…Einzelfragen zur Haftung gem § 9 BAO, RdW 2023, 683). In der Beschwerde wird für die Periode März bis April 2011 versucht, das Verschulden des Beschwerdeführers durch das Fehlen von liquiden Mitteln zu begründen. So wird angeführt, dass laut übermittelten Bankkontoauszug im Zeitraum 15.5.2011…
…zu berechnen habe. Der Unternehmer habe eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid - sei die Umsatzsteuer gemeldet bzw. rechtskräftig veranlagt, jedoch nicht entrichtet worden. Der Geschäftsführer hafte auch dann für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft, wenn die…
…in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich sind (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067; VwGH 14.1.2003, 97/14/0176). Die Bw. war im haftungsrelevanten Zeitraum alleinige Geschäftsführerin der GmbH und damit die einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige…
…haftungsrelevant sein können, die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der Bw. bereits fällig gewesen sind. Allein die Fälligkeit für die Umsatzsteuer 1994 mit 15. Februar 1995 in Höhe von 13.152,00 ATS (entspricht 955,79 Euro) fällt in diesen Zeitraum, sodass der Bescheid hinsichtlich Haftung…
…Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit voraus. Die Bw war im Zeitraum 14. Juni 2005 bis zur Eröffnung des Konkurses am 21. Juli 2005 allein vertretungsbefugte Geschäftsführerin der K-GmbH. Von den in den Haftungsbescheid einbezogenen Abgabenschuldigkeiten sind nur mehr die Umsatzsteuer 01-03/2005 und…
…dass der Bw. im gegenständlichen Fall laut Firmenbuch im Zeitraum 23. April 2003 bis 25. August 2005 unbeschränkt haftender Gesellschafter der D-KEG gewesen sei, erst nach dem 26. August 2006 sei die Komplementärnachfolgerin P. haftbar zu machen. Die haftungsrelevanten Abgaben seien erst im Zuge…
…der Gläubigergleichbehandlung ist eine vom Verwaltungsgerichtshof entwickelte Judikaturlinie. Auch das Bundesfinanzgericht hat in einer Entscheidung betreffend Gleichbehandlungsgebot im Haftungsverfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für den Zeitraum Dezember 2019 bis Februar ***1*** zur Zahl RV/5100531/2022 vom 29. September 2022 nicht auf die vom Haftungspflichten…
…gegenüber steht jedoch die - für die Entstehung der Kommunalsteuerpflicht und Dienstgeberabgabeplficht bedeutende - Tatsache, dass für die Jahre 2020 und 2021 Betriebssummenblätter mit Bemessungsgrundlagen - wenn auch lückenhaft - geführt wurden und dass bei der Österreichischen Gesundheitskasse Dienstnehmer im haftungsgegenständlichen Zeitraum gemeldet waren. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch…
…die Zahlung für August 2019), Hilfsaufzeichnungen zur Berechnung der Schätzung sind nicht mehr vorhanden. Die am 9. August 2023 erhaltene Nachtragsquote in Höhe von 1,888775% konnte im Haftungsbescheid keine Berücksichtigung finden. Für die Zeiträume Jänner 2020 bis Mai 2021 wurde die Nachtragsquote von 1…
…Zeitraum Oktober bis Dezember 2000 zur Haftung herangezogen. Aufgrund seiner eingetragenen Funktion als Geschäftsführer wäre es dem Bw. aber nur möglich gewesen, auf die Zahlung für den Zeitraum Oktober Einfluss zu nehmen. Wie schon in seiner Stellungnahme vom 3. Jänner 2003 mitgeteilt, seien die der…
…dass der Bw. laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger Geschäftsführer der GmbH war, somit der einzige in Betracht kommende Haftende im Sinne der § 9 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 80 ff. BAO gewesen ist, und das diese Abgabenschulden bei der Gesellschaft nicht mehr eingebracht werden…
…Bw. für die gesamte Haftungsschuld, zumal es zum Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht…
…Bw. für die gesamte Haftungsschuld, zumal es zum Wesen des Gesamtschuldverhältnisses gehört, dass jeder Schuldner für das Ganze haftet und es dem Gläubiger überlassen bleibt, von welchem Schuldner er die Leistung begehren will. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht…
…die Pflicht der Gesellschaft zur Abgabenentrichtung erst mit deren Abstattung endet (vgl. VwGH 24.1.2013, 2012/16/0100). Damit kann er sich nicht mit Erfolg auf eine fehlende Haftungsverpflichtung für den Zeitraum Oktober 2010 berufen. § 21 Abs. 1 (1. Unterabsatz) UStG 1994: Der Unternehmer…
…dass die Gesellschaft im Zeitraum der Geschäftsführungstätigkeit des Beschwerdeführers bereits über keine liquiden Mittel zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten mehr verfügt hat. Abschließend verwies der Vertreter des FA auf die bisherigen Ausführungen im Verfahren insbesondere im Haftungsbescheid sowie in der BVE. Der Vertreter des Beschwerdeführers führte…
…Bf1*** war Geschäftsführer der ***1*** im Zeitraum 13.10.1994 bis 03.06.2010. Die Abgabenschuld wurde während des Zeitraums seiner Vertretungsfunktion fällig, (s. FB-Auszug vom 12.12.2018, FN ***2***) Über die in der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid geltend gemachten Gründe wird abgesprochen…
…August 2010 wurde die Berufungswerberin (Bw.) als ehemalige Geschäftsführerin der "XY" Handels GmbH für deren Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 928.048,81 zur Haftung herangezogen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | 1…
…2004 der Konkurs eröffnet worden sei, sowie dass bis 25. Februar 2004 auf dem Finanzamtskonto ein Guthaben bestanden habe. Die Gesellschaft habe im Dezember 2003 und Februar 2004 erhebliche Zahlungen an das Finanzamt geleistet. Beobachtungszeitraum für eine allfällige Haftung könne daher erst der Zeitraum ab…
…Haftungsbescheid im Zeitraum 31. August 2022 bis 21. Juli 2023 lagen. Die Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers endete am 31. Mai 2023 und wurde am 2. Juni 2023 im Firmenbuch als beendet eingetragen. Eine Geschäftsführerhaftung erstreckt sich nur auf Abgaben, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit der…
…212a BAO ist aus der Aktenlage nicht ersichtlich) - also jedenfalls für einen Zeitraum von nahezu 4 Jahren und 9 Monaten - war somit die Verjährung der Einbringung gemäß § 238 Abs. 3 lit b) BAO gehemmt. Im Zeitpunkt der Erlassung des gegenständlichen Haftungsbescheides vom 30.08.2021…