…an einem nach dem Entstehen des Abgabenanspruchs für 2001 eingetretenen Sachverhalt fehlt. Der Ableitung des BW, wonach jedes Ereignis (jeder Sachverhalt) durch seine steuerlichen Folgen determiniert werde und es somit für die Frage eines rückwirkenden Ereignisses nicht auf den Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhaltes an…
…Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung). Basierend auf § 114 BAO sind gemäß § 115 BAO von Amts wegen jene tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Maßgebend sind somit jene tatsächlichen und rechtliche Verhältnisse (= Sachverhalt), die im Zeitpunkt der Verwirklichung…
…Insofern müsse sich der Täter zumindest mit der Verwirklichung eines Sachverhaltes abfinden. Zudem müsse der Vorsatz im Zeitpunkt der Tat vorliegen, sämtliche objektive Tatbestandsmerkmale des Deliktes umfassen und konkretisiert sein (Madl in Leitner/Brandl/Kert, Handbuch Finanzstrafrecht, A. 14 Vorsatz, Rz 228). Der bedingte Vorsatz…
…den jeweiligen Tatzeitpunkt wäre es bei gegenständlich verwirklichtem Sachverhalt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zu keiner Festsetzung einer Abgabenerhöhung gekommen. Da die Abgabenbehörde entgegen § 4 Abs. 2 FinStrG die ungünstigere „neue" Rechtslage, aufgrund der unter Punkt 2.1 genannten Gründe noch dazu…
…dass der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fahrlässigkeit Sowohl bewusste als auch unbewusste Fahrlässigkeit sind für die Ahndung gemäß § 15 Abs. 1 KommStG 1993 ausreichend. Bewusst fahrlässig handelt, wer zwar die Gefahr der Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen…
…die Verwirklichung eines finanzstrafrechtlichen Sachverhaltes nicht ernstlich für möglich gehalten habe, habe er sich auch mit dieser Tatsache nicht abfinden können. Zusammengefasst ergebe sich daher, dass die Annahme der erstinstanzlichen Behörde hinsichtlich des dem Bw. vorzuwerfenden Verschuldensmaßstabes unrichtig sei. Selbst bedingter Vorsatz setze nämlich eine…
…die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (siehe Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 8 Tz 15 und die dort zitierte Judikatur des VwGH und des OGH). „Bedingter Vorsatz“ ist ein normativer, also ausfüllungsbedürftiger Begriff, der…
…die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet (siehe Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, § 8 Tz 15 und die dort zitierte Judikatur des VwGH und des OGH). „Bedingter Vorsatz“ ist ein normativer, also ausfüllungsbedürftiger Begriff, der…
…so liegt mit der Entladung der Waren ein (derartiges) tatbildmäßiges Entziehen aus ua. durch die Ausstellung des Versandscheines und die damit angeordneten behördlichen Maßnahmen konkret ausgeübten zollamtlichen Überwachung vor. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild…
…Abgrenzung von der gesamten Verwirklichung eines Sachverhaltes auszugehen ist oder ob es genügt, wenn der Anspruch im Kern vor Insolvenzeröffnung begründet ist [Engelhart in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze § 46 IO Rz 100 (Stand 1.11.2012, rdb.at)]. Nach § 21 Abs. 4 IO ist der Gläubiger…
…Pflichten Tatbestandsvoraussetzung der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO, nicht aber der hier geltend gemachten Haftung nach § 12 BAO ist (VwGH 13.04.2005, 2004/13/0027). Daher ist auch die vom Bf vorgebrachte Unkenntnis der Rechnungen und damit der Verwirklichung eines umsatzsteuerpflichtigen Sachverhaltes im…
…Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, nur ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Der Täter muss dabei den Eintritt des Taterfolgs als nahe liegend ansehen und gewillt sein, einen solchen Erfolg hinzunehmen (vgl. bspw…
…nämlich dass der Täter die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbestand entspricht, ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Im Betriebsprüfungsbericht vom 28.05.2019 wurde zu dieser Thematik zusammengefasst ausgeführt, die Einwendungen des Bf, die Vermietung der Ferienwohnungen als "Urlaub auf…
…1 FinStrG handelt bereits vorsätzlich, wer die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernsthaft für möglich hält und sich damit abfindet. Die Ausführungen, wonach es dem Abgabepflichten bzw Verdächtigten an (aktivem) Wissen über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz gemangelt habe, insb…
…wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könnte, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch…
…des Gerichtshofes liegt es in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise und somit nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gesetzt werden kann, sondern es genügt, dass die Abgabenschuld mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte…
…entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wird. Dabei genügt bedingter Vorsatz. Bedingt vorsätzlich handelt, wer die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild (hier: dasjenige des obgenannten § 49 Abs. 1 lit…
…Absicht, Wissentlichkeit (dolus principialis) und bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Im Falle der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG genügt der bedingte Vorsatz. Bedingter Vorsatz liegt bereits dann vor, wenn der Täter die Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht, ernstlich für möglich hält und…
…mit der Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH 25. 10. 1995, 94/15/0169; VwGH 24. 4. 1996, 93/15/0237). Von einer…
…Verwirklichung eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihren Bestand und ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (vgl. z.B. VwGH 24.2.2000, 96/15/0217). Die I-GmbH bezog im Zusammenwirken mit der…