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UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. Oktober 2006 betreffend Mietzinsbeihilfe für den Zeitraum 1.10.2006 bis 31.12.2007 entschieden: Die Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Mietzinsbeihilfe beträgt mit Wirkung…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…zB Wohnbeihilfen nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder, in Anschlag zu bringen, die Abgeltungsbeträge also entsprechend zu kürzen sind (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 2 zu § 107 EStG 1988; VwGH 7.2.1990, 89/13/0085). Wohnbeihilfen nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder sind daher bei…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 1/2

…Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt in A, B-Straße, Top W 10, eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Unter Berücksichtigung förderbarer Gesamtbaukosten von 38.956 € wurde ein "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" von 6.314,25 € gewährt. Dabei wurden folgende Maßnahmen gefördert: Wohnungseingangstür, Fenstertausch…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 2/2

Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…

UFSS RV/0199-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BFBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im Februar 1998 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0197-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im Februar 1998 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0196-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht überschreitet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw und ihr Ehegatte stellten im März 1998 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0195-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs. 4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im April 1997 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0194-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs.4 Z 9 GebG setzt ua. voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im Februar 1997 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0192-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG setzt voraus, dass die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im Februar 1997 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSS RV/0200-S/03Die Befreiungsbestimmung gemäß § 33 TP 9 Abs. 4 Z 9 GebG setzt voraus, dass die Nutzfläche iSd Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m² je Wohnung nicht übersteigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2004

…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw und seine Ehegattin stellten im Oktober 1997 an das Amt der Salzburger Landesregierung ein "Ansuchen um die Gewährung einer Förderung für die Errichtung eines Bauernhauses gemäß den Bestimmungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990…

UFSG RV/0216-G/09Vereinbarte aufschiebende Bedingung hindert Anwendung des § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…§ 8, Rz 21 ff.). Eine von den Parteien des Rechtsgeschäftes selbst gesetzte, sogenannte gewillkürte aufschiebende Bedingung ist daher ebenso zu beachten wie die Genehmigung einer Behörde. Nach zum Wohnbauförderungsgesetz 1968 (BGBl. 280/1967) ergangenen VwGH Entscheidungen (9.11.1977, 1235, 1236/77; 17.2.1978…

UFSG RV/0072-G/04Dachbodenausbau unter Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Stmk. WFG 1993 - § 28 Abs.3 Z.2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 1/4

…welche nach landesgesetzlichen Vorschriften gefördert worden sei. Nach § 23ff des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 werden die zu fördernden Maßnahmen detailliert aufgezählt. In der gegenständlichen Förderungszusage (GZ.: 14-64 120 4879) werde erstens dezidiert angeführt, dass es sich um eine Sanierungsförderung handle und zweitens fänden sich die…

UFSG RV/0072-G/04Dachbodenausbau unter Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Stmk. WFG 1993 - § 28 Abs.3 Z.2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 2/4

Eine Zahlung auf ein Verrechnungskonto mit Verfügungsmacht des Zahlers begründe weder dem Grunde noch dem Zeitpunkt nach einen Abfluss; dies gelte allgemein bei Zahlungen, die zu einer Gutschrift beim Empfänger zugunsten des Zahlers führten. Es liege nur ein Buchungsvorgang vor, der zu keiner Verausgabung führe…

UFSG RV/0072-G/04Dachbodenausbau unter Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Stmk. WFG 1993 - § 28 Abs.3 Z.2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 3/4

Bezüglich der Argumentation des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, wonach es sich bei den Wirtschaftsgütern "Bepflanzung Parkplatz", "Gerätehütte", "Wasseraufbereitung", "Schneefräse" und auch "Parkplatzneugestaltung" zweifelsfrei um solche handle, die auch anteilig privat genützt würden, weshalb von den AfA-Beträgen in Anlehnung an das Gebäude M. 63 ein…

UFSG RV/0072-G/04Dachbodenausbau unter Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Stmk. WFG 1993 - § 28 Abs.3 Z.2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004Teil 4/4

Errechne man aber, ausgehend von den ermittelten Einkünften aus der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit die daraus resultierenden zahlungswirksamen Überschüsse bzw. Mittelabflüsse, so zeige sich, dass sich allein aus der Anschaffung bzw. Sanierung des Objektes und aus den laufenden (negativen) Cash Flows ohne Tilgungskomponente des Förderungsdarlehens im…

UFSG RV/0893-G/02Grunderwerbsteuerbefreiung Arbeiterwohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2003

…bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Grunderwerbsteuerrechtlich ist es nicht von Bedeutung, ob eine Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz gewährt wurde. Jedoch erfolgt eine Orientierung an den Bestimmungen des WFG. Danach darf eine Wohnung (Eigenheim) eine Nutzfläche von 130 m2 nicht überschreiten. Die grunderwerbsteuerliche…

BFG RV/7101116/2017Sicherung eines Haftungskredites frei nach § 20 Z. 5 GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…Gebührenbefreiungstatbestände, insbesondere des § 20 Z 5 GebG und § 53 Abs 1 Wohnbauförderungsgesetz (WFG) 1984: a. § 53 Abs 1 Wohnbauförderungsgesetz (WFG) 1984 normiert „(1) Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Schriften und Rechtsgeschäfte, die Beglaubigung der Unterschriften auf den zur pfandrechtlichen Sicherstellung der Darlehen gemäß den §…

UFSL RV/0942-L/08Schenkung eines Viertelanteiles mit Benützungsregelung gemäß § 828 Abs. 2 ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HK, Adr, vertreten durch Dr. Friedrich Fellinger, Notar, 4614 Marchtrenk, Linzer Straße 44, vom 21. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. Juni 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als…

UFSI RV/0279-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…