…Beschwerdefall vorgetragenen Umstände überstiegen nicht das normale Ergebnis der allgemeinen Rechtslage; sie ließen angesichts der Funktion der Anspruchsverzinsung eine anormale Belastungswirkung oder einen atypischen Vermögenseingriff iS eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses nicht erkennen. Es liege somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit vor…
…einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine…
…zu einer atypischen Belastungswirkung kommen (VwGH 17.10.200126.2.2003, 9898/13/0091/13/0073; VwGH 26.2.200324.4.2013, 982010/17/0243/13/0091). Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel…
…dass ein Vermögenszufluss stattgefunden haben müsse. Genau das habe in diesem Fall nicht stattgefunden. Es liege ein atypischer Vermögenseingriff vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann…
…01.2026 wies das Finanzamt Österreich den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 12.08.2025 um Bewilligung einer Nachsicht in der Höhe von 1.356,50 Euro ab. Es liege weder eine existenzielle Gefährdung des Abgabepflichtigen (persönliche Unbilligkeit) noch ein atypischer Vermögenseingriff (sachliche Unbilligkeit) vor…
…ein völlig atypischer Vermögenseingriff zustande käme, zB dass eine nicht gewollte Doppelbesteuerung eintrete oder ähnliches. Eine sachliche Unbilligkeit liege schon deshalb nicht vor, weil die entstandene Situation Ergebnis von gesetzlichen Regelungen und nicht Ergebnis eines außergewöhnlichen Geschehensablaufes mit völlig atypischen Konsequenzen sei. Persönliche Unbilligkeit ergebe…
… 215 Abs. 1 BAO eine gesetzliche Aufrechnungsverpflichtung, die den Alleinverdienerabsetzbetrag einschließe. Eine sachliche Unbilligkeit bzw ein atypischer Vermögenseingriff liege deshalb nicht vor. Aber selbst wenn das Vorliegen einer Unbilligkeit bejaht würde, wäre für den Bw nichts gewonnen. Die zur Nachsicht begehrten Abgaben seien vom Bw…
…ihn für eine Forderung, die er nicht verschuldet habe, alles bis auf das Existenzminimum wegnehmen wolle! Es liege ein "atypischer Vermögenseingriff" vor, zumal er nichts dafür könne, dass die Anwaltskammer in einer Art "Inseldenken" deren Pensionsauszahlung nicht an den Steuercomputer weitergegeben habe. Noch weniger könne…
…gegen diesen Bescheid bringt die Bw. vor, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Einhebung eines Betrages in dieser Höhe kein atypischer Vermögenseingriff sein solle, keine wirtschaftlichen Auswirkungen habe und keine extreme persönliche Härte darstelle. Sie sei an Krebs erkrankt, habe Kosten für zusätzliche Heilbehandlungen zu…
…Unterhaltszahlungen an seinen Sohn. Trotz zumutbarer Sorgfalt sei dem Bw. kein Geld für die Abgabenentrichtung im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe verblieben. Die gänzliche Abstattung der aus der Betriebsaufgabe resultierenden Steuerschulden sei nach Lage des Falles unzumutbar (atypischer Vermögenseingriff), weil die Einkünfte des Bw. gerade ausreichten…
…am 5. März 2008 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Bw. die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat und brachte vor, dass dem Argument des Finanzamtes, dass kein atypischer Vermögenseingriff vorläge, da laufend hohe Zahlungen geleistet werden könnten, in keiner Weise gefolgt werden könne. Der…
…zu vermeiden, seien schon während des Jahres vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis oder ein atypischer Vermögenseingriff liege daher nicht vor. In diesem Zusammenhang werde auch darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Versteuerung der Pensionen nur durchgeführt werden könne, wenn diese…
…Durch eine Nachsichtsabweisung würden die Anleger nochmals geschädigt, weil eine allfällige Quote der Republik zukomme. Es liege eine anormale Belastungswirkung und gleichzeitig ein atypischer Vermögenseingriff bei den einzelnen Anlegern vor. Im Übrigen sei der Begriff der Unbilligkeit dehnbar zu qualifizieren. Mit ergänzendem Schriftsatz vom 28…
…Anknüpfungspunkts" durch den VfGH in Verbindung mit , einer ebenso unvorhersehbaren, geradezu obszönen Schätzung des Finanzamts ergibt sich ein atypischer Vermögenseingriff (Glücksspielabgabe im zweistelligen Millionenbereich), der im offenbaren Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht (angemessene Besteuerung von Gewinnspielen), der seine Wurzeln in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf hat…
…2002/15/0002 festgehalten hat, stellt der "in der anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen, der seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf hat, und eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen…
…den Erben Anfang 2012 seien somit rund viereinhalb Jahre vergangen. Die Streichung von dermaßen hohen Rückstellungsbeträgen am Ende dieses Zeitraumes sei nicht vorhersehbar gewesen und habe natürlich eine anormale Belastungswirkung für die Verlassenschaft und einen atypischen Vermögenseingriff bedeutet. Die Verlassenschaft habe gar keine Chance gehabt…
…Behörde zusammengefasst fest. "Für die persönliche Unbilligkeit ist das Vorliegen einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, eines atypischer Vermögenseingriffs notwendig. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung, diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend verursacht sein…
…Rechtsinstituts der Nachsicht (siehe etwa VwGH 17.05.1989, 85/13/0201). Insgesamt ist durch die im vorliegenden Fall vorgeschriebenen Aussetzungs- und Anspruchszinsen eine anormale Belastungswirkung oder ein atypischer Vermögenseingriff im Sinne eines vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnisses für das BFG nicht erkennbar. Ein außergewöhnlicher…
…der Abgabenschuld normierten Tatbestände; ein Fall für die Ausnahme von der Beitragspflicht lag nicht vor. Eine anormale Belastungswirkung und verglichen mit vergleichbaren Fällen ein atypischer Vermögenseingriff waren nicht gegeben. Auch für andere Abgabepflichtige in der gleichen Situation wäre die Abgabenschuld entstanden. Die Beitragsbelastung erweist sich…