…erklärt werden dürfen, wenn der Eigentümer zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen hat, dass mit diesen Gegenständen ein Finanzvergehen begangen worden ist. Möglicherweise ist der Bf. sogar selbst Täter durch Bestimmen eines anderen geworden. Der ständigen Rechtsprechung des VwGH folgend sind Ausführungen, die näher zum…
…dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht den Eigentümer des Gegenstandes, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß …
…dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht den Eigentümer des Gegenstandes, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß …
…3 FinStrG seien Gegenstände nur dann für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder Miteigentum des Täters stehen oder wenn der Eigentümer der Gegenstände zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit den Gegenständen ein Finanzvergehen begangen worden sei…
…die Eigentümer der Fahrzeuge wären; eine auffallende Sorglosigkeit des Eigentümers iSd § 17 Abs 3 FinStrG ist nicht zu erkennen; Lässig in Höpfel/Ratz, WK2 FinStrG § 17 Rz 12 ff (Stand 15.3.2024, rdb.at). § 19 Abs. 1 FinStrG sieht vor, dass anstelle des Verfalls…
…die Eigentümer der Fahrzeuge wären; eine auffallende Sorglosigkeit des Eigentümers iSd § 17 Abs 3 FinStrG ist nicht zu erkennen; Lässig in Höpfel/Ratz, WK2 FinStrG § 17 Rz 12 ff (Stand 15.3.2024, rdb.at). § 19 Abs. 1 FinStrG sieht vor, dass anstelle des Verfalls…
…2018 hat der Rechtsvertreter des Eigentümers des PKWs, der in Liechtenstein ansässigen A., (Beschwerdeführerin, Bf.) Beschwerde mit der Begründung erhoben, gem. § 17 Abs. 3 FinStrG könne nur dann auf Verfall des Fahrzeugs erkannt werden, wenn dem Eigentümer des Fahrzeugs auffallende Sorglosigkeit zu den verfallsbegründenden Umständen…
…Voraussehbarkeit des konkreten tatbildmäßigen Erfolges als geradezu wahrscheinlich mangle. Von einer groben Fahrlässigkeit könne daher nicht ausgegangen werden. Dass dem Beschuldigten das erwähnte Erkenntnis des EuGH nicht zur Kenntnis gelangte, stelle ebenfalls keine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit dar. Das Verfahren wegen des Verdachts des Finanzvergehens…
…wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Dem Täter fällt bei schwerem Verschulden eine ungewöhnliche, auffallende Sorglosigkeit zur Last; der Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges muss ihm als wahrscheinlich und nicht bloß als…
…Auch eine auffallende Sorglosigkeit im Sinne einer groben Fahrlässigkeit kann ihm nicht angelastet werden, da er davon ausging, dass die über FinanzOnline zugestellten Aufforderungsschreiben an seine E-Mail-Adresse der von ihm betriebenen Anwaltskanzlei zugestellt werden. Zusammengefasst ist beim Beschuldigten - bei Verwirklichung des objektiven Tatbestandes…
…Beschuldigte die WiEReG Meldung mehrmals über FinanzOnline bekannt gegeben und sei davon ausgegangen, dass das Finanzamt Österreich die Meldung an die Statistik Austria weiterleite. Der Spruchsenat erkannte hierin keine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich…
…auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich das Verhalten aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit…
…von einer Meldepflicht des faktischen Geschäftsführers nach dem WiEReG ausgehen würde, was im Lichte der obigen Ausführungen ausdrücklich bestritten wird, trifft eine solche Meldepflicht den Beschwerdeführer nicht, weil er zum angenommenen Tatzeitpunkt nicht als faktischer Geschäftsführer agiert hat. 4.1.4. Keine "auffallende Sorglosigkeit" Die…
…auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn sich das Verhalten aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit…
…abgestellt gewesen sei. Das Zollamt sah darin eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und ordnete die Beschlagnahme an. Die M-AG habe im Verfahren aber erklärt, Eigentümerin und Halterin des Fahrzeugs zu sein. Der Beschuldigte (Abgabepflichtige) sei nicht Geschäftsführer, sondern Konsulent, und verwende den Mercedes…
…mit Bestimmtheit keine auffallende Sorglosigkeit abgeleitet werden kann. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird um Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung einer Zwangsstrafe höflich ersucht." In seiner abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 16.1.2024 führte das Finanzamt im Wesentlichen wie folgt aus: Mit Schreiben vom 9…
…der Fälligkeit, insbesondere den oben ausführlich angeführten Umständen, mit Bestimmtheit keine auffallende Sorglosigkeit abgeleitet werden kann. Auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wird um Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung einer Zwangsstrafe höflich ersucht." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Jänner 2024 wurde die Beschwerde vom 13. November…
…Abs.3 dieser Gesetzesstelle, wenn die Gegenstände zwar nicht im Eigentum des (unmittelbaren) Täters oder eines anderen an der Tat Beteiligten stehen, aber eine Person, die für den Eigentümer über die Gegenstände verfügen kann, zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen hätte, dass mit diesen Gegenständen…
…vielmehr eine auffallende Sorglosigkeit im Umgang mit den Verpflichtungen, welche mit einer Geschäftsführungstätigkeit einhergehen." Die Beschwerdevorentscheidung vom 09. Mai 2023 wurde nachweislich am 11. Mai 2023 an den Zustellbevollmächtigten des Beschwerdeführers zugestellt. Mit Schriftsatz vom 12. Juni 2023 brachte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers einen…
…auch ihrem Wortlaut nach im Gesetz bzw der DVO wiederfindet. 8. Der Beschwerdeführer ist der Verhaltensanforderung ausreichend nachgekommen. Wo hier seitens des Beschwerdeführers eine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit vorgelegen haben soll vermag die Erstinstanz nicht darzulegen. Fakt ist, dass der Beschwerdeführer und auch der Berater…