…der Beurteilungszeitpunkt für eine Haftung sich danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Gemäß den abgabenrechtlichen Bestimmungen sind die dem Haftungsbescheid zugrundliegende Umsatzsteuerschuld 1997 sowie der entsprechende Säumniszuschlag 1998 im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. bereits fällig gewesen…
…wurde im Zollrechts- Durchführungsgesetz (ZollR-DG) nicht ausdrücklich normiert. Es gelten daher nach § 2 Abs.1 ZollR-DG die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften der BAO. Die "Aussetzung der Vollziehung" nach Art.244 Zollkodex entspricht im Wesentlichen der (nationalen = österreichischen) "Aussetzung der Einhebung" gem. § 212a BAO…
…in Rechtskraft erwachsen. Ab diesem Zeitpunkt trat der Bw. wieder in das Recht ein, über sein Vermögen frei zu verfügen (§ 59 KO) und abgabenrechtliche Vorschriften waren wieder für eine § 29 Abs. 2 FinStrG entsprechende Entrichtung zur Erlangung der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige maßgeblich. In Höhe…
…die verletzt wurde, bestimme sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2017 und 2018 sei der Fälligkeitstag (laut Bescheid) der 1. März 2021. Über das Vermögen der ***Primärschuldnerin*** sei mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom tt…
…die Angelegenheiten solcher Personen wahrnehmen. Dies sind der Abgabepflichtige, der nach abgabenrechtlichen Vorschriften Haftende und der Wahrnehmende. Siehe dazu Rz 172. Nichtentrichtung Grundsätzlich ist die Versäumung einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige…
…auch Rz 644). Das objektive Tatbild kann weder durch zivil- oder unternehmensrechtliche Regelungen noch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen beseitigt oder verhindert werden, soweit nicht abgabenrechtliche Vorschriften (siehe § 11 KStG 1988) etwas anderes vorsehen. Rz 606: Eine bereits verwirklichte verdeckte Ausschüttung kann nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres…
…es bestünden keine Anhaltspunkte oder Beweise dafür, dass der Verkäufer die Uhren aus einem Drittland in die Europäische Union importiert oder dass er abgabenrechtliche Vorschriften verletzt habe. Aus den beschlagnahmten Unterlagen gehe hervor, dass der Verkäufer die Uhren zuvor innerhalb der EU gekauft habe und…
…Finanzamt auf die Ergebnisse zweier durchgeführter abgabenbehördlicher Prüfungen (Prüfungsberichte vom 11.Juli 2001 und vom 4.Februar 2003). Beide Prüfungen hätten umfangreiche Verstöße gegen abgabenrechtliche Vorschriften zu Tage gebracht. Zur subjektiven Tatseite verweist der angefochtene Bescheid auf den langen Tatzeitraum und die damit verbundene Steuerersparnis…
…vorsätzlich eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich dagegen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. In der Einreichung einer unrichtigen Abgabenerklärung ist ein Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften zu…
…Beurteilung hingegen nicht von Relevanz, da allfällige Verstöße der bfP gegen gewerberechtliche bzw. abgabenrechtliche Vorschriften vor dem Hintergrund der Neutralität der Umsatzsteuer keinen Einfluss auf die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung einer Leistung haben können. Ein geeignetes Kriterium, um Beherbergung und Vermietung voneinander abzugrenzen, sieht der EuGH ferner…
…Jahressteuererklärungen einreichen zu müssen und hat es dennoch unterlassen der abgabenrechtlichen Anzeige- und Offenlegungsverpflichtung durch Einreichung von Steuererklärungen nachzukommen, sodass die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt werden mussten, auch diesbezüglich hat sie ein Zuwiderhandeln gegen abgabenrechtliche Vorschriften zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden…
…auf den Beschwerdeführer zu. Er hat sich nicht mit einer Beschränkung seiner Befugnis einverstanden erklärt, auch nicht auf Rechtsunkenntnis berufen oder nicht um abgabenrechtliche Vorschriften gekümmert, vielmehr ist gerade das Gegenteil wahr. Wenn es um den Nachweis der Gleichbehandlung gehen würde, so ist darauf hinzuweisen…
…Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ 5110B/1/14/06 lautet auszugsweise wie folgt: "A. Abgabenrechtliche Vorschriften verpflichten die Behörden und Ämter, dazu beizutragen, dass die Steuern und Gebühren ordnungsgemäß entrichtet…
…übrig bleibt), sind. Wenn sich der Bf. auch nach seinem beruflichen Wechsel als Fachkraft bei Blitzschutzanlagen zwar nicht laufend über abgabenrechtliche Vorschriften zu informieren gehabt hatte, so musste ihm auf Grund seiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit als Buchhalter in Österreich in Verbindung mit der u.a…
…Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ 5110B/1/14/06 lautet auszugsweise wie folgt: "A. Abgabenrechtliche Vorschriften verpflichten die Behörden und Ämter, dazu beizutragen, dass die Steuern und Gebühren ordnungsgemäß entrichtet…
…Die auf ausbezahlte Löhne entfallenden Lohnsteuern wurden nicht abgeführt und die Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich gemeldet, aber ebenfalls weder bei Fälligkeit noch im Rahmen einer Gleichbehandlung aller Gläubiger allenfalls anteilsmäßig entrichtet, darin liegen Verstöße gegen abgabenrechtliche Vorschriften, die als schuldhafte Pflichtverletzungen des vertretungsverpflichteten Geschäftsführers zu werten sind.
…Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ 5110B/1/14/06 lautet auszugsweise wie Folgt: "A. Abgabenrechtliche Vorschriften verpflichten die Behörden und Ämter, dazu beizutragen, dass die Steuern und Gebühren ordnungsgemäß entrichtet werden. Die Gerichte sind…
…hat zu Recht einen Veräußerungsgewinn nach allgemeinen ertragsteuerlichen Vorschriften ermittelt. Dass die Treuhandvereinbarung aufgrund nicht eingehaltener Formvorschriften zivilrechtlich unwirksam war, wie der Bw unter Verweis auf Rechtsprechung des OGH zutreffend feststellt, hindert nicht ihre abgabenrechtliche Wirksamkeit. Knüpfen abgabenrechtliche Vorschriften nicht an die zivilrechtliche Form an…
…nicht Jahrzehnte ordnungsgemäß die Geschäftsgebarung, insbesondere im Zusammenhang mit Abgabenverbindlichkeiten, abgewickelt hat und es aus diesem Grund nicht angehen könne, dass im Zusammenhang mit einem einmaligen Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften, wobei der Sachverhalt selbst, wer diesen Verstoß zu vertreten habe, nicht mehr mit Sicherheit geklärt…
…die Geschäftsgebarung, insbesondere im Zusammenhang mit Abgabenverbindlichkeiten, über Jahre wenn nicht über Jahrzehnte ordnungsgemäß abgewickelt hat und es aus diesem Grund nicht angehen könne, dass im Zusammenhang mit einem einmaligen Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften, wobei der Sachverhalt selbst, wer diesen Verstoß zu vertreten habe, nicht…