…ausländischen Konzerns bestellt und bestand seine Aufgabe darin, die Veräußerung der inländischen Konzerngesellschaft in die Wege zu leiten und zu unterstützen, dann unterliegen die für diese Funktionen von ihm erzielten Einkünfte der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn sie bloß buchmäßig bei einer ihm…
…sein wird, ob und gegebenenfalls welche Leistungen von der schweizerischen Gesellschaft tatsächlich erbracht worden sind und in welcher Art und Weise dies geschehen ist. Nach den im Rahmen des EAS-Verfahrens zugänglichen Unterlagen darf eine schweizerische Sitzgesellschaft, der von mehreren Kantonen Steuerfreiheit zugesichert wird, in…
…und infolge einer solchen Zwischenschaltung nicht unerhebliche Kosten in Kauf genommen werden, die sonst nicht angefallen wären. Auch die deutsche Steueroasenjudikatur des deutschen Bundesfinanzhofes weise in diese Richtung. Nach den vom deutschen Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen sei die Einschaltung von Basisgesellschaften dann rechtsmissbräuchlich…
…verwiesen. Darin heißt es: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (z.B. der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung…
…der österreichischen Unternehmer darstellt oder dass das Vermögen von anderen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen stammt, dann wird dies unter Berücksichtigung der deutschen Judikatur (BFH 29.10.1981, BStBl II 1982, 150, wonach die BFH-Rechtsprechung über den missbräuchlichen Einsatz von Basisgesellschaften nur Anwendung findet…
…2004, I R 42/02 traf dieser klare Aussagen zur Abgrenzung von missbräuchlich verwendeten Briefkasten- bzw. Basisgesellschaften von bloß passiv tätigen Kapitalgesellschaften. Er wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des BFH letztlich "noch nie eine auf Dauer angelegte Zwischenschaltung inländischer Kapitalgesellschaften als Rechtsmissbrauch qualifiziert hat…
…sehr klare Aussagen zur Abgrenzung von missbräuchlich verwendeten Briefkasten- bzw. Basisgesellschaften von bloß passiv tätigen Kapitalgesellschaften (BFH 25.2.2004, I R 42/02). Er wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des BFH letztlich ,noch nie eine auf Dauer angelegte Zwischenschaltung inländischer Kapitalgesellschaften als Rechtsmissbrauch…
…sehr klare Aussagen zur Abgrenzung von missbräuchlich verwendeten Briefkasten- bzw. Basisgesellschaften von bloß passiv tätigen Kapitalgesellschaften (BFH 25.2.2004, I R 42/02). Er wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des BFH letztlich "noch nie eine auf Dauer angelegte Zwischenschaltung inländischer Kapitalgesellschaften als Rechtsmissbrauch…
…ist lt. eigenen Angaben seit dem Jahr 1994 als Konsulent und Unternehmensberater (im Ausland) tätig. Mangels Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 1996 und 1997 setzte das Finanzamt die Einkünfte in Höhe von S 250.000,00 und S 300.000,00 im Schätzungswege gemäß …
…1993 bis 1995 Zahlungen an die P-Ltd. Company geflossen seien. Die Behörde könne sich diesbezüglich nicht auf verwaltungsökonomische Grundsätze berufen. Eine Zuschätzung von Auslandsumsätzen für den Zeitraum 1993 bis 1996 sei ebenfalls nicht gerechtfertigt; es entspreche nicht der Lebenserfahrung, dass einmalige (nachgewiesene) Umsätze im…
…Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Sogenannte Briefkastengesellschaften oder auch Basisgesellschaften verfügten in der Regel über keine Infrastruktur, beschäftigten kein Personal und bedienten sich in der Regel der Dienste von darauf spezialisierten Unternehmen. Durch Bestehen einer Postadresse und eines beigestellten "Call Centers", das…
…da die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige beachtlichen Gründe fehlen und die keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten (vgl…
…von VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, auf ausländische Basisgesellschaften Die auf das sogenannte erste Treaty Shopping-Erkenntnis des VwGH vom 10.12.1997, 93/13/0185, gestützte Verwaltungspraxis, die auch auf den Bf. angewendet worden sei, sei auf den „Durchgriff“ durch ausländische Basisgesellschaften…
…an die Liechtensteinische Steuerverwaltung abzuführen. In der Literatur (zB Renner/Steiner, Gewinnverlagerung durch Einschalten von Domizilgesellschaften, Praktische Erfahrungen, ÖStZ 1995, 365) werden die Sitzgesellschaften auch als Basisgesellschaften bezeichnet und dahingehend definiert, dass sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Domizillandes keine oder nur sehr eingeschränkte Tätigkeiten…
…Die rein formal von der Fa. C erzielten Einkünfte sind in wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Beschwerdeführer zuzurechnen. Er ist wirtschaftlich betrachtet der Träger der Erwerbstätigkeit. Der Zwischenschaltung der Fa. C kommt ein rein formaler Charakter zu, wirtschaftliche Gründe für die Zwischenschaltung liegen nicht vor. Wenn der…
…Funktion, Gewinne der GmbH abzuschöpfen und der österreichischen Steuer zu entziehen. Die Besteuerung der Gewinne in Liechtenstein ist mit einem Höchststeuersatz von 15% wesentlich günstiger als eine Besteuerung in Österreich. Irgendwelche gewichtige außersteuerliche Gründe, die für die Zwischenschaltung der AG sprächen, hat die Bf. nicht…
…H abgegeben."). Ferner ist diesen Ausführungen sachverhaltsmäßig nicht entnehmbar, ob die dem Bf zugerechneten Beträge diesem als Obmann des offenbar allein tätig gewordenen HVereines in Form von Entnahmen aus dem Verein zugeflossen sind bzw. in welcher Höhe derartige Entnahmen anzunehmen seien. Vielmehr wird die Zurechnung…
…Beteiligung über eine oder mehrere Personengesellschaft(en) in Kombination mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1051: Diese Kombination kann im Hinblick daraufauch zur Erweiterung der finanziellen Verbindung eingesetzt werden, dass die Mindestbeteiligungenbereits aufgrund der Mitbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaftunmittelbaren Beteiligungen von 40% und 15% betragen müssen, nicht zur Begründung…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…
…Anstalten, Fonds) gegliedert. Von den juristischen Personen des privaten Rechts sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu unterscheiden. Rz 8: Die Subsumtion rechtlicher Gebilde unter § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 ist zumindest bei den für die Besteuerung wichtigsten Typen der juristischen Personen…