…Dies gilt auch, wenn die "Zahlung" in der Umbuchung entsprechender Guthaben vom persönlichen Abgabenkonto des Haftungsschuldners auf das Abgabenkonto der Primärschuldnerin zum Zwecke der (teilweisen) Abdeckung haftungsgegenständlicher Abgaben besteht. Im gegenständlichen Fall wurden mit dem in der Stellungnahme vom 15.1.2009 angeführten Guthaben in…
…auf die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 9/01 verrechnete Zahlung vom 3. Oktober 2003 iHv. 200,-- € war bei der Einschränkung des Haftungsbetrages jedoch entgegen der Ansicht des Finanzamtes im Berufungsvorlageschriftsatz nicht zu berücksichtigen. Zahlungen des Haftungsschuldners auf die Haftungsschuld vermindern nämlich nur den von ihm zu…
…€ aus der Einkommensteuerveranlagung 2003) bereits eingebracht werden. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. einer Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändern (vgl. VwGH 27.1.2000…
…3.524,34 vom persönlichen Abgabenkonto des Bw. abgedeckt werden. Unzutreffend ist die Ansicht des Bw., dass in diesem Umfang die Haftungsinanspruchnahme einzuschränken wäre, wie dies in der Eingabe vom 24.10.2003 zum Ausdruck gebracht wurde. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm…
…dem Bw. zuzurechnenden Zahlungen und Guthabensumbuchungen beruht, ändert sich weder der Spruch des angefochtenen Haftungsbescheides noch kann diesen Schuldtilgungen im Wege teilweiser Berufungsstattgabe Rechnung getragen werden. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern laut Rechtsprechung aber nichts an dem im…
…€ 3.488,37 vom persönlichen Abgabenkonto des Bw. zur teilweisen Abdeckung der Haftungsschuld herangezogen worden sind (Überrechnungen vom 16. Oktober 2000 und 6. April 2001 in Höhe von S 30.550,- und S 17.451,-). Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu…
…existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf § 50 KO sind Zahlungen des Masseverwalters anteilig auf die eine Konkursforderung darstellenden Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die vom Masseverwalter ausbezahlte Konkursquote von 13,635205 % ist daher bei den einzelnen Haftungsbeträgen zu berücksichtigen. Insoweit ist dem Vorbringen in der Beschwerde…
…der Haftungsschuld weggefallen ist. Was die Überrechnung von Guthaben des Berufungswerbers im Ausmaß von € 1.390,27 und € 103,94 betrifft, so wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an…
…der verbliebenen Haftungsschuld verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass Zahlungen des Haftungsschuldners oder die Verwendung von Guthaben am persönlichen Abgabenkonto desselben zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid bzw. einer diesbezüglichen Berufungsentscheidung aufzuerlegenden Umfang…
…dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändern (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Im Spruch der gegenständlichen Entscheidung wurde daher die Heranziehung des Berufungswerbers für Abgaben im…
…letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Ein (geringer) Teil der Haftungsschuld konnte durch Überrechnung eines Guthabens in Höhe von 123,36 € vom persönlichen Abgabenkonto des Bw. bereits abgedeckt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm…
…der nicht mehr existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Höhe der Abgaben Im Hinblick auf § 50 KO sind Zahlungen des Masseverwalters anteilig auf die eine Konkursforderung darstellenden Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die vom Masseverwalter ausbezahlte Konkursquote ist bei den Haftungsbeträgen zu berücksichtigen. Insoweit war dem Vorbringen der Bf…
…Der Masseverwalter hat dies auch durch Vorlage der Zahlungs- und Überweisungsbelege nachgewiesen. Die Behörde hätte hier statt 31,6% richtigerweise 33,100865 % in Abzug bringen müssen Beweis: Eingabe des Masseverwalters vom 28.8.2020 beizuschaffender Konkursakt LG Z zu GZ PV Die belangte Behörde hat…
…decken. Die Zahlungen wären weder in einem höheren Ausmaß noch zu einem anderen Zeitpunkt möglich gewesen, der Ausfall auch durch eine etwaige, für den Beschwerdeführer in rückblickender Betrachtung günstigere Widmung nicht zu vermeiden gewesen. Bei der Ermessensübung über eine Inanspruchnahme des Beschwerdeführers zur Haftung hat…
…würde. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern aber nichts an dem im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Zu bezahlen ist jedoch nur noch der im Spruch des Haftungsbescheides ausgewiesene Betrag abzüglich des…
…nur noch mit einem Betrag von 328,12 € offen ist. In diesem Zusammenhang war darauf hinzuweisen, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändern (VwGH 27.01.2000…
…würde. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern aber nichts an dem im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (z.B. VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Zu bezahlen ist jedoch nur noch der im Spruch des Haftungsbescheides ausgewiesene Betrag…
…Schlussbericht der Insolvenzverwalterin vom 12. September 2012 geht unter dem Punkt "Anfechtung" hervor, dass an das Finanzamt und an die OÖ GKK in den letzten sechs Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zahlungen geleistet worden seien, die erfolgreich angefochten worden seien. Es handelt sich gegenüber dem…
…die von der GmbH in den Haftungsmonaten getätigten Zahlungen nämlich nicht zu, da Löhne außer durch Überweisung auch in Form einer anderen Zahlungsmodalität ausbezahlt worden sein konnten. Überdies handelt es sich bei den vorgelegten Zahlungsaufstellungen um abgeleitete Beweismittel, die nicht die Beweiskraft des originären Beweismittels…
…Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. In eine solche Liquiditätsrechnung ist die gesamte Liquiditätssituation einzubeziehen und somit auch die Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes (so genannte Zug-um-Zug Geschäfte) erforderlich sind. Im Beschwerdefall ist somit hinsichtlich der in die Haftung einbezogenen…