…Lebensunterhaltes verwendet, sodass gewerbsmäßiges Handeln vorliege. Die gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobene Berufung richtet sich gegen den Vorwurf der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung, der Zahlung von Schwarzlöhnen, der Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten und der bewussten Verkürzung von Lohnsteuer, DB und DZ. Beantragt werde…
…jedoch nichts vorgebracht, was eine andere Methode der Schätzung rechtfertigen würde oder einen Hinweis für ein der Berufungswerberin realistischer erscheinendes Ergebnis bieten könnte. Da die Berufungswerberin vielmehr jegliche Zahlung von Schwarzlöhnen grundsätzlich bestreitet, sich diese Darstellung jedoch als nicht richtig erwiesen hat, kann ihrem Vorbringen…
…des Bf. wurde die Auszahlung von Schwarzlöhnen an die Dienstnehmer und die Nichtentrichtung der darauf entfallenden Lohnabgaben festgestellt. Bei der im Anschluss durchgeführten GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.08.2017 gaben die Arbeitgeberin bzw. ihr Ehemann…
…widersinnig (vgl. VwGH 15.6.1988, 86/13/0178). Zudem erlaubt auch § 83 Abs. 3 EStG 1988 die von der belangten Behörde gewählte Vorgangsweise. Sind Schwarzlohnzahlungen an den Arbeitnehmer geflossen, kann nach § 83 Abs. 3 EStG 1988 eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erfolgen. In Betrugsfällen…
…sind. Es könnte etwa nachgewiesen werden, dass sich die Gewinne auf Schwarzgeldkonten der Gesellschaft befinden, dass sie für Schwarzeinkäufe oder für die Zahlung von Schwarzlöhnen oder Schmiergeldern verwendet wurden, oder dass sie einem Dienstnehmer („diebischer Angestellter“) zugekommen sind (vgl. Q/R/S/S/V, a…
…Empfänger der Kapitalerträgnisse gewesen sei. Dort heiße es lapidar: "In weiterer Folge seien die daraus lukrierten Gelder zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet und die verbleibenden Gelder von den Gesellschaftern im Rahmen von verdeckten Gewinnausschüttungen lukriert worden (Strafurteil Seite 150/191). Welchen Gesellschafter die verdeckten Ausschüttungen…
…b) [1999 bis 2001] durch Zahlung von "Schwarzlöhnen", somit unter Verletzung der [Verpflichtung zur] Führung [ordnungsgemäßer] Lohnkonten betreffend die Zeiträume Jänner 1999 bis Dezember 2000 eine Verkürzung an Lohnsteuer in Höhe von insgesamt ATS 4.619,--, Dienstgeberbeiträgen in Höhe von insgesamt ATS 1.848,-- und…
…dass sie sich nur unzureichend mit der Begründung der von der Berufungswerberin eingebrachten Stellungnahme auseinandergesetzt habe und damit zu einer unrichtigen Begründung gelangt sei. Insbesondere werde dargelegt, dass die Begründung der belangten Behörde zur Zahlung von Schwarzlöhnen de facto unmöglich sei. Im Wesentlichen werde damit…
…Arbeitgeber des Bf. die Zahlung von Schwarzlöhnen festgestellt wurde, wurden von Amts wegen berichtigte Lohnzettel erstellt. Die mit Bescheid vom 3. September 2014 durchgeführte Arbeitnehmerveranlagung 2012 führte aufgrund der berichtigten Lohnzettel zu einer Einkommensteuernachforderung von 6.402,00 €. In der am 17. September 2014…
…gegeben sei. In der Begründung verwies die Erstbehörde im Wesentlichen auf die Ergebnisse der im Anschluss an eine ua. wegen der Nichterfassung von Bareinnahmen und der Zahlung von Schwarzlöhnen in den Jahren 2006 und 2007 erstattete Selbstanzeige vom 10. November 2008 im Unternehmen der Bf…
…im Ausmaß von (insgesamt) 139.531,84 € nicht erklärt hat und b) durch Zahlung von Schwarzlöhnen, damit unter unrichtiger Führung des Lohnkontos und somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) entsprechenden Lohnkonten, eine Verkürzung von Lohnsteuern für…
…Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juli 2003 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe und 3. durch (die) Zahlung von Schwarzlöhnen…
…Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juli 2003 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe und 3. durch (die) Zahlung von Schwarzlöhnen…
…Berufungsvorentscheidung) folgendes fest: a. Die Buchführung weise schwere formelle und materielle Mängel auf (Buchungen großteils erst bei Zahlung, fehlende Eingangsrechnungen, Auszahlung von Schwarzlöhnen und mangelhafte Kassenbuchführung). b. Beträchtliche Wareneinkaufsverkürzungen in den Jahren 1998 und 1999. c. Verbuchung von Fremdleistungen, bei denen die Rechnungsbeträge bar bezahlt…
…durch Zahlung von Schwarzlöhnen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten für 2002 und 2003 eine Verkürzung von Lohnsteuer in Höhe von 2.589,02 € sowie an Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu den…
…die Kernfrage des gegenständlichen Rechtsmittelverfahrens, ob bzw. inwieweit der sich aus der aktuellen Aktenlage erschließende Erhebungsstand ausreicht, um neben der aus den abgabenbehördlichen Feststellungen über die Zahlung von Schwarzlöhnen im Hinblick auf die angeführten Lohnabgaben ableitbaren und auch zugestandenen Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 2 lit…
…dass von weiteren Unternehmen gleichfalls Scheinrechnungen an die genannten Unternehmen gelegt wurden. In weiterer Folge wurden die daraus lukrierten Gelder zur Zahlung von Schwarzlöhnen verwendet und die verbleibenden Gelder wurden von den Gesellschaftern im Rahmen von verdeckten Gewinnausschüttungen lukriert." Seite 165: "Die festgestellten Schwarzlohnzahlungen waren…
…ein Rückstand von € 20.777,61 aus. Auch hat der als Zeuge vernommene ***Name Zeuge*** niederschriftlich angegeben, dass er sein Grundgehalt überwiesen erhalten habe, dass er die zusätzlichen Schwarzlohnzahlungen aber in bar erhalten habe. Durch die Zahlung von "Schwarzlöhnen" hat das Einzelunternehmen des Bf…
…eine Haftung des Bw. sei auch deshalb ausgeschlossen, weil er nach seinem Ausscheiden als Geschäftsführer auf die Ertrags- und Liquiditätslage der GmbH ("insbesondere auf die Zahlung von Steuern") keinen Einfluss mehr gehabt habe, ist ebenfalls nicht zielführend, weil die haftungsgegenständlichen Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen…
…16/0291). Solche Gründe wurden vom Berufungswerber nicht aufgezeigt; abgesehen davon stellt die Zahlung von "Schwarzlöhnen" schon für sich allein eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar, die im gegenständlichen Fall auch kausal für die spätere Uneinbringlichkeit der auf diese Löhne entfallenden Lohnabgaben war. Wären die Löhne…