…Auch in der Sache selbst würde sich keine anders lautende Entscheidung ergeben, da im gegenständlichen Fall das Gebäude jedenfalls nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzurechnen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen…
…die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
…2001 wurde das Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommen. Aus der zu diesen Bescheiden gesondert zugegangenen Begründung - datiert mit 2. Mai 2001 - geht hervor, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens von amts wegen im Sinne einer…
…hinaus zweifellos grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieser Umstände anzulasten und käme auch aus diesem Grund eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag nicht in Betracht. Mangels Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes sind auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht erfüllt. Es…
…das Neuhervorkommen der Tatsachen und Beweismittel allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens zu einem im Spruch anders lautenden Bescheid führt, wird auf die unten folgenden rechtlichen Ausführungen zu den Sachbescheiden verwiesen. Die Verfügung der Wiederaufnahme von Amts wegen liegt im Ermessen…
…Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist…
…hätte. Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen hängt entsprechend dem Tatbestand gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO nicht nur von der Voraussetzung, dass Tatsachen neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, sondern auch von der weiteren Voraussetzung ab…
…Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag ohne weitere Ausführungen gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag ohne weitere Ausführungen gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…werten. Tauglichen Wiederaufnahmegründen wäre so der Boden entzogen. Mangels neuer Tatsachen und Beweismittel ist auch eine Wiederaufnahme von Amts wegen nicht zulässig. Bezüglich des im streitgegenständlichen Verfahren immer wieder angesprochenen Sicherheitszuschlages ist zu bemerken, dass die Anwendung eines solchen zu den Elementen der Schätzung gehört…
…welche den Wert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe dokumentieren sollten, wurden weder im Betriebsprüfungsverfahren noch im Rahmen der Berufung vorgelegt. § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung normiert die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs…
…an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Gemäß Abs. 4 leg. cit. ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs…
…Abs 4 in der bis 31.12.2013 geltenden Fassung lautete: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend…
…a.) Wiederaufnahme der Verfahren Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel nV hervorgekommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus folgenden Gründen auch nicht als Anregung zur Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen betrachtet wird: Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen steht im Ermessen der Abgabenbehörde. (…) Unbeschadet der generellen Ermessenskriterien im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens wird…
…prüfen, ob der Zeitpunkt des bekannt Werdens von Wiederaufnahmegründe in den Begründungsteilen der Wiederaufnahmebescheide enthalten ist oder nicht. Rechtslage/Wiederaufnahmegründe: Im ggstl. Berufungsverfahren sind die Verfahrenswiederaufnahmen von Amts wegen erfolgt: Gemäß § 303 Abs 4 BAO idgF ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter…
…war der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abzuweisen. Hinweis: Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus folgenden Gründen auch nicht als Anregung zur Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen betrachtet wird: Die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen steht im…
…ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet (vgl. VwGH 15.01.2008, 2006/15/0219), Der Vorfragentatbestand des § 303 Abs. 1 lit c BAO setzt Tatbestandskongruenz, Parteienidentität und die Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen im vorhergehenden Verfahren voraus (Stoll…
…gemacht worden, weil sie damals - im Jahr 1998 - noch nicht vorgelegen seien. Aus diesen neuen Tatsachen ergebe sich die Ernsthaftigkeit der Bemühungen, Reiseveranstalter zu werden. Für den Fall, dass das Finanzamt dem Antrag nicht stattgebe, ersuche man um Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß §…
…303(4) BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte…