…€ 726,72 pro Semester (€ 1.453,44 jährlich). Die über den angemessenen Unterhalt hinausgehenden Beträge (€ 96,00 mal 12 Monate ergibt € 1.152,--) finden in den Studienbeiträgen Deckung, weshalb diese als Zuwendungen zur Ausbildung des Bw gemäß § 15 Abs. 1 Z…
…17 als Zuwendungen zur Ausbildung im Sinne des § 15 Abs.1 Z 9 ErbStG gelten kann. Zum einen ist aus der Schenkungsurkunde nicht ersichtlich, dass ein Teil des zugewendeten Betrages, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, solange seitens des Geschenknehmers Bedarf gegeben ist, von diesem zur Erlernung…
…1 Z 9 ErbStG in Frage. Auf Grund dieser Bestimmung bleiben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei. Für die Anwendbarkeit dieser Befreiungsbestimmung ist erforderlich, dass a) der Bedachte der Unterhaltsleistung bedarf b) die Unterhaltsleistung im Sinne des…
…Nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG bleiben außerdem Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten steuerfrei. Zwischen Unterhaltsberechtigten und- -verpflichteten vereinbarte Unterhaltszahlungen weisen zwar freigebigen Charakter auf, sie sind bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes allerdings steuerbefreit (vgl. Fellner, Gebühren…
…Unterstützung umfasste insbesondere: Übernahme von Kosten für Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel Direkte finanzielle Zuwendungen zur Deckung ihres Lebensunterhalts Kosten für das Jugendticket Gesundheitskosten und sonstige notwendige Ausgaben Umzugskosten Februar 2025 Aufgrund dieser nachweislichen Unterstützung und der Tatsache, dass ich mindestens 50 % der Unterhaltskosten getragen habe…
…des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Ausbildung auf Grund gesetzlicher…
…des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Ausbildung auf Grund gesetzlicher…
…des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Ausbildung auf Grund gesetzlicher…
…die Wohnung bezieht. Gemäß § 15 Abs. 1 Z.9 ErbstG bleiben steuerfrei: Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung des Bedachten. Im gegenständlichen Fall ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Ehegatten L; und F haben am 28. März 2007 eine Vereinbarung…
…des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Ausbildung auf Grund gesetzlicher…
…Nicht betroffen sind: Betriebliche Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 (Spenden), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind (siehe dazu Rz 12004). Folgende weitere Sonderausgaben: auslaufend bis 2020: Personenversicherungen, Pensionskassenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), auslaufend bis 2020: Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und -sanierung …
…stünden für die Hinfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer unter einer Stunde und für die Rückfahrt Verbindungen mit einer Fahrtdauer knapp über einer Stunde zur Verfügung (ÖBB Fahrpläne September 2022). Die Wegzeit sei an Hand der Fahrzeiten zwischen den zentralen Haltestellen der Wohnsitzgemeinde und der Ausbildungsgemeinde (…
…2001) Das Kind der Beschwerdeführerin besuchte bis zur Matura im Juni 2015 das BORG in ***Z*** und bewohnte in dieser Zeit ein Wohnheim in ***Z***. Ab Oktober studiert und wohnt das Kind in ***Y***. Da innerhalb von 25 km von ***Wohnort*** keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…16/0024). Zur Auslegung des Begriffes "Unterhalt" wird von der Rechtsprechung die Bestimmung des § 672 ABGB herangezogen, wodurch unter Unterhalt "Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse" zu verstehen sind (vgl. VwGH 7.9.1989, 88/16/0022). Zuwendung zur Ausbildung des Bedachten sind nicht…
…bis zur Höhe des dreihundertfachen Betrages der Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2). (3) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Vertreter des Ausgleichstaxfonds hat als Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen oder Darlehen (Abs. 2) Richtlinien, insbesondere über die Höhe und die Dauer der Zuwendungen…
…gerechtfertigt. 2) In ihrem Berufungsschreiben wies die Pflichtige aber zusätzlich darauf hin, dass ihre Aufwendungen zur Ausbildung als Psychotherapeutin jedenfalls auch für ihre Tätigkeit als Hauptschullehrerin von Bedeutung gewesen seien, zumal Eltern und Schüler auf Grund der im Schulbereich schwieriger werdenden Anforderungen immer mehr psychologischer…
…7. März 1978, EFSlg. 31.182). Post-graduate-Studien im Ausland gehören idR nicht mehr zur Ausbildung (Eypeltauer, ÖA 1988, 98) Aus den oa. Grundsätzen der Studienförderungspraxis der öffentlichen Hand und der Unterhaltsjudikatur ist abzuleiten, dass zu Lasten der Allgemeinheit auch aus dem Grunde der…
…worden sei. Der schuldrechtliche Vertrag stelle daher eine im § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG genannte Zuwendung unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten dar. Mit Vorhalt vom 2. Juli 2009 wurde die Berufungswerberin aufgefordert, zum Standpunkt des UFS, dass…
…1 Z 5 lit. d EStG 1988 steuerfrei. Bezüglich einer Kürzung damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Aufwendungen gilt auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Abs. 1 Z 1 bis 7 BAG (Stand 1.12.2016) Folgendes: | Art…
…einmal überwiegend, sondern ausschließlich durch die Merkmale von Unterstützungen im Interesse einer Person gekennzeichnet, womit die Leistungen gleich Spenden als freiwillige Zuwendungen zur Gänze nicht abzugsfähig waren. Es war daher die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2002 gemäß § 289 Abs. 2…