…Streitpunkt, ob die von der Prüferin erfolgte Vorschreibung von Lohnsteuer in den Jahren 2000 und 2001 in Höhe von € 16,63/S 228,83 und € 17,65 /S 242,87 zu Recht erfolgt ist. Die in Rede stehenden sonstigen Bezüge der M.G…
…Ablichtung eines Schreibens der Sparkasse Oberösterreich vom 14.12.2000 konnte auch nicht abgeleitet werden, dass die Gesellschaft nach diesem Zeitpunkt bzw. nach dem 31.12.2000 über keinerlei liquide Mittel mehr verfügt hätte, da zum einen nach den Feststellungen anlässlich der Lohnsteuerprüfung die Löhne…
…anlässlich einer finanzstrafbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur insoweit ein, als neben den verkürzten Abgaben auch eine festzusetzende Abgabenerhöhung rechtzeitig entrichtet wird. Die Höhe dieser Abgabenerhöhung bemisst sich mit einem Prozentsatz der…
…Bw im Bereich der tsp auch in diesen Kalenderjahren keine Einnahmen erwirtschaftet. Trotzdem sei es im Rahmen der Lohnsteuerprüfung vom 18. November 2003 über den Prüfungszeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2002 zur Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen gekommen. Laut Prüfungsprotokoll (siehe Kopie Lohnsteuerprüfung 2000 bis…
…habe. Auch für das Jahr 2010 sei die Zuschätzung der Bezüge unrichtig, weil vom angemeldeten Personal tatsächlich jene Leistungen erbracht worden seien, die auch den Rechnungszeiträumen entsprechen würden. Dem ist entgegen zu halten, dass anlässlich der Lohnsteuerprüfung Ein- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege vorgefunden wurden, die…
…diese Zeiträume ausgedehnt habe. Weder aus der Aktenlage noch aus dem Vorbringen der Bf ergebe sich, dass die Bf anlässlich der Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2008 vom Prüfungsorgan zur Vorlage der Bücher, Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen für die Jahre…
…hundert Seiten stark und seien anlässlich der Lohnsteuerprüfung lückenlos dem Prüfer vorgelegt worden, der diese nicht beanstandet habe. Die Einschreiterin würde sich wünschen, dass der Unabhängige Finanzsenat auch diese verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung aufgreife. Sein Frust hinsichtlich der derzeitigen Regelung, bei der bei völlig identen sachlichen…
…sodass diese keinen Einfluss auf das Unternehmerrisiko haben können. Im übrigen werde auf die Beantwortung des Fragenkataloges anlässlich der Lohnsteuerprüfung verwiesen. In Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung vom 10. Juni 2002 übermittelte die steuerliche Vertretung mit Eingabe vom 12. Juli 2002 eine Kopie des Geschäftsführervertrages. …
…sodass diese keinen Einfluss auf das Unternehmerrisiko haben können. Im übrigen werde auf die Beantwortung des Fragenkataloges anlässlich der Lohnsteuerprüfung verwiesen. In Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung vom 10. Juni 2002 übermittelte die steuerliche Vertretung mit Eingabe vom 12. Juli 2002 eine Kopie des Geschäftsführervertrages. …
…GPLA-Richtlinien und die darin getroffenen Formalvorschriften hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung von GPLA-Prüfungen, ohne die Mängel konkret zu nennen. Zu den Abfuhrdifferenzen wurde kein Vorbringen erstattet. Es liegen keine Gründe vor, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen der Lohnsteuerprüfung in diesem Punkt begründen…
…bei denen die bescheidmäßige Vorschreibung höhere Beträge als im Sicherstellungsauftrag angenommen ergab. Der nunmehr sichergestellte Betrag stellt sich wie folgt dar: | Abgabe | Beträge laut Sicherstellungsauftrag | Beträge laut Abgabenbescheiden | Nunmehr sichergestellte Beträge | Körperschaftsteuer 2005 | 3.000,00 | 2.980…
…den Feststellungen anlässlich der Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 2003 bis 2004 bezog der Dienstnehmer HB über ein Verrechnungskonto neben seinem Lohn laufend Bargeld (Beilage 1). Die Tatsache, dass diese Bargeldbehebungen am Verrechnungskonto erfasst wurden, spricht ebenso wie die Höhe derselben dagegen, dass diese der Gesellschaft…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…bereits ausgeführt, die bescheidmäßige Vorschreibung und die daraus resultierende Zahlungsfrist dieser Lohnabgaben in den Zeitraum seiner Geschäftsführung fiel und ihm schon alleine deswegen eine Zahlungsverpflichtung (Zahlungsfrist für Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben 2006 und 2007 am 3. Dezember 2009) traf. Wenn der Bf. nunmehr behauptet…
…15/0250). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist die beweislose Behauptung in der Berufung, es sei keine Abfertigung zugeflossen, nicht geeignet, den anlässlich der Lohnsteuerprüfung erhobenen Sachverhalt nicht als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen. Die Bw. erhob auch hinsichtlich der Abgabenbemessungsgrundlagen und der Abgabenhöhe keine Einwendungen…
…in Euro) | 6.963,57 | 8.046,24 | 12.048,31 | 12.347,38 | 13.223,86 Das Mehrbegehren wrd als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich der bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde vom prüfenden Organ (unter anderem) die Ansicht vertreten…
…seien. Die Vorschreibung von DB erfolge daher rechtswidrig, da die anfängliche unrichtige "Nichtinrechnungstellung" von Umsatzsteuer bzw. die unrichtige Kontobezeichnung "GF-Vergütungen" keine DB-Pflicht auslösen könne. Vom Finanzamt wurde anlässlich der Übermittlung des Arbeitsbogens der Lohnsteuerprüfung auf die darin abgehefteten Kopien der Daueraufträge zur Überweisung…
…März 1999 mit dieser Aufgabe betraut worden. Die Bauausführung sowie die Voraussetzungen der begünstigten Tätigkeit stünden außer Zweifel, die Dauer sei jeweils ununterbrochen über den Zeitraum eines Monats hinausgehend gewesen. Vom Finanzamt sei anlässlich der Lohnsteuerprüfung bestritten worden, dass auch bei "nicht praktischer" Ausführung eine…
…bzw. bei rechtzeitiger Bekanntgabe der erst anlässlich der Lohnsteuerprüfung Anfang 1999 festgestellten Lohnabgaben noch ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden wären, diese aber nicht oder nicht zumindest anteilig zur Abgabenentrichtung verwendet worden seien. Hinsichtlich der rückständigen Lohnabgaben verwies das Finanzamt auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…