…Zusammengefasst ergibt sich auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens folgender Sachverhalt: Die Auflistung des Weinhändlers Franz K vom 25. September 1998 über die vom Bw. durchgeführten Weinverkäufe, von denen er jeweils 12 % Provision erhielt, zeigt Folgendes: | Jahr | Weinverkäufe (btto…
…aus: Auf die Erstellung von Bilanzen (Eröffnungsbilanz und Schlußbilanz) mußte mangels Mitwirkung seitens des Abgabepflichtigen und des Steuerberaters trotz mehrfacher Aufforderungen verzichtet werden. Die Erlöse konnten genau aus den Unterlagen der X***** GesmbH (Fakturierungen der drei pauschalierten Betriebe an die GesmbH und Provisionsabrechnungen der GesmbH…
…Weinverkäufen von 24.000 Euro im Jahr 2010 (davor ab 2006 bekannt gegeben bzw. prognostiziert : 2.000 € - 2.900 €) und ausgehend davon bis 2015 jährliche Erlössteigerungen von 500 Euro sowie Fremdbearbeitungskosten ab 2010 in Höhe von 12.000 Euro (bis 2015 gesteigert auf…
…150,00. Es sind keine Lohnkosten für die Verarbeitung der Weine in der Kellerei angesetzt. Weinverkauf: Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch Organe der GmbH, wird ein Letztverbraucher beliefert, erfolgt die Verrechnung auf Namen und Rechnung der pauschalierten GesbR - mit einem Steuerausweis von nunmehr 13 % (vor…
…selbstverschuldete Gesamtverlust bis 1997 nicht fiktiven Weinverkäufen in der ungewissen Zukunft gegenüber gestellt werden, sondern es sei 1980 bis 2005, somit innerhalb eines weit mehr als 20 jährigen Beobachtungszeitraumes, von einer Gesamtverlustsituation auszugehen. 4. Einkunftserzielungsabsicht: Da der Bw. sowohl auf Grund seines Finanzierungskonzeptes für den…
…Im Übrigen ergehe die Beschwerdevorentscheidung vorläufig, da die - anerkannte - Ausbildung zur Ernährungstrainerin für eine Verkaufsleiterin zweifelsfrei keine Fortbildungsmaßnahmen darstelle und das Abzielen auf ein zukünftiges (neues) Steuersubstrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch ungewiss sei. Am 13. Juli 2017 brachte die Beschwerdeführerin einen Antrag zur Vorlage der…
…zuzüglich § 22 Abs. 2 UStG 1994: 10%) und schlägt der Gewerbebetrieb des Dritten auf den Weinverkauf des Bw. nicht durch. Die auf die Herstellung des Weins und dem Vertrieb im Buschenschank entfallende Vorsteuer schätzt der Gesetzgeber (§ 22 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994) pauschal mit…
…wenn auf Grund der Vermarktung in einem gewerblichen Heurigen ein höherer Weinverkaufspreis als in einem vergleichbaren bäuerlichen Buschenschank erzielt wird und daher eine gegenüber einem landwirtschaftlichen Betrieb höhere Wertschöpfung erfolgt. Insoweit könnte die für bäuerliche Buschenschanken geltende Schätzung der auf den Weinverkauf entfallenden Vorsteuer nicht…
…durch die Veräußerung des Weinwarenlagers an die Ehegattin, die ab dem Jahr 2005 den Weinverkauf fortführt, auf private Motive zurückzuführen. Die Tätigkeit ist somit für den abgeschlossenen Zeitraum als Liebhaberei einzustufen." Die Wiederaufnahmebescheide und die nach den Wiederaufnahmebescheiden erlassenen Sachbescheide sind dem Bw. am 8…
…ausgewirkt haben und weil dieser Aufwand ansonsten beim späteren Weinverkauf und der damit verbundenen Wareneinsatzermittlung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf den Betriebsvermögensvergleich sind für nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen…
…dass zwischenzeitige Weinverkäufe etwa aus besonderen Jahrgängen - abgesehen von dem geringfügigen Gelegenheitsabsatz 1981 und 1983 (an die eigene GmbH) bzw. 1987, welcher kein überzeugendes Indiz für konkrete Betriebseröffnungsabsicht darstellt - gänzlich unterblieben. Der Bw hat demnach bis heute auf einen Markteintritt und sogar auf einen ernsthaften…
…20% der Bemessungsgrundlage zu versteuern." Für den Weinverkauf im Heurigen wurden pauschal jährlich 25.000 S (entspricht 1.816,82 €) an in der pauschalierten Land- und Forstwirtschaft angefallenen anteiligen Vorsteuern berücksichtigt. Soweit ersichtlich, erwuchsen die auf Grund dieser Prüfung ergangenen Bescheide in Rechtskraft. Für…
…der auf dem Markt vorherrscht. Im landwirtschaftlichen Betrieb wird der Wein zu 95 % im Gebinde und nur eine geringe Menge in Flaschen (meist Tafelwein) verkauft. Siehe Aufstellung Weinverkauf 2003 in der Landwirtschaft: Verkauf im Gebinde 52.528 l und in Flaschen 2314 l Werbemäßig tritt…
…zum Gewerbebetrieb Rz 4233: Wird die Zukaufsgrenze des § 30 Abs. 9 und 10 BewG 1955 von 25% des Wertes zugekaufter Erzeugnisse bezogen auf die Einnahmen aus dem Betriebszweig Weinbau (Einnahmen aus Weinverkauf und Buschenschank) nicht überschritten und werden die Vorschriften des § 2 Abs. 9 und …
…um einen pauschalierten Landwirt handelt (Buschenschank und Weinverkauf ab Hof bzw. über den webshop). Es ist daher evident, dass es zu Ab-Hof-Verkäufen bzw. innergemeinschaftlichen Lieferungen an das Unternehmen des BF kam, die UID-Nummer des BF war auf den Rechnungen enthalten. Beweiswürdigung Der…
…werden und teilweise auch anderen Berufen nachgegangen sind. Zu "Weinverkauf": Die Anwendung des USt-Satzes iHv 13 % ist nach Ansicht des Finanzamtes nur für selbst erzeugten Wein eines pauschalierten Unternehmens möglich. Eine Sonderregelung "Verkauf auf Namen und Rechnung eines anderen Unternehmens (idF Verkauf von Weinen…
…dem vorliegenden Verwaltungsakt, aus den im Rahmen der abgehaltenen mündlichen Verhandlung vorgenommenen Befragungen sowie aus dem offenen Firmenbuch. Insbesondere konnte sich das Gericht auch auf die Niederschrift über die bei **C** durchgeführte Erhebung durch die belangte Behörde vom 8.10.2014 stützen, bei denen als…
…gewerbliches Speisenangebot habenWird einerseits die Zukaufsgrenze des § 30 Abs 9 und 10 BewG 1955 von 25% des Wertes zugekaufter Erzeugnisse - bezogen auf die gesamten Einnahmen aus dem Betriebszweig Weinbau (Einnahmen aus Weinverkauf und Buschenschank) - nicht nachhaltig überschritten und werden andererseits die Vorschriften des § 2 Abs…
…Bw) und nunmehrigen Beschwerdeführer (Bf) neben einem Weinbaubetrieb geführter Heuriger Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eigener Gewerbebetrieb ist und wie bei Vorliegen eines eigenen Gewerbebetriebs die Weinverkäufe umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Zu Details wird auf die in der FINDOK veröffentlichte Berufungsentscheidung UFS 5…
…Einzelfirma noch von der Bw. die Mitteilung erhalten habe, dass zwei Kundenkonten geführt hätten werden sollen. In der Belegsammlung seien zwar Eingangsrechnungen für den Weinverkauf an die Bw. enthalten, in der Buchhaltung jedoch keine Eingangsrechnungen über den Bierverkauf der Bw. an die Einzelfirma des JF…