…die Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates UFS 27.11.2007, RV//0268-I/07; UFS 16.05.2007, RV/0706-S/06 sowie UFS 30.01.2007, RV/0173-L/06). Da der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung weder einen Einfluss auf das Entstehen der Steuerschuld noch…
…Dagegen wurde rechtzeitig der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall lediglich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld für den zwei Jahre nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches zu zahlenden Bargeldbetrag. Erwerbe…
…die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich seien. Daher könne durch die spätere Nachreichung einer Erklärung ein solcher Mangel nicht mehr saniert werden. Überdies sei zweifelhaft, ob überhaupt ein bestehender Betrieb iSd NeuFöG übertragen worden sei, da die wesentlichen Grundlagen des Betriebes nicht…
…die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich seien. Daher könne durch die spätere Nachreichung einer Erklärung ein solcher Mangel nicht mehr saniert werden. Überdies sei zweifelhaft, ob überhaupt ein bestehender Betrieb iSd NeuFöG übertragen worden sei, da die wesentlichen Grundlagen des Betriebes nicht…
…übernehmen können oder dieses nicht sogar vorzeitig zur Gänze zurückzahlen müssten. Eine (privative) Schuldübernahme lag damit aber im Zeitpunkt des Enstehens der Steuerschuld - der auch maßgeblich für die Bewertung ist - nicht vor und somit auch keine Gründe, die eine Bewertung der Schuld gemäß § 14 Abs…
…übernehmen können oder dieses nicht sogar vorzeitig zur Gänze zurückzahlen müssten. Eine (privative) Schuldübernahme lag damit aber im Zeitpunkt des Enstehens der Steuerschuld - der auch maßgeblich für die Bewertung ist - nicht vor und somit auch keine Gründe, die eine Bewertung der Schuld gemäß § 14 Abs…
…ob die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs.1 Z 14a ErbStG gewährt werden kann, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Schenkungssteuerschuld unvollständig sind? Die ursprüngliche Stiftungsurkunde sieht zwar vor, dass im Fall der Auflösung der Privatstiftung das Vermögen einer wohltätigen Institution zukommen…
…Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde von der Abgabenbehörde angenommen, dass die Abschlagsrechnungen bereits abrechenbare und somit umsatzsteuerpflichtige Leistungen betreffen, weshalb die Steuerschuld für diese Rechnungen nicht erst bei Zahlung, sondern bereits mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die verrechnete Leistung ausgeführt worden ist, entstehen würde…
…Fall lagen sowohl für die Wiederaufnahme als auch für die Frage des Zeitpunktes der Entstehung der Steuerschuld (Abschlagszahlungen) keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung vor, insbesondere waren im Zusammenhang mit den Abschlagszahlungen Sachverhaltsfragen zu lösen, sodass die ordentliche Revision nicht zuzulassen war. 2.) Hinsichtlich der Frage…
…anders lautende Bescheide herbeizuführen Für die Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO reicht nicht allein das Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen aus; hinzutreten muss, dass die Abgabenbehörde bei Kenntnis dieser Tatsachen im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide anders lautende Bescheide erlassen hätte (VwGH 19.12.1984…
…und Zeitpunkt der Leistung) sind aus dieser Rechnungskopie nicht zu entnehmen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 2 Z. 1 lit. a UStG 1994 entsteht bei der im gegenständlichen Fall anzuwendenden sog. Sollversteuerung die Steuerschuld für Lieferungen und Leistungen mit Ablauf des Kalendermonates…
…Entstehung der Steuerschuld sei ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungslegung entscheidend. Im gegenständlichen Fall kommt nämlich dem Umstand, dass "über die durchgeführte Baubetreuung bis dato keine Endabrechnung gelegt wurde" keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu, da - wie bereits ausgeführt - entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes für die Entstehung…
…gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Eine Last (Schuld) gilt allerdings nur dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden…
…gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Eine Last (Schuld) gilt allerdings nur dann als abzugsfähig, wenn diese bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden hat. Schulden und Lasten werden somit nur dann als vom Nachlass abzugsfähig bewertet, wenn die Lasten (Schulden) bereits im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bestanden…
…der Beschuldigten bestehen soll, bleibt unerfindlich. Ebenso konnte die Beschuldigte anlässlich ihrer ersten Vernehmung am 29. April 2005 Angaben über die von ihr mit E.W. getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Grunderwerbsteueranzeige und -entrichtung machen: Diese Vereinbarungen bezogen sich klarerweise auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens…
…ergibt sich der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld für die Einkommensteuer. Die zu veranlagende Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Im vorliegenden Fall war daher die Abgabenschuld betreffend Einkommensteuer 1994 bis 1996 zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages am…
…der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (§ 12 ErbStG) maßgeblich. Die Folge dieser Bestimmung ist, dass eine nach dem Anfall eingetretene Änderung der Wertverhältnisse bei der Steuerberechnung unbeachtlich ist (vgl. VwGH 14.1.1988, 86/16/0016). Eine nach dem Entstehen der Steuerschuld eintretende Entwertung des…
… 2, S 58 f und Mühllehner, "Der Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaftsteuerschuld gewinnt an Bedeutung, SWK 1994, A 721"). Dazu ist aber auf Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 30.10.1961, 350/61 zu verweisen, worin dieser unter Hinweis auf das Erkenntnis vom 16.4.1985…
…Wiederholungen verwiesen wird. Strittig war die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer. Über die Berufung wurde erwogen: Nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes hätte gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert festgestellt werden müssen…
…im Falle des § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld noch nach § 4 Abs 1 BAO (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254). Nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe die…