RIS AI
104 902 Treffer523 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3624-W/02Zahlungserleichterung bei Zahlungsunwilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…der Fall war), sprechen zahlreiche Fehlversuche, den zunächst bewilligten Zahlungserleichterungen zur Gänze nachzukommen, lediglich für eine Zahlungsunwilligkeit. Daraus lässt sich jedoch nicht zwingend eine Gefährdung der Einbringlichkeit ableiten. Da alle Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen gegeben waren, lag die Bewilligung im Ermessen der Abgabenbehörde. Wenn dem Abgabepflichtigen…

UFSF RV/0302-F/04Zusammenbruch eines EACC-Anlagemodells und Status eines EACC-Zeichnungsscheines als Forderungswertpapier gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2008

…sei, sich die gutgeschriebenen Beträge auszahlen zu lassen oder zu reinvestieren. Insofern sei die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht gegeben und die Nichtauszahlung der Beträge nicht auf eine Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners zurückzuführen gewesen. Die Gutschriften hätten bis zum Zusammenbruch des Anlagemodells im 3. Quartal…

UFSF RV/0205-F/041) EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…

UFSF RV/0195-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Verjährung bei Hinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. Eckhard Dür, Wirtschaftstreuhänder, 6850 Dornbirn, Marktstraße 18d, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer sowie Einkommensteuer für den Zeitraum 1993 bis 1999…

UFSF RV/0265-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Dr. E. Igerz & Co, Wirtschaftstreuhand-GmbH, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5,vom 20. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 9. September 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1994 bis 2000 entschieden…

UFSF RV/0273-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Alemannia Treuhand- und Revisions- GmbH, 6901 Bregenz, Arlbergstraße 139, vom 20. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 16. August 2004 bzw. vom 17. September 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…

UFSF RV/0201-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995 bis 2000 entschieden: 1) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1999 werden als unbegründet abgewiesen.Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2) Der…

UFSF RV/0261-F/04EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…IA und BR seien noch nicht abgeschlossen, Ein noch abzuwartendes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC werde Aufschluss über die Zahlungsflüsse geben, Es sei von einer Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit des Schuldners auszugehen. Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen direkt der Abgabenbehörde II…

UFSF RV/0223-F/04EACC: Untergang eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Mag. Christoph Lang, Steuerberater, 6900 Bregenz, Kirchstraße 9a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben…

UFSF RV/0243-F/041)EACC: Zusammenbruch eines Anlagemodells, 2)Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vom 23. August 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 1999 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSF RV/0305-F/041) EACC: Untergang eines Anlagemodells 2) Endbesteuerungswirkung für ausländische Kapitalerträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Gantner Steuerberatung GmbH, 6700 Bludenz, Färberstraße 10a,vom 24. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 26. August 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1994 bis 1998 und betreffend Einkommensteuer…

UFSF RV/0219-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…

UFSF RV/0220-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…

UFSF RV/0304-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.06.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Signum Treuhand Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Walter Angerer, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 nach in Feldkirch durchgeführter Berufungsverhandlung…

UFSF RV/0205-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2004

…Die Berufungswerberin argumentierte, die reinvestierten Beträge seien aufgrund der Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit des Schuldners nicht zugeflossen. Wie in der oben wiedergegebenen Begründung ausführlich erörtert, ist der Zufluss nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates jedoch auch in den Fällen von Reinvestments zu bejahen. Zur Klarstellung ist abschließend…

UFSF RV/0218-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…die gutgeschriebenen und reinvestierten Dividenden angehe, so liege kein Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 vor, da sowohl von Zahlungsunfähigkeit, als auch von Zahlungsunwilligkeit des Schuldners auszugehen sei. Die Zahlungsfähigkeit müsse nämlich in Anlehnung an § 66 KO abstrakt, dh. am Ende jeden Quartals zu…

UFSF RV/0217-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…die gutgeschriebenen und reinvestierten Dividenden angehe, so liege kein Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 vor, da sowohl von Zahlungsunfähigkeit, als auch von Zahlungsunwilligkeit des Schuldners auszugehen sei. Die Zahlungsfähigkeit müsse nämlich in Anlehnung an § 66 KO abstrakt, dh. am Ende jeden Quartals zu…

UFSF RV/0216-F/02Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zusammenbruch eines Anlagemodells
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2004

…die gutgeschriebenen und reinvestierten Dividenden angehe, so liege kein Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 vor, da sowohl von Zahlungsunfähigkeit, als auch von Zahlungsunwilligkeit des Schuldners auszugehen sei. Die Zahlungsfähigkeit müsse nämlich in Anlehnung an § 66 KO abstrakt, dh. am Ende jeden Quartals zu…

UFSS RV/0266-S/03Verspätete Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen von der Zwei- auf die Einmonatsfrist herabgesetzt wurde. Dadurch sei eine einmonatige Zahlungsverspätung eingetreten. Es liege daher keine Zahlungsunwilligkeit vor, sondern ein der neuen Buchhalterin unbekannter Tatbestand. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und begründete dies damit, dass ein Unternehmer bzw…

BFG RV/6100273/2018Antrag auf Aufhebung von Einkommensteuerbescheiden gemäß § 299 BAO wegen Liebhabereibeurteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2024

…sehr wohl um Unwägbarkeiten. Die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit könne sich nicht zu Lasten des Vermieters auswirken und könne daher in der Prognoserechnung nicht dargestellt werden. Bei den in der Ertragsrechnung für 2014 erklärten Einnahmen könne es sich nur um Beträge handeln, die im Zuge der…