…auf ihn entfallende Grundsteuer. Die auf seinen Legehennenstall entfallenden Versicherungen trägt Herr Franz P. selbst. Dieses Wirtschaftsführungsrecht ist durch Herrn Franz P. im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und fachgerecht auszuüben. Bauliche Veränderungen am Legehennenstall darf Herr Franz P. auf eigene Kosten und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Georg Zobl, Steuerberater, 4650 Lambach, Klosterplatz 2, vom 23. April 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wels, vertreten durch HR Mag. Johann Lehner, vom 7. April 2003 betreffend Einkommensteuer für 2000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Gottfried Peham, Notar, 4910 Ried im Innkreis, Stelzhamerplatz 2, vom 17. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 30. Oktober 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Gottfried Peham, Notar, 4910 Ried im Innkreis, Stelzhamerplatz 2, vom 17. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 30. Oktober 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
…zivilrechtlich eindeutig als obligatorischer Rechtstitel dar. Es sei der erklärte Wille der vertragsschließenden Parteien gewesen, dass ein Miteigentümer (der Bw.) dem anderen Miteigentümer (der Gattin des Bw.) das unentgeltliche Wirtschaftsführungsrecht am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. seiner ideellen Miteigentumshälfte überlasse. Diese Vereinbarung sei vom Ergebnis…
…Jänner 2002. Punkt 10. des gegenständlichen Vertrages lautet: Die beiden Übernehmer vereinbaren hinsichtlich der übergebenen Landwirtschaft eine Benützungsregelung in der Weise, dass Frau Mag. GG bis auf weiteres das alleinige Wirtschaftsführungsrecht übernimmt. Frau Mag. GG ist somit die alleinige Betriebsführerin, sofern nicht die Übernehmer eine…
…Jänner 2002. Punkt 10. des gegenständlichen Vertrages lautet: Die beiden Übernehmer vereinbaren hinsichtlich der übergebenen Landwirtschaft eine Benützungsregelung in der Weise, dass Frau Mag. GG bis auf weiteres das alleinige Wirtschaftsführungsrecht übernimmt. Frau Mag. GG ist somit die alleinige Betriebsführerin, sofern nicht die Übernehmer eine…
…einer Erdgeschoßwohnung bzw. ein Ausgedinge vorbehalten. Die Übernehmer haben sich zur Pflege bei Vorliegen altersmäßiger oder gesundheitlicher Gründe verpflichtet. Frau Margit R. hat ihrem Gatten das uneingeschränkte Fruchtgenuss- und Wirtschaftsführungsrecht an den ihr zuzuschreibenden Liegenschaftshälften überlassen. Herr Leopold R. jun. hat sich verpflichtet, seiner Schwester…
…bzw. ein Ausgedinge vorbehalten. Die Übernehmer haben sich zur Pflege bei Vorliegen altersmäßiger oder gesundheitlicher Gründe verpflichtet. Frau Margit R. hat ihrem Gatten das uneingeschränkte Fruchtgenuss- und Wirtschaftsführungsrecht an den ihr zuzuschreibenden Liegenschaftshälften überlassen. Herr Leopold R. jun. hat sich verpflichtet, seiner Schwester Maria Pu…
…Wäsche,.... c) Hinsichtllich der Waldfläche des Grundstückes 1004 der Einlagezahl AB Grundbuch N.....steht den Übergebern das uneingeschränkte Fruchtgenuss- und Wirtschaftsführungsrecht zu. d) Der Übernehmer hat die Kosten eines ortsüblichen und standesgemäßen Begräbnisses der Übergeber samt ortsüblicher Totenzehrung und die Kosten der Erhaltung der Familiengrabstätte…
…oder Maßstäbe nicht zulässig. Daraus resultiert, dass die Ansetzung von Sachbezugswerten gem. EStG keine Gültigkeit erlangt. Das Wirtschaftsführungsrecht ist gesondert zu ermitteln auf die Dauer des Anspruchsrechtes. In diesem Fall bis zur Pensionierung der Übergeberin ................... Da keine kontinuierliche Gewinnerzielung bekannt gegeben wurde, wird für die…
…oder Maßstäbe nicht zulässig. Daraus resultiert, dass die Ansetzung von Sachbezugswerten gem. EStG keine Gültigkeit erlangt. Das Wirtschaftsführungsrecht ist gesondert zu ermitteln auf die Dauer des Anspruchsrechtes. In diesem Fall bis zur Pensionierung der Übergeberin ................... Da keine kontinuierliche Gewinnerzielung bekannt gegeben wurde, wird für die…
Was das Vorbringen des steuerlichen Vertreters anlangt, die Verbuchung am Abgabenkonto sei nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden, weil zielgerichtete Zahlungen nicht möglich gewesen wären, ist darauf hinzuweisen, dass einerseits der § 214 Abs. 5 BAO die Möglichkeit bietet, irrtümliche Verrechnungsweisungen zu korrigieren, und andererseits über die Richtigkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache K.L, V-Straße 33/5, 12ll A, gegen den Bescheid des Finanzamtes J vom 07.10.2011 betreffend Haftung eines Geschäftsführers gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache BF über die Beschwerde vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des FA Oststeiermark vom 4. Mai 2009, betreffend Haftung für aushaftende Abgabenschulden der GmbH, gemäß § 9 i.V. mit §§ 80 BAO zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache des Dr. H.K, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W, G, BStr. 66, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ö. vom 19. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…
Bereits mit Schreiben vom 31.8.2017 hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer aufgefordert, bekannt zu geben, ob im Zeitraum, in dem er Geschäftsführer war, andere anfallende Zahlungen geleistet wurden. Dazu gab der Beschwerdeführer - durch seinen Vertreter mit Schreiben vom 29.9.2017 bekannt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter XY in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch i trust Wirtschaftstreuhand & Steuerberatung GmbH, Neustift am Walde 20/6, 1190 Wien gegen den Bescheid des FA Baden Mödling vom 28. Februar 2008, betreffend Geltendmachung einer Haftung gemäß…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…