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UFSS RV/0398-S/09abgeänderter Bescheid, Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2010

…Aufhebung des Bescheides kann gemäß § 295 Abs. 3 BAO gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des anderen Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden ist. Ein auf § 295 BAO gestützter Bescheid darf nur ergehen, wenn ein Grundlagenbescheid nachträglich erlassen oder abgeändert wird…

BFG RV/7101726/2023Ein gemäß § 295a BAO abgeänderter Bescheid ist nur hinsichtlich der Abänderung anfechtbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.08.2023

…Überprüfung der Formalerfordernisse eines Rechtsmittels vor einer materiellen Erledigung. Gemäß § 295a Abs. 1 BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines…

UFSS RV/0399-S/09Feststellungsbescheid, abgeänderter Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2010

…Aufhebung des Bescheides kann gemäß § 295 Abs. 3 BAO gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des anderen Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden ist. Ein auf § 295 BAO gestützter Bescheid darf nur ergehen, wenn ein Grundlagenbescheid nachträglich erlassen oder abgeändert wird…

UFSW RV/1772-W/04Anspruchszinsen bei Bestreitung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen aus, dass hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2002 ein Vorlageantrag eingebracht worden sei. Bei Erledigung der entsprechenden Berufung werde der angefochtene Bescheid aufzuheben bzw. anzupassen zu sein. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/1799-W/04Anspruchszinsen bei Bestreitung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat, sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die Gutschrift wird mit Bekanntgabe des im Abs. 1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß §…

UFSW RV/1654-W/04Anspruchszinsen bei Bestreitung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat, sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die Gutschrift wird mit Bekanntgabe des im Abs. 1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß §…

UFSW RV/2069-W/04Anspruchszinsen bei Bestreitung der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat, sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die Gutschrift wird mit Bekanntgabe des im Abs. 1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß §…

UFSG RV/0120-G/06Abänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO unter Heranziehung eines ins Leere gegangenen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…Feststellungsbescheide für eine Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO. Unzulässig ergangene abgeänderte Einkommensteuerbescheide sind im Rechtsmittelverfahren aufzuheben (vgl. VwGH 24.11.1998, 93/14/0203 und Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2005, § 295, Tz 13). Dem für die gegenständliche Bescheidänderung herangezogenen, gemäß § 188 BAO erlassenen, einheitlichen…

UFSW RV/0225-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…zu diesem Zeitpunkt bereits ein rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid vorliegt, der im Ergebnis dem abgeänderten Einkommensteuerbescheid vom 25.11.1997 entspricht. Verfahrensrechtlich berechtigt dieser neue Grundlagenbescheid nämlich nur zur Abänderung des auf Grunde der Wiederaufnahme neu erlassenen Bescheides. Die beantragte Wiederaufnahme ermöglicht diese rechtswidrige Abänderung gem. …

BFG RV/7100742/2017Einschränkung des Beschwerderechtes gegen "abgeleitete" Bescheide gem. § 252 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2019

…1. Einkommensteuer für das Jahr 2009: Am 1. August 2016 ergeht ein nach § 295 Abs. 1 BAO abgeänderter Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009. Darin wurden in die Berechnung der Einkommensteuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Bf. aus der Beteiligung an der B. KG (St…

BFG RV/7102917/2012Beschwerde gegen abgeleiteten Bescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2015

…Feststellungsverfahrens abgeänderter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsverfahren getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind.“ Dagegen brachte der Bf. mit Schreiben vom 24. September 2012 einen Vorlageantrag ein. In der Begründung führte er u.a. aus, dass der durch die Behörde erlassene Bescheid…

UFSW RV/1597-W/08Grundstückstausch nach Bescheiderlassung ist kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 205 Abs. 6 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Zinsenbescheide setzen auch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Die Bw. verweist selbst darauf, dass die Abänderungsanträge…

UFSW RV/2033-W/04Anspruchszinsen nach Bescheidberichtigung unter der Bagatellgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…GP, 210 ff.). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Zwar kennt die Bundesabgabenordnung als Verfahrensvorschrift Regelungen, wie sie beispielsweise …

BFG RV/7100586/2019Anfechtbarkeit eines von einem Feststellungsbescheid abgeleiteten Bescheides; Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2019

…noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Am 2. März 2016 ergeht ein nach § 295 Abs. 1 BAO abgeänderter Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011. Darin wurden in die Berechnung der Einkommensteuer ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung des Bf. an der A KG (St…

UFSI RV/0190-I/05Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen…

UFSW RV/0130-W/05Eine Berufung hinsichtlich eines aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Bescheides ist zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…BAO abgeleiteten Bescheid zu setzen. Dass dies - wie im vorliegenden Falle nicht in die Kompetenz der I. Instanz sondern in jene der II. Instanz fiele, ändere nichts an der Rechtswidrigkeit des vorliegenden Aufhebungsbescheides. Die Einstellung der Finanzbehörde, der aufgehobene, nach § 295 BAO abgeänderte Bescheid sei…

UFSW RV/1533-W/10Anspruchszinsen; keine Abänderung des Bescheides bei behaupteter materieller Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Da weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus dem Veranlagungsakt Argumente ersichtlich sind, wonach die Höhe der…

UFSW RV/4395-W/09Anspruchszinsen, Korrektur der Bescheide auf das gesetzlich zulässige Höchstausmaß von 42 Monaten (statt irrtümlich 48 Monate)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre unrichtig oder rechtswidrig. Von Amts wegen war zur Berechnung und der Höhe der Anspruchszinsen jedoch festzustellen, dass die Anspruchszinsen…

UFSW RV/1926-W/07Anspruchszinsen, Verböserung durch Berechnung bis zum Tag der Bekanntgabe des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…unverändert. Aus Anlass der Berufung wird der angefochtene Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 abgeändert. Die Anspruchszinsen 2002 werden wie folgt berechnet und in einer Höhe von € 4.747,93 festgesetzt: Entscheidungsgründe Mit Bescheiden des Finanzamtes Wien 6/7/15 jeweils vom 12…

UFSW RV/0174-W/06Zurückweisungsbescheid der Berufung gegen Anspruchszinsen nach Erlassung von weiteren Anspruchszinsenbescheiden für die selben Jahre, da die ersten Bescheide damit aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sein sollen, als rechtswidrig aufgehoben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2006

…bis 2002 (diesbezüglich sei auf Punkt II verwiesen) mangels gesetzlicher Grundlage nicht durch die Bescheide vom 11. November 2005 ersetzt oder abgeändert werden konnten, war der Berufung insoweit stattzugeben und der Zurückweisungsbescheid aufzuheben. Ad II: Der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 vom 7…