…Vorschreibung eines Zuschlages gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 AlSaG, unter Hinweis auf § 18 Abs. 5 Deponieverordnung, BGBl 164/1996. Der Bf. sei keine Deponiebasisabdichtung vorgeschrieben, weshalb auch eine solche nicht errichtet worden sei. Demnach sei auch die Vorschreibung des Zuschlages zum Altlastenbeitrag von ATS…
…2000, fristgerecht Beschwerde gem. § 85 c ZollR-DG erhoben. Der Antrag, den Zuschlag zum Altlastenbeitrag gem. § 6 Abs.2 ALSAG in Höhe von 30,- ATS/t für den Zeitraum 1.1.1997 bis 30.6. 1998 nicht festzusetzen, wurde unter Festhaltung an den in der…
…in Höhe von 3.906,89 € als Forderung bestehe. Am 14.10.2002 brachte der Bf. gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung gegen die Verhängung von Altlastenbeiträgen, Zuschlägen zum Altlastenbeitrag und Säumniszuschlägen ein und stellt zugleich einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem. …
…2015, Zahl: ***100000/00000/2013-18***, hat das Zollamt die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, wobei der Spruch des Bescheides abgeändert und ein Zuschlag zum Altlastenbeitrag gemäß § 6 Abs 2 Z 1 AlSAG erhoben wurde. Gleichzeitig ist mit Erstbescheid (Spruchteil II) ein Säumniszuschlag festgesetzt worden, der…
…Säumniszuschlags nicht gewährt werden. Als Resümee aus diesen Ausführungen gelangt der UFS somit zum Ergebnis, dass das Zollamt Graz mit der BVE vom 2.10.2002 die Festsetzung der Altlastenbeiträge für die gegenständliche Deponie für den Zeitraum I/1998 bis IV/2000 sowie die Verhängung…
…360,00 anstatt wie bisher mit € 21.368,00 neu festgesetzt. II. Der Berufung betreffend die Festsetzung des Säumniszuschlages und des Verspätungszuschlages zum Altlastenbeitrag für das dritte Quartal 2007 wird teilweise Folge gegeben. Für die Berufungswerberin wird der Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO idF BGBl…
…und Zeiträume, die von derselben Überprüfungsmaßnahme umfasst sind, also Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Abzugssteuer (vgl. § 86 EStG 1988) für die Jahre 2018 bis 2020. Da die Selbstanzeige eine von der Lohnsteuerprüfung erfasste Abgabe betrifft, liegt der Ausschlussgrund für die gesamte Überprüfungsmaßnahme vor. Eine…
…den Abgabepflichtigen als Arbeitgeber mit Bescheiden vom 14. Oktober 2015 für die Jahre 2010 bis 2013 zur Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer heran und schrieb ihm unter einem Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für diese Jahre vor. Diese Bescheide wurden - wie jene…
…verwogenen Materialien nicht möglich sei. Zum Zuschlag führte die bescheiderlassende Behörde aus: " Entgegen den Ausführungen der Berufungswerberin vertritt die Berufungsbehörde den Standpunkt, dass es sich im gegenständlichen Fall um das Ablagern von Abfällen auf einer - wenn auch nicht bewilligten - Deponie handelt. Begründet wird dieser Standpunkt…
…Adresse1, als Beschwerdeführerin (Bf) für das langfristige Ablagern von Abfällen in der von ihr betriebenen Deponie auf dem Grundstück Nr. C der KG D im Zeitraum vom vierten Quartal 1990 bis zum vierten Quartal 2001 entstandenen Altlastenbeiträge gemäß § 201 BAO in Verbindung mit § 7 Abs…
… 3 Abs. 1 Z 1 lit. b ALSAG genannten Zeitdauer der Altlastenbeitragspflicht unterliegen, wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen (Anzeigen oder Nichtuntersagungen) vorgelegen sind. Allenfalls erforderliche Bewilligungen müssen im Zeitpunkt des zum Entstehen der Altlastenbeitragsschuld führenden Lagerns vorliegen. Das Entstehen in dem in § 7 Abs…
…gekommen ist, liegt nicht etwa an einer unrichtig ermittelten Kubatur sondern zum einen an der Tatsache, dass die Bf. in ihren Altlastenbeitragsanmeldungen zu Unrecht den Zuschlag gemäß § 6 Abs. 1 ALSAG nicht berücksichtigt hat und andererseits daran, dass sie (allerdings nur bis zum 2. Quartal…
…Gewässerschutzes erfülle und daher ein Zuschlag nach § 6 Abs.2 ALSAG nicht vorzuschreiben ist. Am selben Tag wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO eingebracht mit der Begründung, dass bei antragsgemäßer Erledigung der Berufung die Nachforderung des Altlastenbeitrages und demgemäß aufgrund von…
…zum Forstwegbau genutzt zu werden. Die übergeordneten Baumaßnahmen seien von ihm vor ca. 6 Jahren in Erwägung gezogen worden und würden spätestens 1999/2000 in Angriff genommen werden. Es habe ihn auch niemand von der Bezirkshauptmannschaft (BH) S. oder der Gemeindebehörde W. auf die Altlastenbeitragspflicht…
…nicht mit 7,20 €, sondern mit 8,00 € zu multiplizieren und somit ergibt sich der Altlastenbeitrag nach § 6 Abs.1 ALSAG mit 13.752 € und in Summe mit dem Zuschlag nach Abs.2 mit 17.361,90 €. Entsprechend ergibt sich der…
…Josef Lovranich über die Beschwerden der Bf., Adr.1, vertreten durch RA, Adr.2, betreffend Altlastenbeitrag, Zuschlag und Säumniszuschlag, nach der am 11. Juli 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, in Anwesenheit der Parteien und im Beisein der Schriftführerin Monika Holub durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung…
…erweist. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werde die Festsetzung des Altlastenbeitrages mit diesen Bescheiden durchgeführt. Gemäß § 135 BAO könne Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, durch die Abgabenbehörde ein Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegt werden. Gemäß …
…Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung werde die Festsetzung des Altlastenbeitrages mit diesem Bescheid durchgeführt. Gemäß § 135 BAO könne Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, durch die Abgabenbehörde ein Zuschlag bis zu 10% der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegt werden. Der Fälligkeitstag…
…die zum Zeitpunkt der Verfüllmaßnahmen fehlende naturschutzrechtliche Bewilligung und die Nichteinhaltung der Auflagen nach dem Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 (Bodenaushubmaterial) bzw das nicht vorhandene Qualitätssicherungssystem und fehlende Untersuchungsergebnisse (Baurestmassen). Der Bf sei Beitragsschuldner, weil er die beitragspflichtigen Tätigkeiten veranlasst habe. Die erstmalige bescheidmäßige Festsetzung des Altlastenbeitrags…
…einen Bescheid, wonach er die Berufung betreffend die Feststellung der Abfalleigenschaft abwies, hinsichtlich der Berufung zum Spruchpunkt nach Z.2 aber feststellte, dass die verwendeten recycelten Baurestmassen als Abfall dem Altlastenbeitrag unterliegen. Dieser Bescheid wurde vom Bf. beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz…