RIS AI
104 902 Treffer437 msnur geltende Fassungen
UZK-DAArtikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex) Falls die nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex zuständige Zollbehörde nicht bestimmt werden kann, so ist die zuständige Zollbehörde die Zollbehörde an dem Ort, an dem die Aufzeichnungen und Unterlagen (Hauptbuchhaltung für…

UZK-DAArtikel 27 Zuständige Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Zuständige Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Ist es nicht möglich, die zuständige Zollbehörde nach Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex oder Artikel 12 dieser Verordnung zu bestimmen, wird der Antrag den Zollbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt, in dem…

UZK-IAArtikel 14 Konsultation zwischen Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…konsultierte Zollbehörde nach der in Unterabsatz 1 genannten Prüfung fest, dass der Antragsteller eine oder mehrere der Bedingungen und Voraussetzungen für den Erlass einer begünstigenden Entscheidung nicht erfüllt, so wird das ordnungsgemäß dokumentierte und begründete Ergebnis der entscheidungsbefugten Zollbehörde übermittelt. (2) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde kann…

UZK-IAArtikel 260 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 260 Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Wurde ein Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex gestellt und ist mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt, so gelten die Artikel 10 und 14 dieser Verordnung sowie die Absätze 2 bis…

UZK-IAArtikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden prüfen, ob ein Antrag auf Inanspruchnahme eines Zollkontingents, den ein Anmelder in einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gestellt hat, nach…

UZKArtikel 3 Auftrag der Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der gemeinsamen Handelspolitik und der anderen Politiken der Union in handelsrelevanten Bereichen sowie zur Sicherheit der Lieferkette insgesamt beizutragen. Die Zollbehörden treffen Maßnahmen, die insbesondere Folgendes zum Ziel haben: a)den Schutz der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten, b)den Schutz der Union…

UZKArtikel 198 Von den Zollbehörden zu treffende Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Waren aus Gründen, die der Anmelder zu verantworten hat, von den Zollbehörden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorgenommen oder fortgesetzt werden konnte, ii)weil die Unterlagen, von deren Vorlage die Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren oder ihre Überlassung abhängt, nicht beigebracht wurden…

UZK-IAArtikel 31 Konsultationsverfahren und Informationsaustausch zwischen Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…EU) 2015/2446 der Zollbehörde des Ortes vorgelegt wird, an dem die Hauptbuchhaltung für Zollzwecke des Antragstellers geführt wird oder zugänglich ist; b)der Antrag auf Bewilligung des AEO-Status nach Artikel 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 den Zollbehörden des Mitgliedstaats vorgelegt wird…

UZK-IAArtikel 175 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die es der Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Waren befinden, ermöglichen, die Auskünfte einzuholen oder die geforderten Kontrollen durchzuführen. (2) Übermittelt die entscheidungsbefugte Zollbehörde das in Absatz 1 genannte Ersuchen gemäß Artikel 93 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 mit anderen Mitteln als…

UZK-TDAArtikel 8 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 8 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden 1. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des GUM-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU gibt die in Artikel 155 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 genannte Person im Antrag auf Leistung einer Gesamtsicherheit…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Registrierung von Personen bei den Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen bei den Zollbehörden Artikel 3 Dateninhalt des EORI-Eintrags (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) Bei der Registrierung einer Person erheben und speichern die Zollbehörden die in Anhang 12-01 festgelegten Daten zu dieser Person. Die Daten bilden den EORI…

UZK-IAArtikel 153 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 153 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) Entsteht eine Zollschuld in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der eine Sicherheit in einer der in Artikel 83 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannten Form akzeptiert hat, die…

UZK-IAArtikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 157 Überwachung des Referenzbetrags durch die Zollbehörden (Artikel 89 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Überwachung des Teils des Referenzbetrags, der den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben absichert, sowie der sonstigen im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren zu zahlenden Abgaben, die…

UZKArtikel 13 Austausch zusätzlicher Informationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten (1) Die Zollbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten können insbesondere im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Ermittlung und Abwehr von Risiken Informationen austauschen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Dieser Austausch kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen und den Zugang der Zollbehörden…

UZKArtikel 14 Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…durch die Zollbehörden (1) Jede Person kann bei den Zollbehörden Informationen über die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragen. Ein solcher Antrag kann abgelehnt werden, sofern er sich nicht auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr bezieht. (2) Die Zollbehörden führen einen…

UZKArtikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…summarischen Eingangsanmeldung, einer summarischen Ausgangsanmeldung, einer Wiederausfuhranmeldung oder einer Wiederausfuhrmitteilung einer Person an die Zollbehörden, oder mit Stellung eines Antrags auf eine Bewilligung oder eine sonstige Entscheidung für alle folgenden Umstände verantwortlich a)für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Anmeldung, der Mitteilung…

UZK-IAArtikel 11 Für die Entgegennahme von Anträgen zuständige Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 11 Für die Entgegennahme von Anträgen zuständige Zollbehörde (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ein Verzeichnis der in Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex genannten Zollbehörden, die sie für die Entgegennahme von Anträgen benennen. Die…

UZK-IAArtikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde (Artikel 179 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle übermittelt der Gestellungszollstelle: a)jede Änderung oder Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; b)in den Fällen, in denen eine ergänzende Anmeldung abgegeben wurde, diese Anmeldung und…

UZK-IAArtikel 250 Veräußerung von Waren und andere Maßnahmen der Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Waren zu einem Preis veräußert, der den Betrag des Einfuhrzolls und anderer Abgaben einschließt, so gelten die betreffenden Waren als zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen. Die Zollbehörden berechnen den Abgabenbetrag und erfassen ihn buchmäßig. Die Veräußerung erfolgt nach den im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Vorschriften.

UZK-IAArtikel 17 Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*) (Artikel 22 AbsatzAbsätze 1 und 3 des Zollkodex) (1) Gehen bei einer Zollbehörde ein Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte und dem Antrag beigefügte oder ihn ergänzende…