…unter Hinweis auf die erfolgte Flächenänderung. Mit Bescheid vom 23. 4. 2008 wies das Finanzamt den Antrag auf Wertfortschreibung mit der Begründung ab, dass die aus der Verminderung der Grundstücksfläche resultierende Wertabweichung die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG nicht erreiche…
…auf jeden Fall eine Wertabweichung. Wertabweichungen können sowohl in einer Erhöhung als auch in einer Verminderung des Vermögens bestehen. Auf die Ursache und den Zeitpunkt der Entstehung der Wertabweichung kommt es grundsätzlich nicht an. Es ist lediglich erforderlich, dass im Fortschreibungszeitpunkt eine Wertabweichung vorliegt Mit…
…1 Z 8 lit. d EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 die gesetzlich vorgegebenen Grenzen einer pauschalen Verhältniswertermittlung in Bezug auf das Moment der "Erheblichkeit" einer Wertabweichung. Weicht der tatsächliche Wert des Grund und Boden offenkundig um mehr als 50% vom gesetzlich vermuteten Wertanteil ab…
…der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können Fortschreibungen iSd § 21 BewG auch zur Beseitigung von Unrichtigkeiten, Fehlbeurteilungen, unzutreffenden Tatsachen- und Werturteilen vorgenommen werden und sind die Gründe für die Wertabweichung prinzipiell unbeachtlich (vgl. ua. VwGH 22.4.1999, 97/15/0169 und VwGH 26.6.1989…
…4. 1999, 97/15/0169). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung, ob die Wertabweichung im Verhältnis zur früheren Feststellung auf eine objektive Wertsteigerung oder Wertverminderung, auf eine seinerzeitige Fehlbewertung oder auf ein Zusammentreffen beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass der…
…Erforderlich ist, dass im Fortschreibungszeitpunkt eine gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG relevante Wertabweichung vorliegt. Wertabweichungen können sich nicht nur aus Änderungen tatsächlicher Umstände, sondern auch aus geänderter Beurteilung des Sachverhaltes oder geänderter rechtlicher Beurteilung ergeben (vgl. Ritz, Die Wert-, Art- und…
…VwGH 15.2.1991, 89/15/0011). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung, ob die Wertabweichung im Verhältnis zur früheren Feststellung auf eine objektive Wertsteigerung oder Wertverminderung, auf eine seinerzeitige Fehlbewertung oder auf ein Zusammentreffen beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr…
…dass nunmehr von dem zum 1. Jänner 2003 festgestellten Einheitswert von € 19.400 auszugehen ist, beträgt die Wertabweichung zum angefochtenen Bescheid 970 € und liegt somit unter den geforderten Grenzen. Unabhängig davon sei festgehalten, dass im Feststellungsbescheid zum 1.1.2008 wirtschaftlichen Ertragsbedingungen und…
…BewG auch zur Beseitigung von Unrichtigkeiten, Fehlbeurteilungen, unzutreffenden Tatsachen- und Werturteilen vorgenommen werden und sind die Gründe für die Wertabweichung prinzipiell unbeachtlich. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung des Einheitwertes zu einem vorangegangenen Stichtag bedarf es dabei selbst dann nicht, wenn die Fortschreibung der Fehlerberichtigung…
…Jänner 1991 Einheitswert zum 1. Jänner 1990 | S 29.000,-- S 27.000,-- | Wertabweichung | S 2.000,-- Die Wertabweichung beträgt mehr als ein Zwanzigstel (S 1.350,--) und genau die Mindestabweichungsgrenze in der Höhe von S 2.000,--. Damit sind die Voraussetzungen…
…1994 Einheitswert zum 1. Jänner 1991 | S 42.000,-- S 29.000,-- | Wertabweichung | S 13.000,-- Die Wertabweichung beträgt mehr als ein Zwanzigstel (S 1.450,--) und mehr als die Mindestabweichungsgrenze in der Höhe von S 2.000,--. Damit sind die Voraussetzungen…
…Jänner 1990 Einheitswert zum 1. Jänner 1988 | S 27.000,-- S 25.000,-- | Wertabweichung | S 2.000,-- Die Wertabweichung beträgt mehr als ein Zwanzigstel (S 1.250,--) und genau die Mindestabweichungsgrenze in der Höhe von S 2.000,--. Damit sind die Voraussetzungen…
…davon abweichen. Erheblich ist eine Abweichung um zumindest 50% (vgl § 3 Abs 2 GrundanteilV). Derart erhebliche Wertabweichungen setzen entsprechend eindeutige wertmindernde oder werterhöhende Umstände voraus, die offenkundig, dh für "jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse ersichtlich" sein müssen (VwGH 28.10.1994, 91…
…erkennbar und wurde eine solche von der Bf auch nicht konkret behauptet, geschweige denn anhand nachvollziehbarer Umstände aufgezeigt. Derart erhebliche Wertabweichungen setzen - wie bereits oben erwähnt - entsprechend eindeutige wertmindernde oder werterhöhende Umstände voraus, die offenkundig, dh für "jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse…
…der Änderung der Art des Bewertungsgegenstandes. Die Berücksichtigung von Wertabweichungen erfolgt daher im Zusammenhang mit Artfortschreibungen ohne Rücksicht auf die Wertgrenzen. Für das auf dem gegenständlichen Grundstück errichtete Gebäude liegt bereits ein rechtswirksamer Einheitswertbescheid zum 1.1.1994 vor, in dem die Wohnzwecken dienenden Teile…
… Nein, nicht jede Wertabweichung führt automatisch zu einer Wertfortschreibung. Durch die im § 21 Abs. 1 Z 1 BewG 1955 normierten Fortschreibungsgrenzen regelt der Gesetzgeber, dass nur Wertabweichungen ab einer bestimmten Größenordnung zu einer Wertfortschreibung führen. Fehlte diese Bestimmung, würde jede Wertabweichung, sei sie auch noch…
…4. 1999, 97/15/0169). Ein Wertfortschreibungsbescheid bedarf daher keiner Begründung in der Richtung, ob die Wertabweichung im Verhältnis zur früheren Feststellung auf eine objektive Wertsteigerung oder Wertverminderung, auf eine seinerzeitige Fehlbewertung oder auf ein Zusammentreffen beider Ursachen zurückzuführen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass der…
…1 Z 8 lit. d EStG 1988 idF StRefG 2015/2016 die gesetzlich vorgegebenen Grenzen einer pauschalen Verhältniswertermittlung in Bezug auf das Moment der "Erheblichkeit" einer Wertabweichung. Weicht der tatsächliche Wert des Grund und Bodens offenkundig um mehr als 50% vom gesetzlich vermuteten Wertanteil ab…
…Fortschreibungen oder Nachfeststellungen zu ermitteln; in den Fällen des Abs. 2 aber nur dann, wenn sich die Wertabweichung auch auf den Teil der wirtschaftlichen Einheit erstreckt." § 7 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 in der für den gegenständlichen Fall anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 36/2014 lautet:…
…Stichtag) ein besonderer Einheitswert unter sinngemäßer Anwendung der Grundsätze für Fortschreibungen oder Nachfeststellungen zu ermitteln; in den Fällen des Abs. 2 aber nur dann, wenn sich die Wertabweichung auch auf den Teil der wirtschaftlichen Einheit erstreckt." § 26a Abs. 1 Z 1 des Gerichtsgebührengesetzes idF. BGBl…