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17 427 Treffer152 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…bereits tatsächlich erbrachte Leistung insgesamt abgerechnet ("Endrechnung"), so sind in ihr die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über diese Teilentgelte Voraus- oder Anzahlungsrechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt worden sind (§ 11 Abs. 1 vierter Satz UStG 1994)…

BFG RV/3100144/2026Fixkostenzuschuss 800.000: Abgrenzung einer Mietvorauszahlung auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2026

…RV/3100020/2025, aus, dass bei der Prüfung des Fixkostenzuschusses zwar grundsätzlich das Zufluss-/Abfluss-Prinzip maßgeblich sei, Voraus- oder Anzahlungen aber nur insoweit berücksichtigt werden dürften, als sie einem tatsächlichen wirtschaftlichen Aufwand im betrachteten Zeitraum zuzurechnen seien. Zahlungen, die keinen solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit…

UFSW RV/1980-W/03Keine Berücksichtigung eines Verschuldens bei Festsetzung von Anspruchszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2004

…der Donau vom 10. Oktober 2003 mit der Begründung abgewiesen, dass keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen auf die Einkommensteuer 2001 geleistet worden wären und sich somit der Nachforderungsbetrag ergeben hätte, aufgrund dessen die Anspruchszinsen vorgeschrieben wurden. Das Argument des Verschuldens ginge ins Leere, da die Festsetzung…

UFSF RV/0133-F/07Abgrenzung, Anzahlungsrechnung, Vorausrechnung, Schätzungsbefugnis;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…Ausführung der Leistung erstellten Abrechnungsurkunde zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird. Im gegenständlichen Fall wurde nur ein Teil der in der Rechnung an die S angeführten Lieferungen und Leistungen tatsächlich erbracht. Das auf die tatsächlich erbrachten Lieferungen und Leistungen…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…UStG 1994 voraus, dass der Mieter/Pächter das Grundstück/diesen Grundstücksteil nahezu ausschließlich (dh. zu mindestens 95%) für Umsätze verwendet, die dessen Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Entscheidend ist somit der tatsächliche Nutzungszweck der angemieteten Räumlichkeiten für den Leistungsempfänger. Veranstaltet eine Bank oder ein Versicherungsunternehmer…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…11 Abs. 14 UStG 1994 erfüllt. Zur Anzahlungsrechnung wird in Rz 1524 der UStR 2000 ausgeführt: "... Um eine Steuerschuld auf Grund der Inrechnungstellung hintanzuhalten, muss aus der vor Ausführung der Leistung erstellten Abrechnungsurkunde zweifelsfrei ersichtlich sein, dass damit über eine Voraus- oder Anzahlung abgerechnet wird. …

UFSG RV/0220-G/07Gewinnrealisierung bei Teilleistungen im Rahmen eines Gesamtauftrages, Bewertung zu Herstellungskosten oder Gewinnausweis, Sachverhaltsfeststellungen über selbständig abrechenbare Teilleistungen erforderlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.01.2010

…14/0190). Die Bewertung zu Herstellungskosten setzt einen Herstellungsvorgang voraus. Herstellen bedeutet das Hervorbringen bzw. das Hervorbringenlassen eines bisher noch nicht existenten Wirtschaftsgutes. Wesentlich ist das Entstehen eines Gegenstandes anderer Verkehrsgängigkeit. Die Änderung der Verkehrsgängigkeit kann durch Be- oder Verarbeitung herbeigeführt werden (Straube-HGB-Kommentar…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…BGBl I 2004/180, wie folgt: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…

UFSW RV/0719-W/03Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung und unrichtiger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSK RV/0381-K/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSK RV/0027-K/06Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden…

BFG RV/3100020/20251. Fixkostenzuschuss I - keine Überkompensation, wenn im Vergleichszeitraum eine Anzahlung für einen Bäderumbau geleistet wurde 2. Zinsen nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG nicht verfassungswidrig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2025Teil 1/2

…Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes zum Werbungskostencharakter bzw zur Betriebsausgabeneigenschaft von Anzahlungen oder Vorauszahlungen VwGH 02.05.2022, Ro 2021/13/0014; VwGH 26.6.1990, 89/14/0257; VwGH 20.12.2000, 97/13/0119). Die hier geleistete Anzahlung stand nur teilweise im Zusammenhang mit Instandhaltungsaufwand…

UFSK RV/0382-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen den Stammabagbenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2007

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSW RV/0953-W/03Anspruchszinsen bei berichtigter Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSL RV/0881-L/09Umsatzsteuerpflicht von Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2010

…unabhängig davon, ob Anzahlungen oder Leistungsentgelte vorliegen) für jene Voranmeldungszeiträume zu erfolgen, in denen die Beiträge vereinnahmt werden. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Hinweis: Falls bezahlte Beiträge in Folgejahren nach § 26 Abs. 7 des OÖ ROG ganz oder teilweise zurückzuzahlen sind, liegt eine…

UFSK RV/0194-K/08Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSK RV/0195-K/08Anspruchszinsen, Bindungswirkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2009

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSK RV/0162-K/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSK RV/0380-K/07Anspruchszinsen, Bestreitung der Stammabgabe (Einkommensteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2007

… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…

UFSW RV/1234-W/09Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, welche die Folge der Rückwirkungsfiktion für Nachzahlungen im Insolvenzverfahren (§ 19 Abs. 1 EStG) waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2009

…u.a. voraus, dass die Nachforderung Folge eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO ist. Ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO liegt vor, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Die…