…da es sich bei der Frage, ob die Gutschrift von Arbeitslohn dessen Zufluss bewirkt nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung…
…Zl. 85/13/0085, hat der Verwaltungsgerichtshof im "Stehenlassen" von Bezugsteilen durch einen Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über dieselben und damit einen Zufluss von Arbeitslohn erblickt. Das Finanzamt ist in der Berufungsvorentscheidung unter Zugrundelegung des oa. Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
…Beweis- und Rechtslage zusammen fassend sprach mehr für als gegen den Zufluss des Arbeitslohnes beim Bw., weshalb der Zufluss des Arbeitslohnes als erwiesen anzusehen und festzustellen war. Es ergeht die Entscheidung: Das Berufungsbegehren - die von der AG2 gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge nicht im Einkommensteuerverfahren (Arbeitnehmerveranlagung) 2007…
…wenn der Betrag einer im Voraus bestimmten Verwendung zugeführt worden ist. Ein Zufluss ist somit auch dann erfolgt, wenn die Auszahlung von Arbeitslohn (Teil des Arbeitslohnes) deswegen unterbleibt, weil diese Mittel unmittelbar zur Abdeckung bereits bestehender Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwendet werden (VwGH 30.5.1989…
…Geschäftsführer eingetragen. Die Eintragung der Löschung der inländischen Zweigniederlassung erfolgte am 19. März 2011. Diese Daten gehen aus einer von der Referentin eingeholten Firmenbuchabfrage hervor. Im Abgabeninformationssystem des Bundes ist für das Kalenderjahr 2008 kein Lohnzettel für den Bw. angemerkt. Ein Anstellungsvertrag oder Dienstvertrag, aus…
…1997 und von der Firma GOGesmbH S 2.000,00 für den Zeitraum 27. Oktober 1997 bis 5. November 1997 erhalten hat. Unterlagen wie, Überweisungen, Kontoauszüge. Abrechnungen über die in den Kalendermonaten ausbezahlten Arbeitslöhne oder Kassaquittungen, dass nur diese Beträge an den Bw. von den…
…als Verbindlichkeit gebucht, sondern für den Gesamtbetrag von S 2.818.386,-- bloß eine Rückstellung gebildet. Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Gehaltsvorschüsse an. Ein Zufluss von Arbeitslohn kann in derartigen Fällen darin noch nicht gesehen werden. Er liegt frühestens zu dem Zeitpunkt vor, zu dem…
…vom 21. Februar 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt führte auf Grund der von der steuerlichen Vertreterin des Berufungswerbers (in Folge: Bw.) eingereichten Einkommensteuererklärung die Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 durch. Bei…
…dem GF-Verrechnungskonto alt ein Betrag von € 65.169,81 aufscheint, keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu, zumal diese auf den Steuerberaterwechsel zurückzuführen sind. Im Übrigen fehlen diesbezüglich nachvollziehbare Ermittlungsfeststellungen des Finanzamtes, die Gegenteiliges belegen könnten. Zum festgestellten Zufluss von Arbeitslohn durch das BFG ist ergänzend…
…keinen Zufluss (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2009], § 19 Anm. 16). Im vorliegenden Fall spricht der Lohnzettel der P GmbH für einen Zufluss von Arbeitslohn durch diesen Arbeitgeber an den Bw. Der Bw. hat einen derartigen Zufluss jedoch…
…dass vom Steuerpflichtigen mit 3. Juli 2001 eine Gutschrift betreffend noch nicht bezahlter Erfolgshonorare und Veröffentlichungskosten ausgestellt worden sei. Nach laufender Rechtsprechung würden Rückzahlungen von Arbeitslohn eines Geschäftsführers einer GmbH zwecks Sanierung der Gesellschaft den Charakter eine Einlage aufweisen. Der rückwirkende Verzicht weise daher Einlagencharakter…
… ein Zufluss mit der Gutschrift erfolgt auch dann, wenn sie mit einer Gegenforderung verrechnet wird (VwGH 24.11.1970, 1573/68). Entsprechend den obigen Kommentarmeinungen und der dort zitierten Rechtsprechung des VwGH ist bei einem geschäftsführenden Gesellschafter bereits die Gutschrift von Arbeitslohn durch die Kapitalgesellschaft…
…die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnabgaben zu verhindern. Dieses Faktum stellt wohl eine notorische und amtsbekannten Tatsache dar, da sie im Jahr 2016 sogar zu einer einschlägigen Novellierung des EStG durch das StRefG 2015/2016 führte. Mit dieser Novellierung wurde ein Barzahlungsverbot von Arbeitslohn im…
…Arbeits- und Sozialgericht vom 22. Juli 2007 Grundlage für den Zufluss der Einkünfte gewesen sei, auf den Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses abzustellen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…Sozialversicherung entspricht. lit. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. Das Vorliegen von Arbeitslohn im Sinne der zitierten Bestimmungen setzt einen Zufluss von Einnahmen beim Lohnempfänger voraus. Gemäß …
…kann auch kein (freiwilliger) Verzicht auf die Geltendmachung eines bestehenden Anspruches auf Einbehaltung gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Damit erfolgt auch kein (durch den Verzicht auf Einbehalt realisierter) Zufluss (von Arbeitslohn) beim Arbeitnehmer, weil der Arbeitgeber schlicht seine - wie oben dargelegt - eigene Schuld begleicht. Im Erkenntnis…
…1988 liegt ein Zufluss von Arbeitslohn auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Arbeitslohn kraft freier Entschließung beim Arbeitgeber stehen lasst. Davon ist im gegenständlichen Fall auszugehen, da der Dienstgeber Herr E nicht zahlungsunfähig war. Von einem freiwilligem Stehenlassen des Arbeitslohnes im Jahr…
…Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Der Begriff "Lohnzahlung" ist dabei als Zufluss von Arbeitslohn zu verstehen (VwGH 19.12.2013, 2011/15/0158). Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer "bei jeder Lohnzahlung" bedeutet, dass der Lohnsteuerabzug dann erfolgt, wenn der Arbeitslohn gemäß § 19 zufließt (VwGH…