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EAS 2465Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/299-IV/4/0420.05.2004

Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…

EAS 2218Österreichische Seminar-OEG mit deutschem Gesellschafter und deutschen Vortragsveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1157/1-IV/4/0303.02.2003

Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländischen Betriebstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Beispiele eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (siehe auch Rz 253 bis 318): Sportbetrieb von Sportvereinen, Konzertveranstaltungen eines Musik- und Gesangsvereines, Theaterveranstaltungen eines Kulturvereines, Vortragsveranstaltungen wissenschaftlicher Vereine, Behindertenwohnheim eines Behindertenhilfsverbandesstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung einer gemeinnützigen Trägerorganisation für Menschen mit Behinderungen, Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Integrativen Betrieben gemäß …

EAS 2745Vortragende bei inländischen Symposien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0351-IV/4/200626.06.2006

Es ist wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten…

EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

…ein Formblatt zur Verfügung stehen wird, das der auszahlenden Stelle als Beleg für eine DBA-konforme Steuerentlastung übergeben werden kann. Sollten Vortragende aus anderen Staaten bei inländischen Vortragsveranstaltungen mitwirken und sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, dass keine inländische Steuerleistung anfallen…

UFSW RV/2619-W/07Griffweiser Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008Teil 1/2

…des Sicherheitszuschlages betreffend die Feststellungsbescheide gemäß § 299 BAO wird abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine KEG mit dem Geschäftszweig Lehr- und Vortragsveranstaltungen, Marketing…

BMF-010221/0684-IV/4/2005Künstler-Sportler-Erlass, Keine Einbehaltung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG in besonders gelagerten Fällen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0684-IV/4/200531.10.2005

…100 Abs. 3 EStG zur Anwendung. 4. Allgemeine Schlussbestimmungen 4.1 Es bestehen keine Bedenken, wenn dieser Erlass sinngemäß auch bei inländischen Vortragsveranstaltungen zur Anwendung gelangt. 4.2 Dieser Erlass ist für den Lohnsteuerabzug nur dann anwendbar, wenn eine Steuerpflicht gemäß § 70 Abs. 2 Z…

BFG RV/5100934/2018Steuerliche Beurteilung von Rückstellungen und Zuschlag zur Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026Teil 2/2

…hinweist, so ist zu bemerken, dass die hier streitgegenständlichen Veranstaltungen, nicht vorwiegend auf die Bewirtung ausgerichtet waren. Es waren Einladungen zu "Vortragsveranstaltungen" (ev. auch als "Events" zu bezeichnen), bei welchen im Anschluss auch Bewirtungen stattfanden. Diese waren aber nicht der Hauptgrund für die Teilnahme bzw…

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…dienen, in der unter Angabe der österreichischen Steuernummer die steuerliche Erfassung in Österreich mitgeteilt wird. 30.2.2.5.3 Entlastung mangels Steuerpflicht nach Veranlagung Rz 8030: Bei Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen und Vortragsveranstaltungen kann von der Einbehaltung der Abzugsteuer aus Vereinfachungsgründen Abstand genommen werden, wenn…

BFG RV/5100934/2018Steuerliche Beurteilung von Rückstellungen und Zuschlag zur Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026Teil 1/2

…3 KStG festgesetzt. Gegen diese Zuschläge richtet sich die Beschwerde. Bei den Veranstaltungen der Beschwerdeführerin handelt es sich um drei Vortragsveranstaltungen mit international renommierten Vortragenden und Fachbuchautoren samt anschließendem Buffet für jeweils mehr als 100 Personen im B "FG". Aufgrund fehlender gesetzlicher Notwendigkeit und zum…

BFG RV/7400041/2022Hotelbetrieb/Kantinebetrieb eines Vereines - hier: nicht gemeinnützig/mildtätig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.08.2024Teil 3/3

…Seite 492, angeführt: Sportveranstaltungen von Sportvereinen, Konzerte von Musik- und Gesangsvereinen, Theaterabende von Laienspielgruppen, Vortragsveranstaltungen wissenschaftlicher oder heimatkundlicher Vereine. Mit diesen (beispielhaft angeführten) unentbehrlichen Hilfsbetrieben ist die Führung eines - wie auch im ggstdl. Fall vorliegenden - "normalen" Hotelbetriebes bzw. eines "normalen" Kantinenbetriebes nicht vergleichbar. Im Erkenntnis…

BFG RV/5101521/2018Haftungsnorm Abzugsteuer nach § 99 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2020

…er weiß, dass der Schuldner der Einkünfte die einbehaltene Abzugsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und der beschränkt Steuerpflichtige dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Rz 8030: Bei Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen und Vortragsveranstaltungen kann von der Einbehaltung der Abzugsteuer aus Vereinfachungsgründen Abstand genommen werden, wenn aufgrund…

BFG RV/5100438/2010Betriebsausgaben eines Arztes, Verhängung von Sicherheitszuschlägen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2014

…angesetzt. Es wäre dem Beschwerdeführer unbenommen gewesen, den Betriebsprüfer durch die Gewährung der Einsichtnahme in die – anonymisierten – Abrechnungsbelege mit den Patienten sowie den Teilnehmern der einzelnen Vortragsveranstaltungen davon zu überzeugen, dass über die festgestellten Einnahmenverkürzungen hinaus keine weiteren Erlösverkürzungen stattgefunden haben. Zulässigkeit einer Revision Gemäß …

UFSL RV/0638-L/09Führungskräfteseminar eines Bereichsleiters Informationstechnologie auf La Gomera (Kanarische Inseln)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2010Teil 1/2

…Fortbildungsveranstaltungen, kulturelle Vortragsveranstaltungen sowie einen Tagesausflug umfassenden Fortbildungsreise für Englischlehrer nach Dublin Folgendes ausgesprochen: "Zur Klärung der Veranlassungsbeiträge bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise gelten nach Auffassung des BFH auch nach der geänderten Rechtsprechung des Großen Senats die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale grundsätzlich weiter. Haben nicht nur…

UFSW RV/2718-W/07(Kein) Freibetrag iSd § 23 KStG für Verein zur beruflichen Förderung von Architeken? Gemeinnützigkeit iSd § 34 Abs 1 BAO, wenn Vereinszweck nicht ausschließlich der wissenschaftlichen Förderung moderner österreichischer Architektur dient?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…Interessen einer Berufsgruppe ausdrücklich im Mittelpunkt des statutenmäßig festgelegten und praktisch konsequent verfolgten Vereinszwecks. Auch der gesellschaftliche Rahmen der Vortragsveranstaltungen und die Selbsteinschätzung des Bw als Fixpunkt der Architekturszene Wiens fügen sich in das klare Gesamtbild der Förderung von (berechtigten, aber nicht steuerbegünstigten) Partikularinteressen ein…

UFSW RV/0682-W/09Arbeitszimmer eines verkaufsfördernden technischen Beraters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.02.2010

…Verkaufsgebiet - Monatliche bzw. wöchentliche Reiseplanung - Schulungsmaßnahmen der Interessenten aus Handel und Handwerk etc. vor Ort und in der Zentrale - Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Vortragsveranstaltungen - Ausrichtung und Standbesetzung von Messen, Hausmessen und Ausstellungen - Objektberatung - Anfertigung von objektbezogenen Skizzen, Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen sowie Ausschreibungen, soweit dies…

UFSL RV/0161-L/05Abkehr von der "Opfertheorie"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

…Eignungsuntersuchungen, innerbetriebliche Förderungsmaßnahmen, Erstellung von Aus- und Fortbildungskonzepten, Führungskräfte- und Managementtraining, Trainingscontrolling, Organisation und Durchführung von Seminaren, Kursen, Lehrgängen und Vortragsveranstaltungen). Der Bw. übe eindeutig eine Tätigkeit als Unternehmensberater im Sinn des § 22 EStG 1988 aus. Gemäß § 8 Abs. 1 EStG 1988 betrage die AfA…

UFSW RV/3892-W/02Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte, zusätzliche Vortragstätigkeit an der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2006

…Daher ist es geboten für 28 Vortragsveranstaltungen an der TU Wien die Fahrtkosten für die jeweils rd. 34 km lange Strecke mit dem Km-Geld für das Jahr 2001 in Höhe von S 4,90 (= € 0,356) (siehe BGBl I 2000/142) zu…

UFSW RV/3075-W/02Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2004

…vorliegt, ist auszuführen, dass es sich nach der herrschenden Lehre und Verwaltungspraxis bei unentgeltlichen Hilfsbetrieben z.B. auch um Vortragsveranstaltungen von die Wissenschaft fördernden Vereinen handelt. Ein die Wissenschaft fördernder Verein liegt jedoch in Hinblick auf die o.a. Ausführungen nicht vor.Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach …

UFSL RV/1152-L/02Liebhaberei bei einem Ziviltechniker für Elektrotechnik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2003

…die aus seiner unselbstständigen Tätigkeit im Sinne nachhaltiger Maßnahmen zum Aufbau von Kundenbeziehungen resultierten, weitestgehend ausgenützt worden - sei es durch die Teilnahme an wichtigen Fachkonferenzen und Vortragsveranstaltungen, oder sei es durch die Mitgliedschaft bei Entscheidungs- und Beratungsgremien im Rahmen energiewirtschaftlicher Institutionen. | zu 2f: |…