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UFSI RV/0603-I/07Wohnrecht ist eine auf dem Grundstück ruhende Belastung iSd § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG und damit Teil der Gegenleistung; es bedarf keiner Übernahmevereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

…ein Fruchtgenussrecht - gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache (§ 427 ABGB) wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (VwGH 21…

UFSI RV/0033-I/08Bildete der Wert eines intabulierten Wohnungsrechtes als auf dem Grundstück ruhende Belastung einen Teil der Gegenleistung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…ABGB oder das Recht der Wohnung nach § 521 ABGB, das je nach dem Umfang der Gestattung entweder den Grundsätzen des Fruchtgenussrechtes oder jenen den Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung…

UFSL RV/0803-L/05Ein mit dem Grundstückskauf übernommenes Wohnrecht gehört zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…Persönliche Dienstbarkeiten wie das Fruchtgenussrecht gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z. 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Durch…

UFSI RV/0009-I/08Auf dem Grundstück für den Erwerber besichertes Wohnrecht als Teil der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2008

…oder ein Fruchtgenussrecht - gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache (§ 427 ABGB) wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (VwGH 21…

UFSI RV/0015-I/03Einverleibtes Wohnungsrecht als Belastung, die kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003

…grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende nicht dauernde Belastung nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung. Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinn zählen nämlich (VwGH 18.8.1994, 93/16/0111) auch diejenigen Lasten, die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei auf den…

UFSL RV/2053-L/02Gehört ein auf der Liegenschaft ruhendes Wohnungsrecht zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2004

…Dienstbarkeiten - wie etwa das Fruchtgenussrecht - als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache (§ 427 ABGB) wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (VwGH vom…

UFSW RV/1804-W/05Einbeziehung eines auf der Liegenschaft lastenden Fruchtgenussrechtes in die Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007

…nach § 509 ABGB- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und (im Gegensatz zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (vgl. VwGH…

UFSS RV/0670-S/07Wird ein Wohnungsrecht vom Käufer einer Liegenschaft ausdrücklich in seine Duldungspflicht übernommen, dann stellt dieses Wohnrecht gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG eine Gegenleistung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…die abzulösen wären, wenn das Grundstück sofort lastenfrei übergehen würde. Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Auch persönliche Dienstbarkeiten gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs…

UFSG RV/0247-G/03Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG nicht erschöpfend aufgezählt. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2005

…erkennen, der Berufungswerberin das Eigentumsrecht an den näher beschriebenen Miteigentumsanteilen einzuräumen. Im Zeitpunkt der Verwirklichung dieses Erwerbsvorganges gehörte das der Berufungswerberin eingeräumte Wohnungsrecht -auch wenn es nicht verbüchert war, als eine auf dem Grundstück ruhende Belastung nach § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung…

UFSI RV/0449-I/08Ablösezahlung an den Servitutsberechtigten als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…4 und 5 GrEStG ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff. Gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG gehören zur Gegenleistung Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. Auf einem Grundstück ruhende dauernde Lasten gehören als Folge…

UFSW RV/2530-W/06Bewertung einer Dienstbarkeit im Grunderwerbsteuerrecht - Begrenzung mit dem Einheitswert?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…Persönliche Dienstbarkeiten wie das Fruchtgenussrecht gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Durch…

UFSW RV/1196-W/11Einbeziehung eines bestehenden Wohnungsgebrauchsrechtes zugunsten der Eltern der Käuferin in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2013

…Verpflichtung eingegangen, dann zählt ein Wohnrecht als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach § 5 Abs. 2 Z. 2 GrEStG zur Gegenleistung, weil es als absolutes Recht gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirkt und damit kraft Gesetzes auf den Erwerber übergeht (vgl. dazu UFS…

UFSF RV/0456-F/10Wohnrecht als Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…wäre. Dem kann nicht gefolgt werden. Ein Wohnrecht, das von einem Liegenschaftserwerber ausdrücklich in seine Duldungsverpflichtung übernommen wird, zählt bereits gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 GrEStG zur Gegenleistung. Wird keine ausdrückliche Verpflichtung eingegangen, dann zählt ein Wohnrecht als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach …

UFSL RV/1306-L/10Gegenleistung, übernommene Rechte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2011

…1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG…

UFSL RV/0471-L/12Gegenleistung, Fruchtgenussrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG…

UFSL RV/0470-L/12Gegenleistung, Fruchtgenussrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG…

BFG RV/1100717/2015Ist die Gegenleistung bei einem Scheidungsvergleich ermittelbar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2016

…Dienstbarkeiten - wie etwa ein Wohnungsrecht- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken ((§ 427 ABGB). Derartige Belastungen werden auch dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet…

BFG RV/1100308/2012Erlöschen einer Dienstbarkeit als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2014

…zu untermauern oder zu belegen gewesen wäre. Wieso sich die Bescheidbegründung nicht damit auseinandersetzt, dass es sich bei der auf dem Grundstück ruhenden Belastung um eine dauernde Belastung im Sinne des § 5 Abs 2 Z 2 GrEStG handelt, ist unerfindlich. Es wird hiermit das Einverständnis…

UFSS RV/0008-S/09Bewertung eines betriebskostenfreien Wohnrechtes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…ein Fruchtgenussrecht - gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache (§ 427 ABGB) wirken und damit auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen (VwGH 21…

BFG RV/3100397/2017Die als "dauernde Last" zu qualifizierende, mit dem Kaufvertrag neu eingeräumte Dienstbarkeit auf 100 Jahre ist nicht auf dem Kaufgrundstück begründet worden und zählt daher nicht iSd § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2017

…Rechtsverhältnissen auf eine Zeit von 99 Jahren im Rechtsleben üblicherweise einer immerwährenden Dauer gleichzusetzen sein wird. Daraus folgt aber, dass solche Belastungen nicht zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehören (VwGH 15.3.2001, 99/16/0312). Eine nicht zur Gegenleistung gehörende "auf dem Grundstück ruhende…