…Seiten des Beschwerdeführers wurde dazu in der Beschwerde im Wesentlichen eingewandt, dass sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt dieser beiden Abgaben bereits in finanzieller Notlage befunden habe und nur mehr Zug um Zug-Zahlungen durchgeführt bzw. Einzüge durch die Bank durchgeführt worden seien (siehe Seite 3…
…nämlich, dass aufgrund der Zug-um-Zug Zahlungen so etwas nicht passieren sollte. Auch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens sei ein solcher Verdacht nicht aufgekommen - letztlich sei den beiden zur Haftung herangezogenen Geschäftsführern nicht ein Fall der Anfechtung nach der (damals noch) Konkursordnung bekannt…
…des VwGH zu verwiesen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, bezieht, und eine Bevorzugung von Gläubigern auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften bestehen kann. Der vom Vertreter…
…gegangen). Auf der beiliegenden offenen Posten Liste ist klar und deutlich zu erkennen, dass sämtliche Eingangsrechnungen von Lieferanten über längere Zeiträume offen waren, und sechs Monate vor Konkursöffnung keine Zahlungen, welche nicht Zug-um- Zug gewesen wären, sondern eine Gläubigerbevorzugung dargestellt hätten, passiert sind. Warum…
…seiner Berufung bringt der Bw. nun vor, dass es sich bei den im haftungsgegenständlichen Zeitraum getätigten Zahlungen (Überweisungen) lediglich um Zug um Zug Geschäfte gehandelt habe, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig gewesen wären. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausführt, kann im Falle der…
…schließlich aber dazu gekommen, dass die ab November 2001 fällig gewesenen Löhne und Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden hätten können, und alle Zahlungen eingestellt worden wären. Lediglich Zug um Zug - Zahlungen, die für die Fertigstellung noch laufender Aufträge notwendig gewesen wären (Wareneinkauf), seien noch getätigt…
…blieb bis dato unbeantwortet. Damit hat der Rechtsmittelwerber aber nicht nur sämtliche ihm anlässlich dieses Schreibens gemachten Vorhaltungen, nämlich dass sich schuldhafte Vertreterpflichtverletzungen seinerseits für den Haftungszeitraum schon anhand der Aktenlage wegen daraus ersichtlicher Zug um Zug - Zahlungen für den Wareneinkauf, Vollzahlungen im Hinblick auf…
…Abgabenbetrag auch bei gleichmäßiger Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Wird dieser Nachweis erbracht, haftet er nur für die Differenz zwischen diesem Betrag und der tatsächlich erfolgten Zahlung (VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Da im gegenständlichen Haftungsverfahren die Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen…
…eine Auflistung von Verbindlichkeiten und Zahlungen vor, aus der sich nichts gewinnen lässt, weil damit keine Gegenüberstellung der fälligen Gesamtverbindlichkeiten (inklusive Abgaben und Zug-um-Zug-Zahlungen) zu den vorhandenen liquiden Mitteln (die nicht ident mit den getätigten Zahlungen sein müssen) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen…
…und dem Kassabuch ergibt sich weiters, dass laufende notwendige Zahlungen (Barlieferungen, Reisekosten, Reisevorschüsse) noch aus der Betriebskasse ausbezahlt wurden. Bereits in dieser Vorgangsweise ("Zug um Zug" Zahlungen) liegt eine nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ungerechtfertigte Differenzierung unter den Gläubigern vor, welche hinsichtlich dieser Ausgaben dem…
…den letzten Monaten vor Konkurseröffnung nur mehr "Zug-um-Zug" Geschäfte gegeben habe, vermag ihn nicht zu entschuldigen. Dieser verkennt die Rechtslage, wenn er meint, er dürfe die für die Aufrechterhaltung des Betriebes seiner Meinung nach notwendigen Zahlungen leisten und erst danach allfällig übrige Beträge…
…einmal angeführt. Vielmehr wurde detailliert dargelegt, welche wirtschaftliche und geschäftliche Motivationen dazu geführt haben, dass bestimmte (Zug-um-Zug)Zahlungen geleistet worden sind. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass im Zeitraum von 15.12.2015 bis 15.01.2016 verstärkte Bemühungen gesetzt worden seien, Fertigstellungsarbeiten…
…Mai 2013, 2010/16/0019). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, und kann eine Bevorzugung von Gläubigern auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften bestehen. Der vom Vertreter…
…der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären. Für eine völlige Vermögenslosigkeit der Primärschuldnerin ergeben sich auch nach Aktenlage keine Anhaltspunkte, zumal jedenfalls noch Löhne ausbezahlt und Zug-um-Zug-Zahlungen einbekannt wurden. Was eine allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so war dies von der Bf…
…und an diesem Tag nur Zahlungen an Behörden (an das Finanzamt € 3.058,78 sowie € 437,00 und an die Gemeinde € 687,84) erfolgt wären. Desweiteren wären aus den zur Verfügung gestandenen Mitteln Zug um Zug Zahlungen zur Aufrechterhaltung der geschäftlichen Tätigkeit…
…laut Anmeldeverzeichnis Forderungen in Höhe von insgesamt 1,292.632,96 € angemeldet worden seien. Zahlungen Zug-um-Zug könnten an sich bereits eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen. Somit könne nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Ausmaß Abgabenschulden besser (wie behauptet) oder schlechter als…
…im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes gehandelt zu haben, da keinerlei Altschulden beglichen worden seien. Es seien lediglich Zug-um-Zug-Zahlungen des laufenden Betriebes aus Eigenmitteln des Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH geleistet worden, die er dem Unternehmen stets vor Begleichung dieser Beträge zugeführt habe…
…keine Anhaltspunkte, zumal der Bf. einwandte, seit 11.12.2017 nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen getätigt zu haben, und (wenn auch nur geringe) Bank- und Kassaguthaben vorhanden waren. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm…
…bis 4). Dass kein Bescheid hinsichtlich des Säumniszuschlags ausgestellt worden ist, ergibt sich aus der Stellungnahme der belangten Behörde vom 25. Mai 2020. Dass tatsächlich Zahlungen im Rahmen von Zug-um-Zug-Geschäften geleistet worden sind, ergibt sich aus den Eingaben der Bf., z.B…
…aus dem sich ergebe, dass Altforderungen nicht mehr befriedigt worden wären. Lediglich Zug-um-Zug-Zahlungen für gelieferte Waren wären geleistet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. November 2007 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und die Haftungsschuld auf € 50.904,84 herabgesetzt. Begründend wurde ausgeführt…