Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des…
UVA 24.03.2000 ATS 34.224,00 | ATS 44.737,00 | UVA-Prüfung 04.05.2000 | 12/1999 | 15.02.2000 | keine UVA keine Entrichtung | ATS 38.427,00 | UVA 24.03.2000 entr 02.06.2000…
…deren Organ der Spruchsenat eingeschritten ist, im Falle einer nach den in erster Instanz aufgegriffenen Fakten für die Erstbehörde gegebenen Unzuständigkeit infolge Überschreitens der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze [siehe oben] von € 75.000,00). Die Berufungsbehörde hingegen bleibt trotz ihrer Berechtigung, einen angefochtenen Bescheid nach jeder…
…gegen einen Beschuldigten wegen bestimmter Fakten, beispielsweise wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG mit einer Gesamtsumme an Verkürzungsbeträgen unterhalb der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze, - aus ihrer Sicht berechtigt - ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren führt und allenfalls rechtskräftig mit Bestrafung abschließt, überdies aber bei Gericht wegen einzelner…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied Dr. Michael Schrattenecker des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, SHM, in der Finanzstrafsache gegen E.A. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Oktober 2003 gegen die Verwarnung des Finanzamtes x gemäß § 25 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 8. September…
…nach wie vor vor, wäre aber von ihm gleichzeitig festzustellen, dass diese hinsichtlich einzelner Fakten aufgrund der besonderen Umstände des Falles nicht erwiesen werden kann (sodass hinsichtlich der verbleibenden Fakten die Zuständigkeitsgrenze des Senates nicht mehr erreicht wird), hat er eine Unzuständigkeitsentscheidung nach § 125 Abs…
5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…
…womit im anschließenden behördlichen Verfahren auch zu prüfen sein wird, ob nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung…
…Bf. die gesetzliche Lücke zu schließen gehabt und diese Bestimmung im Sinne des im Gemeinschaftsrecht verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch auf den Bf. anwenden müssen. Das FinStrG sehe eine wertmäßige Zuständigkeitsgrenze betreffend der Zuständigkeit des Gerichtes und der Verwaltungsbehörde vor. Es erscheine ihm nicht gerechtfertigt…
…des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010 geltenden Fassung sind auf vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010 begangene Finanzvergehen weiterhin anzuwenden. Die Änderungen der Zuständigkeitsgrenzen der §§ 53 und 58 sind auf Verfahren, die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010…
…des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010 geltenden Fassung sind auf vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010 begangene Finanzvergehen weiterhin anzuwenden. Die Änderungen der Zuständigkeitsgrenzen der §§ 53 und 58 sind auf Verfahren, die bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2010…
…wenn nach Einlassung des Spruchsenates in eine mündliche Verhandlung die Feststellung getroffen wird, dass der strafbestimmende Wertbetrag die Zuständigkeitsgrenze doch nicht erreicht hat, die Senatszuständigkeit bleibt erhalten. Verwaltungsgeschehen: Einleitungsverfügung 16.1.2023: Anlastung der versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2018 in Höhe von € 2.955…
…16.052,00 ***3*** neu € 69.739,73 ***5*** neu € 162.912,42 Eine Unzuständigkeitserklärung für die ***3*** würde selbst bei einer Übernahme der neuen Anlastungen der Behörde bereits mangels Erreichen der Zuständigkeitsgrenze für ein Gerichtsverfahren ausscheiden. Wie in der Folge begründet wird…
…2010) + € 16.000,00 (2011) + € 10.000,00 (2013) + € 18.500,00 (2014) = € 64.200,00, insgesamt somit € 99.200,00 (als bloße Näherungswerte) ergeben würde. Eine ausreichend gesicherte Überschreitung der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze nach § 53 FinStrG bzw. eine Beweislage…
…33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG begangen wurden, für solche nur einen strafbestimmenden Wertbetrag von maximal Euro 100.000 ansetzen. Nicht betroffen von der € 100.000 Zuständigkeitsgrenze sind Finanzvergehen nach § 34 Abs. 1 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG in einem weit über der aktuellen gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze liegendem Ausmaß anhängig gewesen ist. Am 18.8.2015 hat im fortgesetzten landesgerichtlichen Verfahren eine Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Wels (als Schöffengericht) zur dg. GZ. 56 stattgefunden, welche…
… 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG in einem weit über der aktuellen gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze liegendem Ausmaß anhängig gewesen ist. Am 18. August 2015 hat auch im fortgesetzten landesgerichtlichen Verfahren eine Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Wels als Schöffengericht zu GZ. 7 Hv 77/15f…
…zusammengesetzter Spruchsenat diesbezüglich, falls er ebenfalls den Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und überdies in diesem Zusammenhang ein Überschreiten der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze von € 100.000,00 (§ 53 Abs. 1 FinStrG) konstatiert, im Rahmen einer verfahrensleitenden Verfügung nach § 64 Abs…