…und die Einkünfte aus dem Verkauf des Milchkontingents ihrem Vater zuzurechnen. Im September 2004 reichte die Bw. bei ihrem Wiener Wohnsitzfinanzamt, welches nicht mit dem im gegenständlichen Verfahren bescheiderlassenden Finanzamt ident ist, eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2002 ein. In dieser Erklärung beantragte die Bw…
…Behörde (auch) die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid als unbegründet ab. Der gesonderten Bescheidbegründung vom selben Tag ist dazu zu entnehmen: "Zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftsteuer (...) 2011: (...) Neu hervorgekommen im Prüfungsverfahren ist jedenfalls die Tatsache, dass die Wertpapierkäufe im Jahre 2009 auf den Namen [X…
…vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 18.01.2019 bzw vom 18.02.2019 gegen die Bescheide des seinerzeitigen Finanzamtes ***X*** vom 19.12.2018 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2011 bis 2016 und…
…Dadurch hätte sich jedoch kein anderslautender Bescheid ergeben. Nach Ansicht des Finanzamtes sei auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes von Liebhaberei auszugehen. Zu dieser Gegenäußerung gab der steuerliche Vertreter am 17.4.2001 folgende Stellungnahme ab: Hinsichtlich der Einstufung als Einkunftsquelle habe nicht ein tatsächlicher Gesamterfolg…
…die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Ausgehend von obigen Sachverhaltsschilderungen wurde im…
…als Liebhaberei zu beurteilen ist. Da das Finanzamt Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte ergehen können, waren die angefochtenen Bescheide aufzuheben und an die Sache an das Finanzamt zurückzuverweisen. Im weiteren Verfahren ist das Finanzamt an die für die Aufhebung maßgebliche…
…Verwaltungsgericht kann mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (vgl…
…auf die Bestimmung des § 19 leg. cit. verweisenden Rechtsfolgen Platz gegriffen und ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden können. Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zur Ermessensentscheidung hinsichtlich der…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Becheiderteilung hätte unterbleiben können. In Ansehung…
…im vorliegenden Abgabenverfahren, Ermittlungen des Hauptzollamtes Wien, wozu die Behörde gem. § 115 BAO verpflichtet gewesen wäre, unterlassen wurden, bei deren Durchführung gegebenenfalls ein anderslautender Bescheid zu erlassen gewesen wäre. Die Berufungsvorentscheidung war daher, wie im Spruch ausgeführt gem. § 289 Abs. 1 BAO, zur Durchführung weiterer…
…diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeuten obige…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Abgabenbehörde hat…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Wie der…
…im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens sind daher - das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel - eine abändernde Auswirkung auf den Spruch des Bescheides und - eine dem Gesetz entsprechende Ermessensausübung 3.2. Ein im Spruch anderslautender Bescheid: Umsatzsteuerpauschalierung versus…
…Verwaltungsgericht kann mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können (vgl…
…im vorliegenden Abgabenverfahren, Ermittlungen des Hauptzollamtes Wien, wozu die Behörde gem. § 115 BAO verpflichtet gewesen wäre, unterlassen wurden, bei deren Durchführung gegebenenfalls ein anderslautender Bescheid zu erlassen gewesen wäre. Die Berufungsvorentscheidung war daher, wie im Spruch ausgeführt gem. § 289 Abs. 1 BAO, zur Durchführung weiterer…
…ein Geschäftsführerwechsel. Diese Subunternehmen sind nicht ident mit jenen der Außenprüfung für den Zeitraum 2018 - 2021. Die Abgabenbehörde hat Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Insbesondere wurden unterlassen: 1) Ermittlungen dazu, welche Arbeitnehmer von den Subunternehmen beschäftigt wurden…
…anderslautende Einkommensteuerbescheide herbeizuführen, da die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) Teil der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 1 EStG 1988) sind und damit zum Bescheidspruch (§ 198 Abs. 2 BAO) zählen. Dass die Wiederaufnahmegründe tatsächlich dazu führen, dass im Spruch anderslautende…
…kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anderslautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…nicht überprüfbar. Das FA hat daher nach seiner eigenen Argumentation und auch nach dem Aktenstand Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können bzw. bei dem eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Aus den Akten nachvollziehbar wurden keinerlei Ermittlungen getätigt…