…steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u.a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Bei Kontokorrentverhältnissen zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber kann dabei nicht auf eingeräumte Sicherheiten abgestellt werden, da die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, vom 19.07.2018 1) gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gunda Eisner Steuerberatung GmbH, Dechant-Thaller-Straße 37, 8430 Leibnitz, vom 30.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10…
22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…
Im Beschwerdefall liegt unbestritten kein schriftlicher Darlehensvertrag vor, noch gibt es irgendwelche Dokumentationen über Kreditrahmen, Zinsfälligkeiten, Rückzahlungstermine und wurden auch keinerlei Sicherheiten eingeräumt. Das Fehlen dieser Voraussetzungen führt jedenfalls unter dem Aspekt der mangelnden Fremdüblichkeit zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung (vgl. z.B. VwGH 14…
…im Eigentum der Firma F. Diese Überweisungen wurden von der Bw als Darlehen verbucht, obgleich weder ein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, noch schriftliche Vereinbarungen über Zinsfälligkeiten, Rückzahlungstermine und bestehende Sicherheiten getroffen wurden. Nachdem über die Firma F. der Konkurs eröffnet wurde, wurden weder Einbringungsmaßnahmen gesetzt noch…
…steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u.a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Bei Kontokorrentverhältnissen zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber kann dabei nicht auf Sicherheiten abgestellt werden, da die Einräumung…
…Indiz für die Ernsthaftigkeit. Rz 721: Hinsichtlich der Darlehensgewährung kommt insbesondere folgenden Merkmalen Indizwirkung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu: Hinsichtlich der Darlehensgewährung kommt insbesondere folgenden Merkmalen Indizwirkung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung zu: Keine feststehenden Zinsfälligkeiten. Fehlende Sicherheiten (zB Einräumung von Pfandrechten)…
…Wenn die Abgabenbehörde die Umstände der Darlehenshingabe und dabei insbesondere fehlende Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinssatz, Zinsfälligkeiten und Sicherheiten als nicht fremdüblich rügt, ist dem entgegenzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aufgrund dieser Umstände nicht von vornherein auf das tatsächliche Fehlen einer ernsthaften Rückzahlungsabsicht…
…Vereinbarungen neu hervorgekommen. Es existiert keine schriftliche Vereinbarung über Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten im Zeitpunkt der Darlehensvergabe. Eine solche Vereinbarung wird erst im Jahr 2017 abgeschlossen. Es gibt keine feststehenden Zinsfälligkeiten bis zum Abschluss einer diesbezüglichen Vereinbarung im Jahr 2017. Im Prüfungszeitraum besteht keine diesbezügliche Vereinbarung…
…verwiesen. Laut Auskunft des Steuerberaters gibt es keinen Darlehensvertrag, keinen Rückzahlungsplan, keine feststehende Zinsfälligkeiten. Im Gesamtbild der Verhältnisse sind daher diese Entnahmen im Sinne des § 8 KStG als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten. Die anfallende KEST trägt laut Auskunft des Steuerberaters A. G....." Im Anschluss an…
…Zuge der Betriebsprüfung hätte kein Darlehensvertrag vorgelegt werden können. Folglich hätten auch keine Rückzahlungsvereinbarungen, Zinsfälligkeiten, Rückzahlungstermine und Sicherheiten bezüglich dieses Darlehens vorgelegt werden können. Eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft und der Gesellschaft sei nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn (neben anderen Voraussetzungen) die Vereinbarung…
…Darlehen in der aushaftenden Höhe durch werthaltige Sicherheiten bzw. Bürgschafts- und Haftungserklärungen abgedeckt werden. Im gegenständlichen Fall sind im Umlaufbeschluss keine Sicherheiten angeführt. b) Keine feststehenden Zinsfälligkeiten. Das Darlehen wird einmal jährlich verzinst, wann das genau ist (z.B. am 31.12.) wurde nicht vereinbart…
…vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn u. a. ein bestimmter bzw. annähernd bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden (vgl. VwGH 26.9.1985, 85/14/0079; Quantschnigg, Spezielle Probleme der verdeckten Ausschüttung…
…sowie der Berufungswerberin seien hinsichtlich der nachfolgenden Positionen lt. den erteilten Auskünften keine Vereinbarungen getroffen worden: a) Zinssatz und Zinsfälligkeiten b) Sicherheiten c) Rückzahlungsvereinbarungen d) Laufzeit der Kreditierungen Das negative Eigenkapital sowie die Bilanzsumme der U würden lt. den Jahresaufstellungen folgende Beträge enthalten: 31.12…
…93/14/0115) oder nicht einmal die Mindestvoraussetzungen eines Darlehensvertrages vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Indizien für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind: keine feststehenden Zinsfälligkeiten fehlende Sicherheiten, sofern diese im Einzelfall fremdüblich sind kein bestimmter Kreditrahmen Kreditgewährung bei schlechter wirtschaftlicher Situation…
…der Gesellschaft ebenso strenge Maßstäbe wie an eine zwischen nahen Angehörigen anzulegen seien. In der Judikatur würden u.a. das Fehlen von Zinsfälligkeiten, Kreditrahmen und entsprechender Sicherheiten (Einräumung von Pfandrechten) als Indizien für eine verdeckte Ausschüttung angesehen; dies sei bei der gegenständlichen Vereinbarung der Fall…
…zu urteilen. Demnach ist ein Darlehensvertrag mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen, wenn unter anderem ein bestimmter bzw. bestimmbarer Rückzahlungstermin vereinbart und Zinsfälligkeiten, sowie ein bestimmter Kreditrahmen festgelegt wurden. Die Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht zum Zeitpunkt des Eingehens des Darlehens bzw. Belastung auf den Verrechnungskonten bzw. Darlehenskonto ist…
…dass bloß aufgrund des Fehlens formaler Kriterien wie Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinsfälligkeiten und Sicherheiten alleine die mangelnde Ernsthaftigkeit eines Rückzahlungswillens nicht bewiesen ist. Vielmehr kommt es auf den Gesamtkontext der Kontrolle sowie der sonstigen Geschäftsgebarung an. Im Beschwerdefall ist jedoch weder ausreichende Transparenz noch Kontrollierbarkeit…
…wurde vorgelegt. Kreditnehmer sind ***24*** und ***25***. Im Jahr 2012 ist ein Darlehen in Höhe von EUR 190.000,00 betitelt mit ***26*** ausgewiesen. Vereinbarungen über Rückzahlungsvereinbarungen, Zinsfälligkeiten, Kreditrahmen mit der Beschwerdeführerin wurden bei keinen der genannten Darlehen getroffen. Es fehlen zudem Sicherheiten, auch Darlehenstilgungen…