…hinsichtlich der unter das Gleichbehandlungsgebot fallenden Haftungsschuldigkeiten nur dann haftungsfrei sei, wenn er die im Vorlageantrag erstmalig behauptete anteilige Mittelverwendung anhand eines Liquiditäts- und Zahlungsnachweises bezogen auf die einzelnen Abgabenfälligkeitszeitpunkte tauglich unter Beweis stelle. Unter das Gleichbehandlungsgebot fielen berufungsgegenständlich alle Haftungsschuldigkeiten mit Ausnahme der Lohnsteuer…
…an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, sondern wegen der nachweislich vorhanden gewesenen Gesellschaftsmittel allein deren anteilige Verwendung nachzuweisen hatte. Dieser Nachweis ist aber unterblieben, außerdem stehen die vorliegenden erwähnten Beweisergebnisse der Annahme einer anteiligen Mittelverwendung im Haftungszeitraum klar entgegen. Die Haftungsinanspruchnahme für die nicht entrichtete…
…dartun, dass keine Schlechterstellung der Abgaben erfolgt sei. Dem Beschwerdeführer sei es nicht gelungen, die anteilige Mittelverwendung nachzuweisen. Im Zuge der Ermessensentscheidung sei dem Kriterium der Zweckmäßigkeit der Vorzug zu geben, weil die Geltendmachung der Haftung die einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches darstelle, da…
…aufgefordert, auch eine allfällige anteilige Mittelverwendung durch geeignete Unterlagen zu belegen. Die Stellungnahme vom 25.6.2008 beschränkte sich auf Vorbringen zu den (nicht in den Haftungsbescheid aufgenommenen) Nachforderungen an Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 (Bescheide vom 28.7.2006). Zutreffend…
…dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze (vgl. VwGH v. 19.2.1997, ZI. 96/13/0079). Einen Nachweis über die anteilige Mittelverwendung hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht eingebracht…
…vom 4.10.2013 aufgefordert worden, eine allfällige anteilige Mittelverwendung (Gleichbehandlung aller Gesellschaftsgläubiger) durch geeignete Unterlagen zu belegen. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer jedoch nicht nach. Auch in der Beschwerde selbst wird lediglich eine anteilige Bedienung der „anderen Gläubiger“ behauptet, ohne dies näher zu konkretisieren…
…VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Im Vorhalt vom 16.3.2011 war der Berufungswerber vom Finanzamt (auch) aufgefordert worden, eine (allfällige) anteilige Mittelverwendung durch geeignete Unterlagen zu belegen. Eine solche Gleichbehandlung des Abgabengläubigers mit den anderen Gläubigern, insbesondere mit der Hausbank als…
…nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Den ihm vom Finanzamt mit Vorhalt vom 7.7.2004 aufgetragenen Nachweis der anteiligen Mittelverwendung zur Begleichung aller Verbindlichkeiten hat der Berufungswerber nicht angetreten. Die…
…Ferner wurde die Berufungswerberin aufgefordert, eine allfällige anteilige Mittelverwendung (Beachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung) durch geeignete Unterlagen zu belegen. In der Stellungnahme vom 21.7.2010 wurden jedoch nur die Gründe für den Umsatzrückgang erläutert und lediglich behauptet, dass im Zuge der Abwicklung der Zahlungen…
…Verbindlichkeiten sowie die Höhe der vorhandenen Mittel zu den Fälligkeitstagen der einzelnen haftungsgegenständlichen Abgaben. So hat auch die errechnete Quote - abgesehen vom ohnedies lediglich eingeschränkten Zeitraum - keinerlei Aussagekraft für die anteilige Mittelverwendung, da hiermit nur der Anteil der Zahlungen an einen bestimmten Gläubiger zu den…
…zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Den ihm vom Finanzamt mit Vorhalt vom 7.7.2004 aufgetragenen Nachweis der anteiligen Mittelverwendung zur Begleichung aller Verbindlichkeiten hat der Berufungswerber nicht angetreten. Die Stellungnahme vom 15.9.2004 erschöpft sich in…
…die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes nachzuweisen. Schon im ersten Vorhalt vom 7.11.2005 wurde ersucht, eine anteilige Mittelverwendung für die Begleichung aller Verbindlichkeiten durch geeignete Unterlagen zu belegen. Im zweiten Vorhalt vom 21.2.2006 wurde darauf hingewiesen, dass trotz dieser Aufforderung keine Unterlagen und…
…Der Berufungswerber war im Vorhalt vom 7.7.2006 ausdrücklich aufgefordert worden, eine allfällige anteilige Mittelverwendung durch geeignete Unterlagen zu belegen, da der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld…
…dass die Abgaben entrichtet wurden. Weiters wurde er aufgefordert, die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes (anteilige Mittelverwendung bei der Begleichung aller Verbindlichkeiten) durch geeignete Unterlagen zu belegen. Dieser Aufforderung kam der Berufungswerber jedoch nicht nach. In der Stellungnahme vom 27.1.2004 finden sich nur Ausführungen zu…
…Erlösen - zur Verfügung stehenden Mittel anteilig zur Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet zu haben, ohne dabei die Abgabenschulden im Verhältnis schlechter zu stellen. Der Bw. entsprach aber dieser Aufforderung nicht. Die von ihm sukzessive vorgebrachten Nachweise spiegeln lediglich seine prekäre finanzielle Lage wieder, eine anteilige Mittelverwendung…
…Alle Betriebsausgaben, die Zahllasten und die Lebensführung hätten demnach fremdfinanziert werden müssen. Die abzusetzenden anteiligen Zinsen errechnet der Bw durch Anwendung eines Zinssatzes von 9,75 % auf die gesamten Betriebsausgaben und Zahllasten. Ein Schreiben des Bw vom 29. Juli 1997 (Bl. 16ff/1995 E-Akt…
…nicht mehr vor. Insgesamt sei jedoch festzuhalten, dass der Kredit ausschließlich der Errichtung des Gebäudes gedient habe und somit der dafür anfallende anteilige Zinsenabzug auch zu Recht bestünde. In der mit der Überschrift "Gedächtnisprotokoll - Bw. Vermietung und Verpachtung" versehenen Beilage werden mit dem darunter stehenden…
…die haftungsgegenständlichen Abgaben bei der insolventen Gesellschaft uneinbringlich seien. Als Geschäftsführer hätte der Bw. insbesondere dafür Sorge zu tragen gehabt, dass die Abgaben - und sei es auch nur anteilig - entrichtet werden. Dieser Verpflichtung wäre er nicht nachgekommen, obwohl er an andere Gläubiger selbst noch unmittelbar…
…nach Kreditinstituten, Lieferanten, Finanzamt sowie sonstige Verbindlichkeiten) als auch die anteilige Tilgung dieser Verpflichtungen während des jeweiligen Monats hervorgehe. Die Mittelaufbringung und Mittelverwendung während der einzelnen Monate werde dabei zusätzlich anhand monatlicher Geldfluss- bzw. Kapitalflussrechnungen dokumentiert. Mit nunmehr erfolgter Vorlage der im Haftungsbescheid bzw. Vorhalteverfahren…
…für das Objekt R. 5 nicht erblickt werden könne, könne damit auch die geforderte belegmäßige Dokumentation dieses Betrages nicht erfolgen. Da demnach nicht von einer erwiesenen ungeklärten Mittelverwendung ausgegangen werden kann, waren die Zinsenkürzungen in Höhe von S 207.530,00 (1998); S 158.890…