt werden. Ausgeschlossen wäre in diesem Sinne eine zur Sachverhaltsaufklärung erforderliche Anordnung von Auskunftsersuchen an Bank- und Kreditinstitute nach § 99 Abs. 6 FinStrG jedenfalls, wenn bloß der Verdacht begangener…
…wahrt. 10. Es hat somit aufgrund der die Finanzstrafbehörde zugekommenen Akten- und Beweislage ein entsprechender Verdacht zu bestehen, dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden sind, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute erforderlich und, weil auch verhältnismäßig…
…dass vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen bloße Finanzordnungswidrigkeiten, von entsprechendem Gewicht begangen worden sind, wobei zu seiner Aufklärung derartige Auskunftsersuchen an Kredit- oder Bankinstitute gerechtfertigt und erforderlich erscheinen. 3.5. Ein Verdacht ist dabei mehr als eine bloße Vermutung; er hat auch die subjektive Tatseite zu umfassen…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, über dem Bankgeheimnis nach § 38 Abs. 1 BWG unterliegende Tatsachen von Kredit- oder Bankinstituten eingeholt werden. Ausgeschlossen wäre in diesem Sinne eine zur Sachverhaltsaufklärung erforderliche Anordnung von Auskunftsersuchen an Bank- und Kreditinstitute nach § 99 Abs. 6 FinStrG jedenfalls, wenn bloß der Verdacht begangener…
…geht der Berufungssenat von einer nur bedingt vorsätzlichen Handlungsweise des Beschuldigten im Jahre 2003 aus, weshalb der diesbezügliche Vorwurf der Abgabenhinterziehungen auf bloße Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG abzumildern war. Anders stellt sich die Beweislage für 2004 dar: Im Jänner 2004 hat…
…Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich - entgegen der oben beschriebenen Verpflichtung - einen Teil seiner steuerpflichtigen Umsätze nicht in sein steuerliches Rechenwerk aufgenommen hat oder zu Unrecht Vorsteuern aus seiner Privatsphäre geltend gemacht hat und solcherart unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21…
… 83 Abs. 2 FinStrG idFd BGBl I 2010/104) und gerade dieser Umstand einer Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Falle einer Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens (mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten) zuvor den Verfassungsgerichtshof veranlasst hatte, der schriftlichen Verständigung über die erfolgte Einleitung…
…Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden auf zum 1. Jänner 2011 anhängige Beschwerden gegen Einleitungsbescheide in Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Dies bedeutet, dass das gegenständliche…
…2 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei nach der für den Anlassfall geltenden Rechtslage bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in Form eines Bescheides zu ergehen hatte (vgl. dazu …
…der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei bei Finanzvergehen, die geeignet sind, das Bankgeheimnis zu durchbrechen, d.h. Vorsatztaten, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten (vgl. § 38 Abs. 2 Z. 1 Bankwesengesetz), abgesehen von der Konstellation des …
…43 BAO) Handlungen der Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens iSd Finanzstrafgesetzes (FinStrG) (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) rechtskräftig eine Verbandsgeldbuße iSd Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) verhängt worden ist. Dem gleichgestellt ist, wenn Entscheidungsträger oder Mitarbeiter iSd …
…des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist und für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar zusammenhängen. (5) Behauptet der zur Verschwiegenheit Verpflichtete oder der Beschuldigte, dass die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme…
…werden darf und der Vorsteuerabzug nicht versagt werden darf, wird bei der Verletzung von formalen Verpflichtungen (bloßen Finanzordnungswidrigkeiten) im Normalfall die Anwendung gelinderer Maßnahmen wie zB die Verhängung einer angemessenen Geldbuße dem Verhältnismäßigkeitsgebot eher Rechnung tragen als der Verlust des Vorsteuerabzuges. Das österreichische UStG 1994…
…dazu insbesondere § 265 Abs. 1 lit. p FinStrG idF BGBl. I 104/2010) bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die…
…diese eine bloße Mitteilung darstellt. Gegen die Verständigung von der Einleitung wurde daher ein Rechtsmittel für nicht zulässig erachtet. Durch die Novelle 1986 des Kreditwesengesetzes (nunmehr § 38 Abs. 2 Z 1 Bankwesengesetz) erfolgte eine Änderung dahin gehend, dass eingeleitete Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten…
…ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei bei Finanzvergehen, die geeignet sind, das Bankgeheimnis zu durchbrechen, dh. Vorsatztaten, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten (vgl. § 38 Abs. 2 Z. 1 Bankwesengesetz), abgesehen von der Konstellation des …
…295.957,37 € und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von 32.965,30 €) bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit sowie der nicht erfolgten Bekanntgabe der Höhe der geschuldeten Beträge bis zum obig angeführten Zeitpunkt wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…die Prüfung auch auf den Zeitraum ab 2016 beschränkt. Aus dem Akteninhalt nicht ableitbar und als Begründung für die Abweisung unseres Beschwerdebegehrens untauglich erscheint die in der Begründung der BVE aufscheinende, bloße Behauptung: Der Tatbestand der vorsätzlichen, bzw. zumindest bedingt vorsätzlichen Abgabenverkürzung ist jedenfalls gegeben…