…bereits tatsächlich erbrachte Leistung insgesamt abgerechnet ("Endrechnung"), so sind in ihr die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über diese Teilentgelte Voraus- oder Anzahlungsrechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt worden sind (§ 11 Abs. 1 vierter Satz UStG 1994)…
…RV/3100020/2025, aus, dass bei der Prüfung des Fixkostenzuschusses zwar grundsätzlich das Zufluss-/Abfluss-Prinzip maßgeblich sei, Voraus- oder Anzahlungen aber nur insoweit berücksichtigt werden dürften, als sie einem tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwand im betrachteten Zeitraum zuzurechnen seien. Zahlungen, die keinen solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit…
…der Donau vom 10. Oktober 2003 mit der Begründung abgewiesen, dass keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen auf die Einkommensteuer 2001 geleistet worden wären und sich somit der Nachforderungsbetrag ergeben hätte, aufgrund dessen die Anspruchszinsen vorgeschrieben wurden. Das Argument des Verschuldens ginge ins Leere, da die Festsetzung…
…Ausführung der Leistung erstellten Abrechnungsurkunde zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird. Im gegenständlichen Fall wurde nur ein Teil der in der Rechnung an die S angeführten Lieferungen und Leistungen tatsächlich erbracht. Das auf die tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen…
…UStG 1994 voraus, dass der Mieter/Pächter das Grundstück/diesen Grundstücksteil nahezu ausschließlich (dh. zu mindestens 95%) für Umsätze verwendet, die dessen Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Entscheidend ist somit der tatsächliche Nutzungszweck der angemieteten Räumlichkeiten für den Leistungsempfänger. Veranstaltet eine Bank oder ein Versicherungsunternehmer…
…11 Abs. 14 UStG 1994 erfüllt. Zur Anzahlungsrechnung wird in Rz 1524 der UStR 2000 ausgeführt: "... Um eine Steuerschuld auf Grund der Inrechnungstellung hintanzuhalten, muss aus der vor Ausführung der Leistung erstellten Abrechnungsurkunde zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird. …
…14/0190). Die Bewertung zu Herstellungskosten setzt einen Herstellungsvorgang voraus. Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw. das Hervorbringenlassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Wesentlich ist das Entstehen eines Gegenstandes anderer Verkehrsgängigkeit. Die Änderung der Verkehrsgängigkeit kann durch Be- oder Verarbeitung herbeigeführt werden (Straube-HGB-Kommentar…
…BGBl I 2004/180, wie folgt: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden…
…Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zum Werbungskostencharakter bzw zur Betriebsausgabeneigenschaft von Anzahlungen oder Vorauszahlungen VwGH 02.05.2022, Ro 2021/13/0014; VwGH 26.6.1990, 89/14/0257; VwGH 20.12.2000, 97/13/0119). Die hier geleistete Anzahlung stand nur teilweise im Zusammenhang mit Instandhaltungsaufwand…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
…unabhängig davon, ob Anzahlungen oder Leistungsentgelte vorliegen) für jene Voranmeldungszeiträume zu erfolgen, in denen die Beiträge vereinnahmt werden. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Hinweis: Falls bezahlte Beiträge in Folgejahren nach § 26 Abs. 7 des OÖ ROG ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind, liegt eine…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
…u.a. voraus, dass die Nachforderung Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die…