Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, Adresse1, vom 5. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamt vom 5. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
41.4 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1384: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988…
8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…
40.2.5 Nachzahlungen, Vorauszahlungen Rz 1331: Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind nicht zulässig und können daher zu keiner Prämiengutschrift führen. Beitragszahlungen für das Folgejahr sind zulässig, wenn die Zahlungen nach dem 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres erfolgen (§ 4 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG…
…Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre 1994 und 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der rumänischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei den Veranlagungen für die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare…
…der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der tschechischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei der Veranlagung für das Jahr 1995 zu erfolgen hat. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann…
… die Firmenpensionsnachzahlung ist hingegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres…
…als Pflichtbeiträge zu qualifizieren. Dementsprechend sind Nachzahlungen, die einen vorgeschriebenen Beitrag eines Vorjahres betreffen, im Zahlungsjahr abzugs- und übermittlungspflichtig. Gleiches gilt für eine Überzahlung, wenn diese in einem Folgejahr auf den vorgeschriebenen Beitrag dieses Jahres angerechnet wird. Beispiel: 1. Für das Jahr 01 wurde der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers Bf, über die Bescheidbeschwerde vom 17.08.2015 idF des Vorlageantrages vom 4. September 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vom 03.08.2015, betreffend…
…das ist das Jahr des Anfallens des Aufwandes, zu passivieren gewesen. Stattdessen wurde der Aufwand im Zahlungsjahr 04 erfasst. Die Bilanzberichtigung führt zum Ausweis einer Verbindlichkeit in der Eröffnungsbilanz des ersten nicht verjährten Veranlagungsjahres 03. In diesem Jahr ist ein Abschlag von 20.000 Euro…
…der Beitragsleistung vermindert haben. Die Rückzahlung von unbegrenzt abzugsfähigen Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung soll daher, soweit die Beitragsleistung im Zahlungsjahr das Einkommen gemindert hat, im Rückzahlungsjahr einkommenserhöhend erfasst werden können (vgl. 113 der Beilagen zu…
…wurde. Im Jahr 96 und 97 wurde dann vom Abgabenpflichtigen behauptet, es hätte sich doch um eine Mietvorauszahlung gehandelt und diese hätte nur im Zahlungsjahr erfasst werden dürfen. Hier hat sich der Beschwerdeführer (Abgabenpfl.) beim VwGH mit Verweis auf VwGH 94/15/0121 bezogen. Dies…
…wurde. Im Jahr 96 und 97 wurde dann vom Abgabenpflichtigen behauptet, es hätte sich doch um eine Mietvorauszahlung gehandelt und diese hätte nur im Zahlungsjahr erfasst werden dürfen. Hier hat sich der Beschwerdeführer (Abgabenpfl.) beim VwGH mit Verweis auf VwGH 94/15/0121 bezogen. Dies…
…der Beitragsleistung vermindert haben. Die Rückzahlung von unbegrenzt abzugsfähigen Beiträgen für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung soll daher, soweit die Beitragsleistung im Zahlungsjahr das Einkommen gemindert hat, im Rückzahlungsjahr einkommenserhöhend erfasst werden können (vgl. 113 der Beilagen zu…
…in den Jahren vor der Veräußerung bereits bezahlte Aufwendungen im Jahr der Veräußerung abzuziehen sind. Die Aussage, dass die Abweichung vom Zahlungsjahr auch dann gilt, wenn der Betrag noch gar nicht bezahlt ist, lasse sich daraus keinesfalls ableiten. Im Gegenteil gehe der VwGH 16.12…
…an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen. Im vorliegenden Fall wurde ein Aufwand für Werbeleistungen und Rechtsberatung im Gesamtausmaß von € 4.764 ursprünglich im Zahlungsjahr statt im Verursachungsjahr ergebniswirksam verbucht. Die Rechnungen sind vorgelegen. Der…
…bis zum Berufungsjahr bzw. Zahlungsjahr (Vergleichszahlung) 2002 angefallenen Zinsen im prozentuellen Ausmaß (des Verhältnisses der Zinsen zum Kapital) der Vergleichszahlung (€ 23.960,38) und die nach der Betriebsaufgabe angefallenen Kosten in Höhe von € 6.485,27 im Berufungsjahr bzw. im Jahr der tatsächlichen…
…Dienstgeber (ausl ArbG bzw. inl ArbG) später voll getragene Lohn- und Einkommensteuer im Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. im Zahlungsjahr die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhöhe. Soweit nicht die laufend einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer betroffen sei (hier werde die Lohnsteuerbemessungsgrundlage sofort hochgerechnet), also im Umfang der…
…weil mit der Firma Bt & Co Ltd. bzw. mit Herrn MahrTv die laufenden alljährlichen Abrechnungen für die Zahlungsjahre abgestimmt wurden. Soweit diese Abrechnungen beim Berufungswerber in L auflagen, waren sie von der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt L gesichtet worden. Bei der Firma Bt & Co Ltd…