…der übrige Teil der Provisionen aber auf Konten bei italienischen und Schweizer Banken überweisen wurde. Bei der Zahlung auf das Konto einer italienischen Bank wurde außerdem festgestellt, dass aber nicht Sie sondern ein unbeteiligter Dritter, als Kontoinhaber ausgewiesen wurde. Sie werden ersucht, dem UFS die…
…sie die (in Deutsch) an sie gerichteten Fragen nicht verstanden habe (und sich im Übrigen auch nicht mehr erinnern könne). Auch den von ihr verlangten polnischen Einkommensteuerbescheid, aus dem Schlüsse auf den Erhalt (oder Nichterhalt) der Provisionen gezogen hätten werden können, legte die Provisionsempfängerin nicht…
…nun aber die Abgabenbehörde erster Instanz auf die Unüblichkeit von Provisionszahlungen im Ausmaß von zwei Drittel des Gewinnes verweise, so seien diesem Argument die hervorragenden Kontakte der Frau S zum mittel- und osteuropäischen Sporthandel entgegenzuhalten. Mit anderen Worten ausgedrückt wäre ohne Zwischenschaltung der Provisionsempfängerin anstelle…
…die Zahlungen oder eine vertragliche Vereinbarung liegen nicht vor. Auf die Beweisvorsorgepflicht und erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten wird verwiesen. Es wäre dem Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung abträglich und nicht sachgerecht, könnte sich jemand bei einem derartigen (ungewöhnlichen) Sachverhalt wie dem behaupteten - Zahlung an Dritte…
…der am 24.7.2015 ausgestellt worden sei. Nach den Angaben am Scheck handelte es sich um einen nur im Inland einlösbaren Inhaberscheck. Nach Art. 29 Scheckgesetz seien Schecks, die in dem Staat der Ausstellung zur Zahlung vorgelegt werden, innerhalb von acht Tagen vorzulegen. Laut…
…den vorliegenden Text verarbeitet werden können. Die Auskunft von Herrn K, der erste Kontakt zur H Holding sei auf der DRUPA 1995 hergestellt worden, würde in auffälligem Widerspruch zu dem als "Certificate of Incorporation" bezeichneten Dokument stehen, in dem das Eintragungsdatum der H Holding Ltd…
…finden war und der dritte Beleg nicht nachvollziehbar war. Auf den Vorhalt vom 29. Jänner 2013 zu diesen Umständen reagierte jedoch die Bw. nicht, sodass kein geänderter Sachverhalt gegeben ist und für den UFS feststeht, dass diese von der Bw. in der Berufung aufgestellte Behauptung…
…auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes in freier Beweiswürdigung ihre Entscheidung zu fällen haben (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225). Dies gilt vor allem dann, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten aufgrund des Auslandsbezuges eingeschränkt sind und neben der Beschwerdeführerin nur die ausländischen Provisionsempfänger dazu Auskunft geben können…
…oder nach Zahlung der Kapitalerträge ausgestellt sein müssen. Seien für den Abzugsverpflichtenden keine Umstände erkennbar, die auf eine ungerechtfertigte Steuerentlastung hindeuten könnten, sei eine Bescheinigung innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen. Selbst wenn man der Bp folge und die Zinszahlungen rechtswidrig…
…Die Bw. hätte mit enormen Zeit- und Kostenaufwand Kontoabschriften vorgelegt, und hätten weitere Detailnachweise über jede einzelne Bewegung am Konto Kosten von rd. S 100.000,-- verursacht (pro Buchungszeile S 100,--). Die Bewegungen auf dem Bankkonto wären der BP wie folgt detailliert dargestellt worden: Eingänge…
…aufklären können. Bei der Betriebsprüfung sei übersehen worden, dass der Bw. oftmals nur eine Provision für die Vermittlung von Fahrzeugen erhalten habe. Diesbezüglich habe er aber weder den Einkauf noch den Verkauf selbst durchgeführt, sondern lediglich seine Kunden auf "potenzielle Fahrzeuge aufmerksam gemacht." Er habe…
…Ingenieurbüros" auf. Zusätzlich vermerkt ist eine Negativinformation von Dritten vom 8. März 2013 mit dem Status "Grav. Zahlungsanstände liegen vor". Eine Übereinstimmung der Unterschriften auf dem Werkvertrag und den Kassa-Eingangsbelegen mit einer Musterzeichnung des Geschäftsführers kann nicht festgestellt werden. Die Kassa-Eingangsbelege wurden von…
…Veranlassung von geltend gemachten Ausgaben und deren tatsächliche Zahlung an Dritte durch entsprechende Unterlagen und Belege nachzuweisen hat. Selbstverständlich würde aber eine Empfangsbestätigung des Subprovisionärs deren Zufluss belegen. Eine "Beweislastumkehr" zu Lasten des Herrn C (oder anderer namhaft gemachter Subvermittler) findet nicht statt. Da der…
…dies eine erhebliche Ertragsschwächung für die I.GmbH bedeutet, führt Herr Helmut H. im Zeitraum 1991 bis 1996 S 4.000.000,00 (Viermillionen Schilling) an Lebensversicherungsprovisionen rück. Diese Zahlung kann als Provisionszahlung, aber auch als Provisionsweitergabe an Dritte (statt der I.GmbH ) erfolgen." In…
…Auch wenn somit die betriebliche Veranlassung der strittigen Zahlung fraglich ist, ist wie beim Punkt "Provisionen KO" darauf zu verweisen, dass einem Gesellschafter eine verdeckten Ausschüttung ua. nur dann zuzurechnen ist, wenn auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes eindeutig von einem Zufließen der Zuwendung an einen…
…wie ebenso bereits ausgeführt wurde - auf die besonderen Rahmenbedingungen hinzuweisen, wodurch es faktisch unmöglich sei, diesen Geschäftsfall nach den üblichen von der österreichischen Finanzverwaltung geforderten Dokumentationserfordernissen darlegen zu können. Die belangte Behörde führt dazu aus wie folgt: Treuhandvertrag: Als sich im Laufe der Betriebsprüfung herausstellte…
…welcher auch regelmäßig (bis auf wenige Ausnahmen) aufgesucht werde. Da das beantragte Arbeitszimmer also nicht nachweislich den Mittelpunkt der Tätigkeit darstelle, könnten die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Für die steuerliche Anerkennung von Dienstverträgen zwischen nahen Angehörigen wiederum sei nach…
…Rückerstattungen erfolgten auf (private) Konten von Hrn. A***B***. Zusammenfassend ist sohin festzuhalten, dass im konkreten Fall Einkünfte von dritter Seite unterstellt werden müssen, weshalb für den Arbeitgeber keine Haftung gemäß § 82 EStG trifft. Die Beurteilung der Zuflüsse als Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde nicht begründet…
…00. Nach Erhalt der angeführten Rechnung verpflichtet sich der Auftraggeber innerhalb von 5 Banktagen die Zahlung auf das Konto des Ausführenden Nr. XX beim "X-Bankverein" (Adr.2) durchzuführen. 4. Sanktionen Im Fall einer Überschreitung der Zahlungsfrist laut § 3 des Vertrages zahlt der Auftraggeber an…
…und betragsmäßig keine höheren Zahlungen als an die "Fremdvermittler" erfolgten, werden diese drei Zahlungen (in Summe € 350,00) "unter nahen Angehörigen" als fremdüblich angesehen. Diesem Berufungspunkt war daher statt zu geben. Bezüglich der Berufungspunkte Werbemittel Kundenbindung (Wein) und Bewirtungsspesen ist auf die Bestimmung des …