… 73 AbgEO) ankommen lassen. Eine trotzdem mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Berufung wäre als unzulässig zurückzuweisen, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 158). Durch den Überweisungsbescheid…
… 73 AbgEO) ankommen lassen. Eine trotzdem mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Berufung wäre als unzulässig zurückzuweisen, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 158). Durch den Überweisungsbescheid…
… 73 AbgEO) ankommen lassen. Eine trotzdem mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Berufung wäre als unzulässig zurückzuweisen, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 158). Durch den Überweisungsbescheid…
… 73 AbgEO) ankommen lassen. Eine trotzdem mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Berufung wäre als unzulässig zurückzuweisen, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 158). Durch den Überweisungsbescheid…
…Auftreten ihres steuerlichen Vertreters einen vermögenswerten Nachteil erlitten habe, sei nicht im Abgabenverfahren, sondern auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Mit Schriftsatz vom 9. Juli 2004 beantragte der nunmehrige Vertreter der Berufungswerberin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend führte er aus…
… 73 AbgEO) ankommen lassen. Eine trotzdem mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Berufung wäre als unzulässig zurückzuweisen, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 158). Durch den Überweisungsbescheid…
…zum Vorsteuerabzug. Doch auch die Tatsache, dass die Bw ihren Anspruch auf Ausstellung einer formgerechten Rechnung (§ 11 Abs.1 UStG 1994) im Zivilrechtswege - wie der Kopie des Versäumungsurteiles vom 2. Mai 2000 zu entnehmen ist - durchgesetzt hat, kann der Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatz…
…ausgenützt werden, um die Unpfändbarkeit der Forderung geltend zu machen. Über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung könne nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden. Mit Vorlageantrag vom 8. Oktober 2019 beantragte der Beschwerdeführer die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Inhaltliches Vorbringen…
…Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer Minderung des Steueraufkommens führen. Eine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung ist nicht gegeben. Weiters war zu prüfen, ob in…
…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…
…Das Verfahren richtet sich gemäß § 110 Abs. 3 IO nach der an sich maßgeblichen sachlichen Zuständigkeit für die strittige Forderung. Gehört die in ihrer Richtigkeit bestrittene Insolvenzforderung nicht auf den Zivilrechtsweg, ist das Prüfungsverfahren gemäß § 110 Abs. 3 IO von den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten abzuwickeln…
… 14 BAO anwendbar. Für solche Übereignungen besteht lediglich die Möglichkeit, zivilrechtliche Haftungen des Erwerbers (insbesondere gemäß § 1409 ABGB und § 25 HGB) im Zivilrechtswege geltend zu machen. 2. Rechtslage für ab 31. Juli 1992 erfolgende Übereignungen 2.1 Neufassung durch BGBl. Nr. 448/1992 Die Neufassung…
…Auch ein einzelner von mehreren Erben sei Gesamtrechtsnachfolger und hafte für die Verbindlichkeiten der verstorbenen Person. Es bestehe die Möglichkeit eines Regresses gegenüber den anderen Erben über den Zivilrechtsweg. Eine anteilige Aufteilung der Abgabenschuld auf mehrere Personen sei im Abgabenrecht nicht vorgesehen. Mit Schriftsatz vom…
…laut Beschluss des Bezirksgerichtes vom 9.5.2022 auf die Geltendmachung der Familienbeihilfe und des Familienbonus plus verzichtet habe, könne dies nur im Zivilrechtsweg eingeklagt werden. Der Bf. brachte am 15.7.2024 einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde (Vorlageantrag) vom 22.11.2023…
…Bezirksgerichtes vom 9.5.2022 auf die Geltendmachung der Familienbeihilfe und des Familienbonus plus verzichtet hat, kann dies nur im Zivilrechtsweg eingeklagt werden." Gegen diesen Bescheid brachte der Bf. am 10.3.2024 einen Vorlageantrag ein und beantragte ihm den Familienbonus plus zur Gänze zuzuerkennen…
…an Sachverhalte anknüpfende Rechtsfolgen nicht unterdrücken. Haftungen für etwaige Fehler seien nicht im Abgabenverfahren zu berücksichtigen, sondern im Zivilrechtsweg zu klären. Der Bf. stellte einen Vorlageantrag und verwies auf ein nunmehr bestehendes Guthaben von beinahe 60.000,00 Euro. Er ersuchte um eine Gutschrift im…
…dass die beschwerdeführende Partei mehrere Jahre keine Zahlungen von Seiten der ***Versicherung*** erhielt, um dann infolge des Obsiegens im Zivilrechtsweg in einem Jahr eine Nachzahlung für jenen Zeitraum zu erhalten, in dem die ***Versicherung*** die Zahlungen verweigert hatte. Im Jahr 2020 kam es sodann aufgrund…
…eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss. Der Leistungsempfänger könne seinen Anspruch auf Rückzahlung des (an den Leistungserbringer in Höhe der USt) zu viel bezahlten Betrages nur im Zivilrechtsweg (gegenüber dem Leistungserbringer) geltend machen (in diesem Sinn siehe auch UFS 5.7.2012, RV/0152-G/09…
…dem Finanzamt die korrekten Kontodaten und Kontoänderungen bekanntzugeben. Sollte die Familienbeihilfe auf ein anderes Konto (das des Kindesvaters) ausbezahlt worden sein, so werden Sie dahingehend auf den Zivilrechtsweg verwiesen." Gegen diesen Bescheid richtet sich der Vorlageantrag vom 14.10.2021, in dem die Bf. vorbrachte…
…Zusammenhalt des oben Dargelegten ergibt sich, dass eine mit der Begründung des Nichtbestandes der gepfändeten Forderung eingebrachte Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen ist, weil über die Frage des Bestandes und des Umfanges der Forderung nur im Zivilrechtsweg abgesprochen werden kann (vgl. dazu auch Reeger-Stoll, AbgEO…