…sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79), sohin auch eine Dienstbarkeit wie etwa im Gegenstandsfall die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an einer Liegenschaft, da auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ein Vorteil ist, der dem Vermögen des Zuwendenden entstammt (vgl. VwGH…
…Unterhaltsanspruches nicht mehr gesichert wäre. Wenn er sich daher als (weitere) Gegenleistung für die Übergabe vom Sohn auch die Einräumung eines lebenslangen grundbücherlich sicherzustellenden Fruchtgenussrechtes an die Ehegattin zusichern lässt, so handelt es sich hiebei seinerseits nicht um eine freigebige Zuwendung, sondern vielmehr nur um…
…die Ausführung der Zuwendung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt, womit auch nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld entstanden ist. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Berufungswerberin die ihr eingeräumten Rechte jederzeit ausüben und auch im Klagewege durchsetzen. Dem Vorbringen, die Fruchtgenussrechtseinräumung sei unter…
…Unterhalt in Höhe des von der Abgabenbehörde I. Instanz im Erstbescheid angenommenen Wertes des Fruchtgenussrechtes zu. Nun steht der Bw aber nur der Hälfteanteil an diesem Fruchtgenussrecht zu, sodass die Zuwendung dieses Fruchtgenussrechtes in Erfüllung des Unterhaltsanspruches der Bw erfolgt ist, zumal nicht anzunehmen ist…
…sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79), sohin auch eine Dienstbarkeit wie etwa im Gegenstandsfall die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an einer Liegenschaft, da auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ein Vorteil ist, der dem Vermögen des Zuwendenden entstammt (vgl. VwGH…
…der Barwert des der Ehegattin eingeräumten Fruchtgenussrechtes mit € 72.335,54 ergibt (= ermittelt anhand "Berechnungsprogramm betreffend die Bewertung von Renten § 16 BewG" unter www.bmf.gv.at/Steuer/Berechnungsprogramme). Daraus bemißt sich die Schenkungssteuer wie folgt: | Zuwendung Fruchtgenuss | 72.335,54…
…freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist, sohin auch Nutzungsrechte oder Dienstbarkeiten, wie etwa im Gegenstandsfalle die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an…
…Verpflichtung zur Erbringung der Leistung nicht gegeben, da in diesem Fall die Freigiebigkeit der Leistung nicht gegeben ist. Ob im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine derartige moralische Verpflichtung vorlag oder mangels einer solchen die Zuwendung des Fruchtgenussrechtes mit Bereicherungswillen erfolgte, ist anhand der maßgebenden zivilrechtlichen Bestimmungen…
…nämlich die Berufungsführerin, mit dem Tod des Übergebers das Fruchtgenussrecht an der übergebenen Liegenschaft [...] erwirbt. Die Beschwerdeführerin hat somit unmittelbar mit dem Tod des Erblassers einen Vermögensvorteil erworben. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei einer Zuwendung iSd § 2 Abs 1 Z 3 ErbStG um…
…Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79) und somit auch ein nicht abtretbares vermögenswertes Recht wie im Gegenstandsfalle die unentgeltliche Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an einer Wohnung bzw. einem Wohnhaus. Die Fruchtnießung ist gemäß § 509 ABGB das…
…jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (VwGH 14.5.1980, 361/79) und somit auch ein nicht abtretbares vermögenswertes Recht wie im Gegenstandsfalle die unentgeltliche Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes an einer Wohnung. Gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG richtet sich die…
…rechtlichen Ansprüche hinaus. 2.) Ist die Zuwendung der unentgeltliche Mitbenützung der Ehewohnung aus den jeweiligen Einkommenssituationen heraus noch angemessen. 3.) Wie verhält es sich mit der Zuwendung des Fruchtgenussrechtes. Die Prüfung der Angemessenheit bedeutet, die Zuwendung nach den Vermögensverhältnissen und nach der Lebensstellung des Bedachten…
…Bedachten auf Kosten des Zuwendenden vor. Auch sei keine Vorwegnahme einer Erbschaft erfolgt. Dem hielt das FA in seiner abweisenden Berufungsvorentscheidung entgegen, dass auch die Zuwendung eines Fruchtgenussrechtes einen Vorteil für den Bedachten darstelle, welcher dem Vermögen des Zuwendenden entstamme. Umgekehrt hätte das Vermögen des…
…darstellt und dass zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft dient. Deshalb ist nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sowohl die Zuwendung der weinbaumäßig genutzten Grundstücke samt Zubehör als auch die Zuwendung des Fruchtgenussrechtes nach § 15a ErbStG von der Schenkungssteuer befreit. Hingegen handelt es sich…
…Schenkungssteuergesetz, zu § 20, Pkt. 15. Zuwendungen unter einer Auflage). Abgesehen davon, dass nach der Textierung des Vertrages keine Schenkung unter einer Auflage, sondern ein Liegenschaftserwerb gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes erfolgte, ist der Einwand des § 20 Abs. 8 ErbStG nicht zielführend. Grundsätzlich unterliegen alle Erwerbsvorgänge, die…
…Sinne des bürgerlichen Rechtes, sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Auch die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes an einer Liegenschaft kann Gegenstand einer Schenkung sein (vgl. VwGH vom 14.5…
…angezeigt. Inhalt des Vertrages war die Einräumung der Dienstbarkeit des Zuwendungsfruchtgenussrechtes durch den Gesellschafter als Alleineigentümer der Liegenschaft hinsichtlich nachfolgender Bestandsverträge: Bestandvertrag vom 13.7.2000 (Bestandrecht bis zum 31.12.2025) für die Y Bestandvertrag vom 14.3.2000 (Bestandrecht bis zum 31.12…
…die Eltern auf dieses Fruchtgenussrecht verzichtet, so weist dies noch nicht auf einen fehlenden Bereicherungswillen hin. Vielmehr hat er durch dieses Verhalten die Bereicherung seines Bruders in Kauf genommen. Bei Zuwendungen von Eltern an ihre Kinder liegt ein Bereicherungswille hinsichtlich von Zuwendungen zum Zwecke der…
…für diese Zuwendung die Schenkungssteuer gemäß §§ 8 Abs. 3, 28 ErbStG 1955 mit € 33.443.938,75 vor. Die Bemessungsgrundlage wurde wie folgt berechnet: Gemeiner Wert der zugewendeten Stückaktien: € 735.030.059,27 abzüglich Wert des Fruchtgenussrechtes: € 66.151.283,30 =…
…der, den Wert dieses Fruchtgenussrechtes übersteigende, Teil der Zuwendung, der Schenkungssteuer unterliegt. Gemäß ihren- vorstehend aufgezeigten- Einlassungen in der Berufungsschrift, sei im Hinblick auf den, im Abgaberecht zu beachtenden, Grundsatz von Treu und Glauben (§ 114 Abs.1 BAO), von einer Zuwendung einer KÖR auszugehen, die…