…eigenständig zu beurteilen und vom als Verlag bezeichneten Betrieb zu trennen ist. Umsatzsteuerlich ist zu prüfen, ob von einer sonstigen Leistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994, nämlich der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, auszugehen ist…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; … 11. die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen; … (12) In den übrigen Fällen wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…dUStG regelt aber entsprechend dem Absatz 10 des österreichischen UStG 1994 die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten. Warum es sich bei der Leistung der Bw. um die Einräumung von Rechten vorliegen soll, ist für den unabhängigen Finanzsenat nicht nachvollziehbar…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…nicht gewährt werden, da weder der Verkauf bzw. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Software als Handelsware, noch die Überlassung von Individualsoftware, wenn sie nur auf EDV-Anlagen des Berechtigten genutzt werden darf, eine Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberschutz ergeben, darstelle.…
…die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverbindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat …
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…
…Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. Abs. 10: Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind: Z 1: Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Z…
…auf verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechtschutzrechte, so auch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und in meinem Fall überdies datenschutzrechtliche Erwägungen. Eine derartige Interpretation steht auch im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. Die Rechtsansicht dass rechtliches Gehör durch die Möglichkeit der Wahrnehmung von Rechten in einem Rechtsmittelverfahren, wobei die Wirksamkeit…
…Abgabenrechtliche Angelegenheiten hier die eindeutige Entscheidung und Spezialvollmacht zur generellen Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten ohne Einschränkungen bzw. Vorgaben, egal ob die Eingabe in Papierform oder im Onlineverfahren erfolgt, sowie die Berechtigung zur Entgegennahme v. Zahlungen! Von dieser Vollmacht ist auch die Entgegennahme behördlicher Schriftstücke mitumfasst…
… 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994 ist eine sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben. Gemäß § 10 Abs. 2 Z 1a erster Teilstrich UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10…
…daher bei der Zuerkennung des Altersversorgungszuschusses durch die V.A.M. keine Berücksichtigung. Soweit der Vorhalt gemacht werden sollte, dass in diesem Antrag auch auf die Abtretung von Rechten an die V.A.M. hingewiesen wird, ist dazu Folgendes anzumerken: Um dem Berufungswerber überhaupt erst…
…C-32/95 P, C-395/00 u.a.). Die Rechtsansicht dass rechtliches Gehör durch die Möglichkeit der Wahrnehmung von Rechten in einem Rechtsmittelverfahren, wobei die Wirksamkeit der Entscheidung nicht gehemmt ist, gegeben ist verkennt das Gemeinschaftsrecht sowie auch die österreichischen rechtsstaatlichen Prinzipien. Die mir…
…von einem Unternehmer ausgeführt wird, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. (14) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 13 sind: 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten…