…und vom 11. November 1999, 6 Ob 184/99y). Ein Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil erfasst im Zweifel nicht auch ein zugedachtes Legat, wohl aber wegen dessen gesetzlichen Charakters das Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB (Eccher in Schwimann, ABGB Taschenkommentar, Rz 6 zu § 758…
…und P.P. zu je 1/3 erbberechtigt. Der Witwer H.P. erklärt hiemit, dass er den von ihm gesetzlich zustehenden Vorausvermächtnisanspruch gemäß § 758 ABGB, also auf das Eigentum an den zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen und das Recht, weiterhin die Ehewohnung bewohnen zu…
…bei der Auseinandersetzung zukäme, so komme es darauf an, ob der Erblasser subjektiv dem durch die Anordnung begünstigten Miterben zusätzlich zu seinem Erbteil auch noch den Mehrwert zuwenden wollte (dann Vorausvermächtnis), oder ob nach seinem Willen eine Wertverschiebung dadurch ausgeschlossen sein soll, dass der Bedachte…
…Oktober 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung damit: "§ 758 ABGB lautet: "Sofern der Ehegatte nicht rechtmäßig enterbt worden ist, gebühren ihm als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Wohnung weiter zu wohnen, und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen…
…Ehegatten als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen, soweit sie zu dessen Fortführung entsprechend den bisherigen Lebensverhältnissen erforderlich sind. Das Recht, in der Wohnung weiter zu wohnen, ist ein gesetzliches Vorausvermächtnis mit Pflichtteilscharakter…
…Liegenschaft geworden. Da es offenbar im Interesse aller Beteiligten lag, dass die Tochter den Miteigentumsanteil an der Liegenschaft übernimmt, verzichtete der Berufungswerber auf seintestamentarisches Erbrecht und nahm lediglich das Vorausvermächtnis, nämlich die Ehewohnung weiterhin bewohnen zu können (neben einem, hier allerdings ohne Bedeutung, Guthaben bei…
…war in dem Schriftsatz festgehalten, dass der Pflichtteilsverzicht vor dem ErbRÄG 1989 abgegeben wurde, weshalb dieser im Zweifel nicht als Verzicht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis gelte und ihr daher das Recht zustünde die bisherige Ehewohnung im Haus K. weiterhin zu bewohnen. Weiters weist die Bw…
…in dieser Verlassenschaftssache berufen sind. Der erbl. Witwer H sowie die erbl. Tochter D entschlagen sich hiermit ihres gesetzlichen Erbrechtes, der erbl. Witwer H jedoch vorbehaltlich seines gesetzlichen Vorausvermächtnisses (Wohnungsrecht in der gemeinsamen Ehewohnung wie bisher). Nach Belehrung ....... gibt sohin der erbl. Sohn H jun…
…der Ehemann der kinderlos verstorbenen Erblasserin. Auf Grund der gesetzlichen Erbfolge war er Erbe zu 2/3 des erblasserischen Vermögens. Weiters nahm er das gesetzlichen Vorausvermächtnis, in der Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen, soweit sie zu dessen Fortführung…
…im Februar 2005 verstorbenen Ehemann berufen, doch hatte sie sich ihres Erbrechtes vorbehaltlos und unwiderruflich entschlagen, wohl aber erklärte sie das gesetzliche Vorausvermächtnis, das Recht in der Ehewohnung weiter zu wohnen und die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen, soweit sie zu dessen Fortführung entsprechend…
…zitierte Textstelle Welser in Rummel, ABGB [3. Aufl.], Rdz 5 zu § 648 zu lesen brauchen, welche lautet: Vermächtnisse an einen Erben sind jedoch im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2…
…zitierte Textstelle Welser in Rummel, ABGB [3. Aufl.], Rdz 5 zu § 648 zu lesen brauchen, welche lautet: Vermächtnisse an einen Erben sind jedoch im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2…
…Verlassenschaftsabhandlung nach ihrem am 30. November 2007 verstorbenen Ehegatten erklärte die Bw gemäß Punkt III. des Protokolls, sich ihres Erbrechtes, jedoch nicht auch des gesetzlichen Vorausvermächtnisses gemäß § 758 ABGB mit Wirkung für sich selbst, jedoch nicht für ihre Nachkommen, zu entschlagen. Auf Grund des Gesetzes…
…Zuge der erbquotenmäßigen Aufteilung des Nachlassvermögens (Anm.: von der Tochter) eingeräumt worden. Selbst wenn aber die Einräumung dieses Wohnrechtes in Erfüllung des gesetzlichen Vorausvermächtnisses des Ehegatten erfolgt sein sollte, wäre dieser Voraus ein Teil des gesetzlichen Erbteiles und daher auf die Erbquote zu einem Drittel…
…Antrag auf Ausstellung einer Amtsbestätigung war abzuweisen, da zugunsten von Erben gemäß ständiger Rechtsprechung eine Amtsbestätigung nicht auszustellen ist, da es sich hiebei nicht um ein Vorausvermächtnis handelt. Die diesbezügliche Anordnung der Erblasserin ist eine Teilungsanordnung ("Meinen Nachlass vererbe ich wie folgt:"), sohin ein Hineinvermächtnis…
…ErbStG in Höhe von € 1.434,56, somit insgesamt in Höhe von € 245.672,84 fest. Dabei ging das FAGVG bei der „Erbteilung ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichszahlung“ offensichtlich von echten Vorausvermächtnissen aus und rechnete das im Testament unter Pkt. II.2…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…zugerechnet worden seien und dies auch von einer Betriebsprüfung festgestellt worden sei. Die beiden erblasserischen Töchter hätten vor dem Gerichtskommissär am 23. Dezember 1997 erklärt, jeweils das Vorausvermächtnis anzunehmen, und bedingte Erbserklärungen abgegeben. Im Jahr 2001 sei es lediglich um die Höhe der Ausgleichszahlungen gegangen…
…Februar 1993 ohne Anrechnung auf den Erbteil verfügten Vorausvermächtnisse anzunehmen: a) BW die Liegenschaft EZ-2 KG-2 (steuerlicher Wert € 70.856,01) c) MITERBIN Eigentumswohnung in B (steuerlicher Wert € 34.933,77). Weiters erklärten sie die Erbteilung außergerichtlich vorzunehmen und dass der…
…Hindernisse entgegenstehen. Bei der Fortsetzung der Errichtung des Teilinventars am 28. Mai 2001 gab die erbl. Witwe im Hinblick auf den geltend zu machenden Anspruch auf das gesetzliche Vorausvermächtnis zu Protokoll, dass die erbl. Tochter S nie im ehelichen Haushalt des Erblassers mit der erbl…