…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (idF Bf.) hatte im Juli 2004 infolge einer durch die Hauptversammlung der ***1*** AG beschlossenen Kapitalerhöhung XX Stk. stimmrechtslose limitierte Vorzugsaktien zum Nominale von je Euro XX, somit insgesamt Euro XXX , erworben. Die…
…eine inländische Privatstiftung, erhielt in den streitgegenständlichen Jahren 2007 und 2008 Zahlungen einer inländischen Aktiengesellschaft, von der sie Vorzugsaktien hielt. Die erhaltenen Beträge wurden von der Beschwerdeführerin als steuerfreie Beteiligungserträge iSd § 10 Abs 1 Z 1 KStG behandelt. Nach Ansicht der belangten Behörde seien die…
…dass nach österreichischem Recht auch Gesellschaftsrechte, die einen Anteil am Kapital oder am Gesellschaftsvermögen verkörpern nicht unbedingt mit einem Stimmrecht ausgestattet sein müssen, es gibt nämlich nach § 12a AktG auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 5. Nationale Regelung des § 5 KVG Gemäß § 2 Z 1 KVG unterliegt…
…Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist". Zur Frage der Zinsgestaltung bei gewinnbeteiligten Forderungen ergingen mehrere Urteile des RFH, allerdings nicht zu den Genussrechten. Das könnte mit der Einführung der stimmrechtslosen Vorzugsaktie zusammenhängen, die die Einräumung von Genussrechten zurückdrängte (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote…
Nach den Genussrechtsbedingungen § 2 Definitionen stellen die vorliegenden Genussrechte keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen und umschreiben in Abgrenzung zu den strittigen Genussrechten, was eine Anleihe ist: "Ein festverzinslicher Vermögenstitel (Anleihe) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…dass nach österreichischem Recht auch Gesellschaftsrechte, die einen Anteil am Kapital oder am Gesellschaftsvermögen verkörpern nicht unbedingt mit einem Stimmrecht ausgestattet sein müssen, es gibt nämlich nach § 12a AktG auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 5. Nationale Regelung des § 5 KVG Gemäß § 2 Z 1 KVG unterliegt…
…Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist". Zur Frage der Zinsgestaltung bei gewinnbeteiligten Forderungen ergingen mehrere Urteile des RFH, allerdings nicht zu den Genussrechten. Das könnte mit der Einführung der stimmrechtslosen Vorzugsaktie zusammenhängen, die die Einräumung von Genussrechten zurückdrängte (Werner, Mezzanine-Kapital. Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
…am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem Nominalwert von je 5 US$ und 10.000 Stammaktien zu je 1 US$. Alleiniger Vorsitzender…
…Manz, Anm. 21 zu § 10). Daher erfüllen auch stimmrechtslose Vorzugsaktien die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden. Nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 wird für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden u.a. darauf abgestellt, dass "überwiegend" natürliche Personen mit Steuerausländereigenschaft…
…war Aktionär der L. und schenkte mit Vertrag vom 20. Oktober 1991 Stammaktien im Nominale von S 7,568.000,00 und Vorzugsaktien im Nominale von S 3,244.000,00 an seinen Sohn, den Berufungswerber. Dabei behielt er sich den lebenslänglichen Fruchtgenuss an der…
…Entscheidungsgründe Herr X. war Aktionär der L. und schenkte mit Vertrag vom 17. April 1995 Stammaktien im Nominale von S 7,569.000,00 und Vorzugsaktien im Nominale von S 3,244.000,00 an seinen Sohn, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt. Mit…
…Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Frau M. war Aktionärin der X. und schenkte mit Vertrag vom 21. April 1997 Vorzugsaktien im Nominale von ATS 6,618.000,00 an ihre Adoptivtochter, die Berufungswerberin, im Folgenden kurz Bw. genannt. Im Zuge mehrerer erbschafts- und schenkungssteuerlicher…
…unverändert. Entscheidungsgründe Herr X. ist Aktionär der L. und schenkte mit Vertrag vom 20. Oktober 1991 Stammaktien im Nominale von S 7,568.000,00 und Vorzugsaktien im Nominale von S 3,244.000,00 an seinen Sohn, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt…
…Entscheidungsgründe X. ist Aktionär der L. und schenkte mit Vertrag vom 20. Oktober 1991 Stammaktien im Nominale von S 7,568.000,00 und Vorzugsaktien im Nominale von S 3,244.000,00 an seinen Sohn den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw. genannt. Dabei behielt…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr M ist Aktionär der L. und schenkte mit Vertrag vom 17. April 1995 Stammaktien im Nominale von S 7,569.000,00 und Vorzugsaktien im Nominale von S 3,244.000,00 an seinen Sohn, den Berufungswerber, im Folgenden kurz Bw…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau X. ist Aktionärin der L. Aktiengesellschaft und schenkte mit Vertrag vom 21. April 1997 Vorzugsaktien im Nominale von ATS 6,618.000,00 an ihre Adoptivtochter, die Berufungswerberin, im Folgenden kurz Bw. genannt. Im Zuge mehrerer erbschafts- und schenkungssteuerlicher…
…am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem Nominalwert von je 5 US$ und 10.000 Stammaktien zu je 1 US$. Alleiniger Vorsitzender…
…am 18.12.1990 als International Business Company registriert. Die EACC hatte ein genehmigtes Kapital von 100,010.000 US$, bestehend aus 20,000.000 Stück "rückzahlbarer Vorzugsaktien" mit einem Nominalwert von je 5 US$ und 10.000 Stammaktien zu je 1 US$. Alleiniger Vorsitzender…